Am 5. Februar 2026 sorgte eine durchgesickerte Leitlinie für Aufsehen in Österreich. Ein interner Entwurf, der den Vollzug des Tierschutzgesetzes erheblich schwächen könnte, wurde bekannt. Tierschutz Austria warnt eindringlich vor den Folgen für Mensch und Tier. Die Relevanz für Österreich ist enorm
Am 5. Februar 2026 sorgte eine durchgesickerte Leitlinie für Aufsehen in Österreich. Ein interner Entwurf, der den Vollzug des Tierschutzgesetzes erheblich schwächen könnte, wurde bekannt. Tierschutz Austria warnt eindringlich vor den Folgen für Mensch und Tier. Die Relevanz für Österreich ist enorm, da die geplanten Änderungen die rechtlichen Grundlagen des Tierschutzes untergraben könnten.
Der geleakte Entwurf sieht vor, dass Behörden erst nach mehreren Fällen von Tierleid einschreiten müssen. Dies könnte bedeuten, dass Tierhalter:innen in „nicht schützbaren“ Gebieten von Schutzpflichten befreit werden. Solche Gebiete umfassen nahezu alle Almen, wo Beutegreifer wie Wölfe, Goldschakale, Luchse und Bären vorkommen. Ein Einschreiten der Behörden wäre erst nach mehreren dokumentierten Rissen vorgesehen.
Der Begriff „nicht schützbar“ bezieht sich auf Gebiete, die laut Entwurf nicht effektiv vor Beutegreifern geschützt werden können. Diese Definition könnte dazu führen, dass Tierhalter:innen weniger Verantwortung für den Schutz ihrer Tiere übernehmen müssen.
Das österreichische Tierschutzgesetz von 2005 war ein bedeutender Schritt für den Tierschutz. Es stellte den Schutz von Tieren auf eine gesetzliche Grundlage und verpflichtete Tierhalter:innen zu bestimmten Schutzmaßnahmen. Diese Leitlinie könnte diesen Fortschritt gefährden, indem sie die Verantwortung der Tierhalter:innen reduziert.
In Deutschland und der Schweiz gibt es ebenfalls strenge Tierschutzgesetze. Diese Länder haben umfassende Regelungen zum Schutz von Nutztieren vor Beutegreifern. Im Gegensatz dazu könnte die neue Leitlinie in Österreich eine Verwässerung der Schutzmaßnahmen bedeuten.
Die geplanten Änderungen könnten dazu führen, dass Tierhalter:innen weniger in den Schutz ihrer Tiere investieren. Dies könnte zu einem Anstieg von Tierleid und Konflikten mit Beutegreifern führen. Madeleine Petrovic von Tierschutz Austria zieht den Vergleich zu einer Polizei, die erst nach mehreren Morden ermittelt. Diese Analogie verdeutlicht die potenziell gravierenden Folgen für den Tierschutz.
Ein von Tierschutz Austria beauftragtes Gutachten stellt klar, dass jede Gefährdungslage individuell geprüft werden muss. Die Festlegung von „nicht schützbaren“ Gebieten hat keine tierschutzrechtliche Wirkung. Diese systematische Fehldeutung könnte die rechtliche Grundlage des Tierschutzes in Österreich untergraben.
Wenn die Leitlinie umgesetzt wird, könnte dies zu einer erheblichen Schwächung des Tierschutzes in Österreich führen. Die Jagd auf Beutegreifer könnte zunehmen, was die ökologische Balance stört. Tierschutz Austria fordert daher eine sofortige Überarbeitung der Pläne und die Einhaltung von EU-Recht und Verfassung.
Die geleakte Leitlinie stellt eine ernsthafte Bedrohung für den Tierschutz in Österreich dar. Tierschutz Austria fordert Transparenz und die Einbindung von Expert:innen. Die Diskussion über den Schutz von Beutegreifern und Nutztieren muss fortgesetzt werden, um eine ausgewogene Lösung zu finden. Werden die Stimmen der Tierschützer gehört werden? Die Zukunft des Tierschutzes in Österreich hängt davon ab.