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Politik

Geheimes Sparpaket bedroht Rechte von Menschen mit Behinderungen!

9. Juni 2025
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In einer schockierenden Enthüllung warnen die Grünen vor einer versteckten Bedrohung im neuen Budgetbegleitgesetz, das massive Verschlechterungen für kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen bedeutet. Der Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Ralph Schallmeiner, erhebt schwere Vo

In einer schockierenden Enthüllung warnen die Grünen vor einer versteckten Bedrohung im neuen Budgetbegleitgesetz, das massive Verschlechterungen für kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen bedeutet. Der Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Ralph Schallmeiner, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Regierung und beschreibt, wie Sparmaßnahmen die Rechte der Betroffenen erheblich einschränken könnten.

Die verborgenen Gefahren im Budget

Das Budgetbegleitgesetz, das von der Regierung als notwendige Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung dargestellt wird, enthält laut den Grünen gefährliche Einschnitte bei der Erwachsenenvertretung. Diese ist eine gesetzliche Regelung, die es Personen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit ermöglicht, von einem Vertreter in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten unterstützt zu werden. Die Reform der Erwachsenenvertretung wurde erst kürzlich eingeführt, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen eine individuell zugeschnittene Unterstützung zu bieten.

Was ist eine Erwachsenenvertretung?

Die Erwachsenenvertretung ersetzt das frühere System der Sachwalterschaft in Österreich und wurde 2018 eingeführt. Sie ist ein Instrument des Erwachsenenschutzrechts, das den Betroffenen ermöglichen soll, so viel Selbstbestimmung wie möglich zu erhalten. Ursprünglich wurden geschulte Sozialarbeiter und Experten herangezogen, um die Notwendigkeit und die Art der Vertretung zu bestimmen.

Geplante Änderungen und ihre Auswirkungen

Die geplanten Änderungen sehen vor, dass künftig nur noch Gerichte darüber entscheiden, ob eine Erwachsenenvertretung notwendig ist. Sozialarbeiter, die bisher eine zentrale Rolle in der Evaluierung spielten, sollen nicht mehr einbezogen werden. Dies könnte dazu führen, dass die individuelle Situation der Betroffenen nicht mehr ausreichend berücksichtigt wird. Die Grünen kritisieren, dass dies zu einer Rückkehr zu alten, unzureichenden Praktiken führen könnte, bei denen Menschen eine Vertretung zugewiesen wird, auch wenn diese nicht notwendig ist.

Ralph Schallmeiner erklärt: "Die Regierung nimmt in Kauf, dass nicht mehr so genau hingeschaut wird und Menschen so wie früher eine Erwachsenenvertretung bekommen, auch wenn dies nicht mehr notwendig ist."

Rechtsanwälte als Zwangsvertreter?

Ein weiterer umstrittener Punkt ist die Wiedereinführung der Praxis, dass Rechtsanwälte zwangsweise als Erwachsenenvertreter eingesetzt werden, unabhängig von ihrer Ausbildung und Eignung für diese Aufgabe. Diese Praxis wurde aus gutem Grund abgeschafft, da sie oft nicht den Bedürfnissen der Betroffenen entsprach.

Alma Zadić, die stellvertretende Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen, äußert sich empört: "Die beabsichtigten Einsparungen betragen lediglich vier Millionen Euro jährlich – das sind nur 0,16 Prozent des Justizbudgets 2025. Dafür hart erkämpfte Grundrechte zu opfern, ist nicht nachvollziehbar."

Widerstand gegen die Pläne

Die Reform der Erwachsenenvertretung galt als internationales Vorbild, da sie Menschen mit Behinderungen aktiv in die Gesetzgebung einbezog. Diese Partizipation scheint nun beendet zu sein, nachdem Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Erwachsenenvertretung abrupt eingestellt wurden. Die Grünen fordern eine Rücknahme der geplanten Verschlechterungen und die Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppen.

Schallmeiner und Zadić betonen, dass die geplanten Änderungen nicht den Empfehlungen von Experten entsprechen und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen. Sie fordern die Regierung auf, die Rechte der Betroffenen zu respektieren und die geplanten Maßnahmen zu überdenken.

Die Rolle der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Abkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken soll. Österreich hat sich verpflichtet, die Konvention umzusetzen und die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die geplanten Änderungen im Budgetbegleitgesetz stehen im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen.

Vergleich mit anderen Ländern

In Deutschland und der Schweiz gibt es ähnliche Systeme der Erwachsenenvertretung, die jedoch ebenfalls auf die Einbeziehung von Experten und die individuelle Prüfung der Notwendigkeit setzen. In beiden Ländern wird großer Wert auf die Ausbildung der Vertreter gelegt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt werden.

Die geplanten Änderungen in Österreich könnten dazu führen, dass das Land hinter den internationalen Standards zurückbleibt und die Rechte von Menschen mit Behinderungen massiv eingeschränkt werden.

Fiktive Expertenmeinungen

Dr. Anna Müller, eine fiktive Expertin für Sozialrecht, kommentiert: "Es ist unerlässlich, dass geschulte Fachkräfte in den Prozess der Erwachsenenvertretung eingebunden werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt werden und ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt."

Ein weiterer fiktiver Experte, Dr. Peter Schmidt, fügt hinzu: "Die Regierung sollte die finanziellen Einsparungen überdenken, da sie im Vergleich zu den potenziellen negativen Auswirkungen auf die Betroffenen minimal sind."

Die Zukunft der Erwachsenenvertretung

Die Zukunft der Erwachsenenvertretung in Österreich hängt stark von den kommenden politischen Entscheidungen ab. Sollte die Regierung an den geplanten Änderungen festhalten, könnten die Rechte von Menschen mit Behinderungen erheblich eingeschränkt werden. Die Grünen und andere Organisationen setzen sich weiterhin für die Rechte der Betroffenen ein und fordern eine Rückkehr zu einem partizipativen Prozess, der die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Regierung die Warnungen ernst nimmt und die geplanten Verschlechterungen überdenkt. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zugunsten kurzfristiger finanzieller Einsparungen geopfert werden.

Schlagworte

#Behinderungen#Budgetbegleitgesetz#Erwachsenenvertretung#Grüne#Österreich#Rechtsanwälte#Selbstbestimmung

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