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Mag. Dinko Knjizevic | Verteidiger in Strafsachen

18. August 2020 um 09:15
Michael Kanda
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Wien -

Herr Mag. Dinko Knjizevic, Advokat im 3. Wiener Gemeindebezirk, legt großen Wert darauf, die Verfahrensrechte seiner Mandanten zu schützen. Mit dem Fokus, immer für den Klienten die beste Lösung zu erzielen, glänzt er mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung in diversen Rechtsgebieten.

Großer Erfolg im Prozess gegen die Führung des Österreichischen Schwimmverbands (Juni 2019) 

Der Prozess gegen die Ex-Spitze von Österreichs Schwimmverband (OSV) ist seinerzeit von der zuständigen Richterin vertagt worden. Der Tag hatte mit einer Erklärung von Mag. Dinko Knjizevic einer wegen schweren Betrugs angeklagten früheren OSV-Mitarbeiterin begonnen. “Meine Mandantin bekennt sich vollinhaltlich schuldig”, erklärte Mag. Knjizevic. “Sie hat saldo-unwirksame Buchungen vorgenommen.” Gleichzeitig beantragte Mag. Knjizevic eine Diversion. “Meine Mandantin war das kleinste Rädchen in dieser Affäre, sie ist unwissend in diese Angelegenheit hineingezogen worden.”

Die Richterin schloss sich den Ausführungen des Anwalts Mag. Knjizevic an und entschied letztlich auf eine Diversion, anstatt einer Gefängnisstrafe, wonach die Frauim Zeitraum von sechs Monaten 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen zu erbringen hatte. Für die Mandantin wurde sohin das beste Ergebnis erzielt.

Diversion 

Eine Vielzahl von Strafverfahren wird heute mittels Diversion beendet. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdelikts nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen.  Die Diversion ermöglicht, ein Strafverfahren zu beenden, ohne dass ein förmliches Strafverfahren durchgeführt und ein Urteil gefällt werden muss.  Diversion ist die Möglichkeit, das Strafverfahren nicht durchzuführen, wenn der Beschuldigte eine vom Staatsanwalt vorgeschlagene Diversionsform annimmt und gegebenenfalls Schadenswiedergutmachung in bestimmter Höhe leistet. Die Diversion kann im Stadium des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, was zur Folge hat, dass die Anklageerhebung unterbleibt und es somit nicht zu einem Gerichtsprozess kommt. Falls es dennoch zur Anklage kommt, besteht noch die Möglichkeit im Gerichtsverfahren einen Diversionsantrag zu stellen.

Der Beschuldigte gilt bei einer Diversion weiterhin als unbescholten. Ein Strafregistereintrag entfällt.

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