In einem aufrüttelnden Bericht hat die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, am 18. September 2025 in Wien ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 präsentiert. Der Bericht ist ein eindringlicher Appell an Politik und Gesellschaft, den Kampf um
In einem aufrüttelnden Bericht hat die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, am 18. September 2025 in Wien ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 präsentiert. Der Bericht ist ein eindringlicher Appell an Politik und Gesellschaft, den Kampf um Gleichstellung endlich ernst zu nehmen.
Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt eine alarmierende Zunahme an Diskriminierungsfällen. Mit 1.709 Anfragen im Jahr 2024, einem Anstieg von 23 % im Vergleich zu 2023, wird deutlich, dass der Handlungsbedarf groß ist. Zudem gab es 425 Schlichtungsverfahren, von denen 53 direkt durch das Büro der Anwältin begleitet wurden. Diese Zahlen sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass Diskriminierungen im Alltag vieler Menschen mit Behinderungen allgegenwärtig sind.
„Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen“, stellte Steger fest. Die Eröffnung neuer Regionalbüros in Graz und Salzburg soll die Beratung vor Ort verbessern, doch die Herausforderungen bleiben gewaltig.
Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) gibt es weiterhin erhebliche Herausforderungen. Besonders die ungleiche persönliche Assistenz wirft Fragen auf. Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, gibt es in der Freizeit und bei Bildungsangeboten erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Dies beeinträchtigt die Selbstbestimmung erheblich.
Die mangelnde Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Verkehrssystemen und digitalen Angeboten bleibt ein weiteres großes Problem. Trotz gesetzlicher Verpflichtungen sind viele dieser Bereiche nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar. Hinzu kommt ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Diskriminierungen. Viele Betroffene fühlen sich im Stich gelassen, da Diskriminierungen oft nicht erkannt oder gemeldet werden.
Im Rahmen des Berichts formulierte die Behindertenanwältin klare politische Forderungen:
„Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Steger abschließend.
Die Geschichte der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich ist eine Geschichte von Fortschritten und Rückschlägen. Seit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2006 wurden wichtige Meilensteine erreicht, doch der Weg zur vollständigen Gleichstellung ist noch weit. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zeigt sich, dass Österreich in vielen Bereichen hinterherhinkt. Während Länder wie Schweden und Dänemark umfassende Assistenzsysteme etabliert haben, kämpft Österreich noch immer mit einem föderalen Flickenteppich.
Für Menschen mit Behinderungen in Österreich bedeutet die derzeitige Situation oft einen täglichen Kampf um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die ungleiche Verteilung von Assistenzleistungen führt dazu, dass viele Menschen in ihrer Freizeitgestaltung und Bildung eingeschränkt sind. Barrierefreiheit, die für viele selbstverständlich sein sollte, ist für Menschen mit Behinderungen oft ein unerreichbarer Luxus.
Ein fiktiver Experte aus dem Bereich der Sozialpolitik äußert sich dazu: „Die Ungleichbehandlung in der persönlichen Assistenz ist ein massives Problem. Es braucht dringend eine Harmonisierung der Regelungen, um allen Menschen die gleichen Chancen zu bieten.“
Die Zukunft der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hängt stark von politischen Entscheidungen ab. Die Umsetzung der im Bericht geforderten Maßnahmen erfordert ein starkes politisches Engagement und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen. Die Harmonisierung der persönlichen Assistenzregelungen könnte ein erster wichtiger Schritt sein, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umsetzung der EU-Richtlinien. Diese bieten die Möglichkeit, Österreichs Gleichstellungsanstrengungen auf ein neues Niveau zu heben. Die Politik ist gefordert, diese Chance zu nutzen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Der vollständige Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Behindertenanwaltschaft - Infomaterialien