Zurück
Weitere Ressorts

Künstliche Ernährung in der Altenmedizin – JA oder NEIN?

2. Dezember 2020 um 09:15
Wilhelm Dr. Margula
Teilen:
Wien – Personen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können, haben einen Vertreter. Entweder weil sie beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, oder weil ihnen laut dem jeweiligen Gesetz ein Betreuer (D), ein Erwachsenenvertreter (Ö) oder ein Vorsorgebeauftragter (CH) zugeteilt wurde. Was tun, wenn nun ein Vertreter seine Zustimmung zum ärztlichen Vorschlag geben soll eine PEG-Sonde zwecks künstlicher Ernährung zu setzen, obwohl er überzeugt ist, dass die betroffene Person das nicht gewollt hätte, aber eine entsprechende Patientenverfügung nicht vorhanden ist. Was kann jemand tun, der keine Vertretungsbefugnis hat und verhindern will, dass seinem Angehörigen eine PEG-Sonde gesetzt wird? Wie kann man selbst dem Dilemma entkommen, um sich künftig nicht vorwerfen zu müssen, dass die betroffene Person gestorben ist, weil sie keine PEG-Sonde erhielt? Wie kann man gegen den ärztlichen Vorschlag eine PEG-Sonde zu setzen auftreten, um seinem Angehörigen jahrelanges Leiden zu ersparen? Von 20 Gerichtsaufträgen an einen Sachverständigen, in denen festzustellen war, ob der ärztliche Vorschlag zum Legen einer PEG-Sonde medizinisch indiziert und zum Wohl der betroffenen Person ist, konnten nur 5 mit JA beantwortet werden. 15 Mal oder in 75 % aller Aufträge ergab die Beurteilung des unabhängigen Sachverständigen nach Einbeziehen rechtlicher, ethischer, pflegerischer und objektiver, medizinischer Aspekte als Ergebnis, dass die Implantation einer PEG-Sonde nicht zu rechtfertigen ist. Die allermeisten dieser Fälle waren auch medizinisch nicht indiziert. Ob diese Relation auch für Deutschland gilt, wo jährlich ca. 100.000 solcher PEG-Sonden implantiert werden kann zwar nicht mit Sicherheit gesagt werden ist aber anzunehmen. Es macht einen Unterschied, ob sich jemand überlegt, in seiner Patientenverfügung künstliche Ernährung abzulehnen, oder ob jemand die Entscheidung für einen anderen (geliebten) Menschen treffen muss. Während man die Entscheidung für sich selbst nicht begründen muss – niemand hat das Recht nach dem “Warum” zu fragen –, stehen Vertreter in einer Kontroverse mit anderen Personen (z.B. mit Ärzten, mit dem Pflegepersonal, oder mit anderen Familienmitgliedern) und im Zweifel mit sich selbst. Und was geschieht, wenn der Vertreter einer PEG-Sonde zustimmt und Jahre später soll die Sonde wieder entfernt werden? Wer erteilt dann den Auftrag und wer entfernt die Sonde? Werden das dann Handlungen sein, die Sterbehilfe bedeuten? Auf die Frage PEG-Sonde in der Altenmedizin gibt es keine allgemein gültige Antwort, weil jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Mit einem speziellen Gutachten gegen die PEG-Sonde kann ein Fachmann die Entscheidung mittragen, weil er objektive Fakten aufzeigen kann, die schlüssig zum Ergebnis führen. So muss die PEG-Sonde gar nicht erst gesetzt werden und der betroffenen Person bleiben viele Jahre Leiden erspart.

Weitere Meldungen

Weitere Ressorts

Personalisierte Dendritische Zelltherapie gewinnt weiter an Bedeutung

26. Feb. 2026
Lesen
Weitere Ressorts

Fliesenleger Wien: Handwerk im Aufschwung

27. Sep. 2025
Lesen
Weitere Ressorts

Löschdienst von Loeschdienst24.de

31. Juli 2025
Lesen
Alle Meldungen anzeigen