Am 9. Dezember 2025 wurde in Wien eine bedeutende Diskussion über das EU-Lieferkettengesetz entfacht. Die jüngsten Entwicklungen rund um die Abschwächung dieses Gesetzes haben sowohl in der Wirtschaft als auch in der Zivilgesellschaft für Aufsehen gesorgt. Diese Änderungen haben weitreichende Auswir
Am 9. Dezember 2025 wurde in Wien eine bedeutende Diskussion über das EU-Lieferkettengesetz entfacht. Die jüngsten Entwicklungen rund um die Abschwächung dieses Gesetzes haben sowohl in der Wirtschaft als auch in der Zivilgesellschaft für Aufsehen gesorgt. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen, die nicht nur Österreich, sondern ganz Europa betreffen.
Das EU-Lieferkettengesetz, das im Mai 2024 beschlossen wurde, sollte ursprünglich dazu dienen, die globalisierten Wirtschaftsbeziehungen nachhaltiger zu gestalten. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu überprüfen. Doch die jüngsten Verhandlungen haben zu einer signifikanten Abschwächung geführt.
Unter einer Lieferkette versteht man die gesamte Abfolge von Prozessen und Unternehmen, die an der Produktion und Lieferung eines Produkts beteiligt sind. Diese Ketten können international sehr komplex sein und umfassen oft zahlreiche Länder und Rechtsräume.
Lobbying bezeichnet den Versuch von Interessengruppen, politische Entscheidungen zu beeinflussen. In diesem Fall haben große Unternehmensverbände intensiv daran gearbeitet, das Lieferkettengesetz abzuschwächen.
Die Idee eines Lieferkettengesetzes entstand aus der Notwendigkeit, globale Handelspraktiken nachhaltiger zu gestalten. Die ersten Diskussionen auf EU-Ebene begannen bereits 2019, inspiriert von nationalen Initiativen wie dem deutschen Lieferkettengesetz. Der Beschluss im Mai 2024 wurde als Meilenstein gefeiert, doch die Umsetzung stieß schnell auf Widerstand.
In Deutschland trat ein nationales Lieferkettengesetz bereits 2023 in Kraft, das strengere Anforderungen an Unternehmen stellt als die nun abgeschwächte EU-Richtlinie. Die Schweiz hingegen hat sich gegen ein solches Gesetz entschieden, setzt jedoch auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen.
Die Abschwächung des Gesetzes hat direkte Auswirkungen auf die österreichischen Bürger. Unternehmen mit weniger als 5.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz unter 1,5 Milliarden Euro sind nun nicht mehr verpflichtet, die strengen Auflagen zu erfüllen. Dies könnte zu einem Rückgang der Transparenz und Verantwortung entlang der Lieferketten führen.
Ursprünglich wären in Österreich etwa 100 große Unternehmen betroffen gewesen. Nach der Abschwächung sind es nur noch wenige Dutzend. Diese Änderung wurde von 11 großen Konzernen, darunter 9 aus den USA, stark beeinflusst.
Valentin Wedl von der Arbeiterkammer Wien kritisiert die Abschwächung scharf. Er betont, dass die ursprünglichen Ziele des Gesetzes, wie die Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, nun gefährdet sind. Angela Pfister vom ÖGB sieht ebenfalls einen Rückschritt für Europa und warnt vor den langfristigen Folgen für die Arbeitnehmerrechte.
Die Abschwächung des Gesetzes könnte zu einem Flickenteppich von nationalen Regelungen führen, was die Einheitlichkeit des europäischen Marktes gefährdet. Die Verschiebung der Umsetzungsfrist auf 2028 gibt den Mitgliedsstaaten mehr Zeit, birgt jedoch das Risiko, dass der politische Wille zur Umsetzung weiter abnimmt.
Die Debatte um das Lieferkettengesetz zeigt, wie komplex die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und ethischen Standards sein kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Änderungen auf die Praxis auswirken werden. Die österreichische Öffentlichkeit ist aufgerufen, diese Entwicklungen kritisch zu begleiten und sich für eine nachhaltige Wirtschaftsordnung einzusetzen.