Das österreichische Biotech-Unternehmen Marinomed Biotech AG aus Korneuburg gab am 19. März 2026 bekannt, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durchzuführen, um kurzfristige Liquiditätsbedürfnisse von etwa zwei Millionen Euro zu decken.
Das österreichische Biotech-Unternehmen Marinomed Biotech AG aus Korneuburg gab am 19. März 2026 bekannt, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durchzuführen, um kurzfristige Liquiditätsbedürfnisse von etwa zwei Millionen Euro zu decken.
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital von derzeit 1.839.940 Euro um bis zu 459.985 Euro auf maximal 2.299.925 Euro zu erhöhen. Dies geschieht durch die Ausgabe von bis zu 459.985 neuen Aktien. Bestehende Aktionäre erhalten Bezugsrechte im Verhältnis 4:1 – für je vier bestehende Aktien kann eine neue Aktie zum Bezugspreis von 14 Euro erworben werden.
Grund für den kurzfristigen Kapitalbedarf ist, dass das Unternehmen noch nicht ausreichende Zahlungen aus der Übertragung des Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals erhalten hat. Marinomed gibt an, einen Kapitalbedarf von ungefähr zwei Millionen Euro bis Mitte des Geschäftsjahres 2026 zu haben.
Marinomed wird die für die Maßnahme vorgesehenen Prospektbefreiungen nach der EU-Prospektverordnung in Anspruch nehmen. Das hierfür nach Annex IX der Verordnung erforderliche Dokument wird in elektronischer Form bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingereicht und zeitgleich auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Der Stichtag für die Berechtigung bestehender Aktionäre ist der 25. März 2026 um 23:59 Uhr. Die Bezugsfrist beginnt am 26. März 2026 um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich am 9. April 2026 um 17:40 Uhr, kann aber verlängert werden. Die Bezugsrechte werden nicht an der Wiener Börse gehandelt.
Nicht über Bezugsrechte gezeichnete New Shares sollen im Anschluss im Rahmen einer prospektbefreiten Privatplatzierung an institutionelle und ausgewählte nicht-institutionelle Investoren im Europäischen Wirtschaftsraum zum Bezugspreis angeboten werden. Es liegt eine verbindliche Zusage eines institutionellen Investors vor, der bisher keine Anteile hält, New Shares im Gesamtbetrag von einer Million Euro zu zeichnen.
Für bestehende Aktionäre bedeutet die Kapitalerhöhung, dass sie durch Ausübung ihrer Bezugsrechte ihre prozentuale Beteiligung am Unternehmen erhalten können; andernfalls führt die Ausgabe neuer Aktien zu einer Verwässerung ihres Anteils. Die neuen Aktien und Bezugsrechte werden nicht in den USA registriert und dürfen dort nicht angeboten oder verkauft werden.
Die Kapitalerhöhung wurde als Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) veröffentlicht. Marinomed hat die entsprechenden Angaben gemäß den anwendbaren Vorschriften gemacht.
Marinomed gibt an, die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung zur Deckung der kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse und zur Umsetzung des Restrukturierungsplans verwenden zu wollen. Ob weitere Finanzierungsmaßnahmen erforderlich sein werden, ist nicht Bestandteil der Bekanntmachung.