Die jüngsten Entwicklungen rund um das EU-Lieferkettengesetz haben in Österreich und darüber hinaus für erhebliche Kontroversen gesorgt. Am 9. Dezember 2025 wurde bekannt, dass das Gesetz, das ursprünglich als Meilenstein für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz gedacht war, in seiner Wirkung stark
Die jüngsten Entwicklungen rund um das EU-Lieferkettengesetz haben in Österreich und darüber hinaus für erhebliche Kontroversen gesorgt. Am 9. Dezember 2025 wurde bekannt, dass das Gesetz, das ursprünglich als Meilenstein für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz gedacht war, in seiner Wirkung stark abgeschwächt wurde. Diese Abschwächung betrifft vor allem die Anforderungen an Unternehmen und die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen.
Das EU-Lieferkettengesetz sollte ursprünglich sicherstellen, dass Unternehmen ihre gesamte Lieferkette auf Menschenrechts- und Umweltstandards überprüfen. Ziel war es, Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden zu verhindern. Doch die nun verabschiedete Version gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Damit fallen viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) aus dem Geltungsbereich heraus.
Die Diskussion um ein Lieferkettengesetz begann bereits vor mehreren Jahren. Ursprünglich war die Idee, einheitliche Standards für alle Unternehmen in der EU zu schaffen, um Menschenrechte und Umwelt zu schützen. Im Laufe der Verhandlungen wurden jedoch immer wieder Zugeständnisse gemacht, um die Zustimmung der Mitgliedsstaaten und der Industrie zu gewinnen. Diese Zugeständnisse führten letztlich zu einer erheblichen Verwässerung des Gesetzes.
In Deutschland wurde bereits im Jahr 2021 ein Lieferkettengesetz verabschiedet, das ähnliche Ziele verfolgt. Doch auch dort gibt es Kritik an der Umsetzung und den Ausnahmeregelungen. In der Schweiz scheiterte ein ähnliches Gesetz 2020 knapp in einer Volksabstimmung. Die Diskussion zeigt, dass es europaweit unterschiedliche Ansätze gibt, die jedoch alle mit Herausforderungen konfrontiert sind.
Für viele Bürger:innen in Österreich bedeutet die Abschwächung des Gesetzes einen Rückschritt. Unternehmen, die sich bisher nicht an hohe Standards hielten, könnten weiterhin ohne Konsequenzen agieren. Dies betrifft vor allem die Konsument:innen, die zunehmend Wert auf nachhaltige und faire Produkte legen. Die Abschwächung könnte zudem einen Wettbewerbsnachteil für jene österreichischen Unternehmen bedeuten, die bereits nachhaltig produzieren.
Statistiken zeigen, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nur rund 1.340 Unternehmensgruppen in der EU betrifft. Ursprünglich sollten deutlich mehr Unternehmen eingeschlossen werden. Die Maximalstrafen wurden herabgesetzt und die zivilrechtliche Haftung gestrichen, was die Durchsetzung der Regelungen weiter erschwert.
Stefan Grasgruber-Kerl von Südwind kritisiert die Änderungen scharf. Er sieht die vorbeugende Wirkung des Gesetzes massiv geschwächt. Bettina Rosenberger vom Netzwerk Soziale Verantwortung spricht von einem Skandal, dass EU-Institutionen ihre Politik von Konzerninteressen leiten lassen.
Die Zukunft des Lieferkettengesetzes ist ungewiss. Kritiker fordern eine Rückkehr zu den ursprünglichen Zielen und eine striktere Umsetzung. Die österreichische Regierung steht in der Verantwortung, sich für strengere Maßnahmen einzusetzen, um den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards zu gewährleisten.
Die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes hat weitreichende Konsequenzen und stößt auf breite Kritik. Ob und wie das Gesetz in Zukunft verschärft wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der EU weitergehen muss.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir den Bericht des niederländischen Recherchezentrums SOMO, der die Rolle von US-Konzernen in der Gesetzgebung aufdeckt. Hier klicken.