Eine kontroverse Diskussion um die geplante elektronische Fußfessel für Gefährder erhitzt die österreichischen Gemüter. Während Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Ausweitung auf islamistische E...
Eine kontroverse Diskussion um die geplante elektronische Fußfessel für Gefährder erhitzt die österreichischen Gemüter. Während Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Ausweitung auf islamistische Extremisten ins Spiel bringt, schlagen die Grünen Alarm: Sie befürchten, dass der dringend benötigte Schutz für von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen dadurch verzögert werden könnte. Am vergangenen Sonntag wurde erneut eine Frau von ihrem Ex-Partner getötet – ein tragisches Ereignis, das die Dringlichkeit der Maßnahme unterstreicht.
Die elektronische Fußfessel, auch GPS-Monitoring oder elektronische Überwachung genannt, ist ein am Knöchel getragenes Gerät, das kontinuierlich den Standort einer Person überwacht. Mittels GPS-Technologie und Mobilfunkverbindung werden die Positionsdaten in Echtzeit an eine zentrale Überwachungsstation übermittelt. Das System kann programmiert werden, um Alarm zu schlagen, wenn sich die überwachte Person bestimmten Personen oder Orten nähert, die durch ein Annäherungsverbot geschützt sind.
In Österreich sind solche elektronischen Überwachungssysteme bisher hauptsächlich im Strafvollzug als Alternative zur Haft eingesetzt worden. Seit 2010 können Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen den letzten Teil ihrer Haftstrafe mit elektronischer Überwachung zu Hause verbüßen. Dabei werden sie rund um die Uhr mittels Fußfessel überwacht und dürfen nur zu genehmigten Zeiten ihre Wohnung verlassen. Die Erfolgsrate dieses Programms liegt bei über 90 Prozent, was die Wirksamkeit der Technologie unterstreicht.
Moderne GPS-Fußfesseln sind mit hochsensiblen Sensoren ausgestattet, die nicht nur die Position, sondern auch Manipulationsversuche erkennen können. Das wasserdichte Gerät wiegt etwa 150 Gramm und hat eine Batterielaufzeit von bis zu 60 Stunden. Bei niedrigem Batteriestand oder Störungsversuchen werden automatisch Warnmeldungen an die Überwachungszentrale gesendet. Die Genauigkeit der Positionserkennung liegt in städtischen Gebieten bei etwa 3-5 Metern, in ländlichen Gebieten kann die Abweichung bis zu 10 Meter betragen.
Die Grünen-Politikerinnen Meri Disoski (Frauensprecherin) und Agnes Sirkka Prammer (Sicherheitssprecherin) kritisieren scharf die Forderung von Innenminister Karner, die geplante Fußfessel auch für islamistische Extremisten einzusetzen. Ihre Befürchtung: Diese Ausweitung könnte die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt verzögern oder gar gefährden.
"Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss oberste Priorität haben", betonen die beiden Politikerinnen. Sie verweisen dabei auf den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, in dem die elektronische Überwachung von Hochrisikogefährdern bereits angekündigt wurde. Dieser Plan, der 2021 von der Bundesregierung beschlossen wurde, sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen.
Die Dringlichkeit des Themas unterstreichen erschreckende Statistiken: Laut Kriminalstatistik 2023 wurden in Österreich 28 Frauen ermordet, davon 19 im familiären Umfeld. Jeden dritten Tag wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt, alle fünf Tage wird ein Betretungsverbot ausgesprochen. Die Polizei registrierte 2023 insgesamt 9.963 Fälle von Gewalt in der Familie, ein Anstieg von 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei Stalking-Fällen: 2023 wurden 1.847 Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung erstattet, ein Anstieg von 12 Prozent. Hier könnte die elektronische Fußfessel besonders wirksam sein, da sie Annäherungsverbote effektiv durchsetzen und Betroffene rechtzeitig warnen könnte.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass elektronische Überwachung im Gewaltschutz bereits erfolgreich eingesetzt wird. In Spanien beispielsweise werden seit 2009 GPS-Fußfesseln für Männer verwendet, die wegen häuslicher Gewalt verurteilt wurden. Das System "COMETA" (Control Telemático Activo) überwacht rund um die Uhr den Aufenthaltsort des Täters und warnt die Betroffene automatisch, wenn er sich nähert.
Die Bilanz ist beeindruckend: Seit Einführung des Systems ist die Zahl der Morde an Frauen durch Partner oder Ex-Partner in Spanien deutlich gesunken. 2022 wurden 49 Frauen von ihren (Ex-)Partnern getötet, verglichen mit 73 im Jahr 2008. Auch in Deutschland, wo seit 2018 elektronische Fußfesseln im Gewaltschutz eingesetzt werden, sind die Erfahrungen positiv: In über 85 Prozent der Fälle werden weitere Gewalttaten verhindert.
Die Schweiz gilt als Vorreiter bei der elektronischen Überwachung im Strafvollzug. Seit 1999 werden dort GPS-Fußfesseln eingesetzt, zunächst nur bei Eigentumsdelikten, seit 2018 auch bei Gewaltverbrechen. Das System wird von einem privaten Unternehmen betrieben und kostet etwa 35 Franken pro Tag und Person – deutlich weniger als ein Gefängnisplatz, der täglich 350 Franken kostet.
Die Einführung elektronischer Fußfesseln im Gewaltschutz bringt verschiedene rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Zunächst müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, da die bestehenden Regelungen nur den Einsatz im Strafvollzug vorsehen. Eine Ausweitung auf präventive Maßnahmen erfordert Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und möglicherweise auch im Strafrecht.
Datenschutz ist ein weiterer kritischer Aspekt: Die kontinuierliche Überwachung einer Person greift massiv in deren Grundrechte ein. Es müssen klare Regeln definiert werden, wer Zugang zu den Daten hat, wie lange sie gespeichert werden und unter welchen Umständen sie gelöscht werden müssen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt hier strenge Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
Für die flächendeckende Einführung elektronischer Fußfesseln sind erhebliche Investitionen in die technische Infrastruktur erforderlich. Eine zentrale Überwachungsstation muss 24 Stunden täglich besetzt sein, geschultes Personal muss eingestellt und Notfallpläne entwickelt werden. Experten schätzen die Anschaffungskosten pro Gerät auf etwa 2.500 Euro, die laufenden Kosten pro überwachter Person auf 15-20 Euro täglich.
Hinzu kommen die Kosten für die Wartung der Geräte, Software-Updates und die regelmäßige Kalibrierung des GPS-Systems. Bei einer geschätzten Zahl von 500-1.000 gleichzeitig überwachten Personen würden sich die jährlichen Gesamtkosten auf 3-7 Millionen Euro belaufen.
Die Grünen werfen Innenminister Karner vor, eine bereits mehrheitsfähige Maßnahme durch seine Forderung nach Ausweitung zu gefährden. "Es ist unverantwortlich, wenn die ÖVP eine so wichtige Maßnahme zum Schutz von Frauen vor Gewalt junktimieren will", kritisiert Frauensprecherin Disoski. Sie befürchtet, dass die SPÖ und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner durch Zustimmung zu Karners Vorschlag wichtige Schutzmaßnahmen für Frauen weiter verzögern könnten.
Diese Kritik ist vor dem Hintergrund der österreichischen Koalitionspolitik zu verstehen: In einer Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und Grünen müssen alle Partner Kompromisse eingehen. Dabei besteht die Gefahr, dass ursprünglich klare Vorhaben durch nachträgliche Forderungen verwässert oder verzögert werden.
Der tragische Mord an einer Frau durch ihren Ex-Partner am vergangenen Sonntag verdeutlicht die Dringlichkeit schneller Lösungen. "Frauen, die von Gewalt bedroht sind, können schlicht nicht warten", mahnen Prammer und Disoski. "Jede Verzögerung kann fatale, im schlimmsten Fall gar tödliche, Konsequenzen haben."
Tatsächlich zeigen Studien, dass die Zeit unmittelbar nach einer Trennung für Frauen besonders gefährlich ist. In etwa 45 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt eskaliert die Situation nach der Trennung. Hier könnte eine sofortige elektronische Überwachung des Gefährders Leben retten.
Innenminister Karners Vorschlag, elektronische Fußfesseln auch für islamistische Extremisten einzusetzen, ist vor dem Hintergrund aktueller Terrorwarnungen zu sehen. Nach den Anschlägen von Wien 2020 und den jüngsten Drohungen gegen Taylor Swift-Konzerte in Wien hat das Thema Terrorprävention wieder an Bedeutung gewonnen.
Die elektronische Überwachung potenzieller Terroristen ist jedoch rechtlich und praktisch komplexer als bei häuslicher Gewalt. Während bei Gewaltstraftätern meist bereits ein konkreter Straftatbestand vorliegt, bewegen sich islamistische Gefährder oft in rechtlichen Grauzonen. Die präventive Überwachung ohne konkrete Straftat wirft verfassungsrechtliche Fragen auf und könnte vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
In Frankreich werden bereits seit 2015 elektronische Fußfesseln zur Überwachung von Terrorverdächtigen eingesetzt. Das System "FIJAIS" (Fichier judiciaire automatisé des auteurs d'infractions sexuelles ou violentes) erfasst nicht nur Sexualstraftäter, sondern seit den Pariser Anschlägen auch Terroristen. Über 700 Personen stehen unter elektronischer Überwachung, die Kosten belaufen sich auf etwa 25 Millionen Euro jährlich.
Großbritannien hat ähnliche Erfahrungen gemacht: Seit 2005 können Terrorverdächtige mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Allerdings sind die rechtlichen Hürden hoch, und die Maßnahme ist zeitlich begrenzt. Kritiker bemängeln, dass die Wirksamkeit bei der Terrorprävention nicht eindeutig belegt ist, da sich radikalisierte Personen oft über verschlüsselte Kommunikationskanäle vernetzen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich die Koalitionspartner auf einen gemeinsamen Kurs einigen können. Politikbeobachter erwarten intensive Verhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und Grünen, um sowohl den Gewaltschutz als auch die Terrorprävention voranzutreiben, ohne eine Maßnahme gegen die andere auszuspielen.
Ein möglicher Kompromiss könnte eine stufenweise Einführung sein: Zunächst die elektronische Überwachung bei häuslicher Gewalt, später eine Ausweitung auf andere Bereiche. Experten betonen jedoch, dass für jeden Anwendungsbereich spezifische rechtliche Regelungen erforderlich sind, da sich die Voraussetzungen und Verfahren erheblich unterscheiden.
Die Technologie der elektronischen Überwachung entwickelt sich rasant weiter. Künftige Systeme könnten durch Künstliche Intelligenz ergänzt werden, um Verhaltensmuster zu erkennen und Risikoeinschätzungen zu verbessern. Biometrische Sensoren könnten zusätzliche Daten wie Herzfrequenz oder Stresslevel messen, um potenzielle Gefahrensituationen früher zu erkennen.
Auch die Integration mit anderen Sicherheitssystemen ist denkbar: Automatische Benachrichtigung der Polizei bei Verstößen, Vernetzung mit Überwachungskameras oder Integration in Smart-Home-Systeme der Betroffenen. Diese Entwicklungen werfen jedoch neue Fragen zum Datenschutz und zur Verhältnismäßigkeit auf.
Die aktuelle Debatte zeigt exemplarisch die Herausforderungen der österreichischen Koalitionspolitik. Wichtige gesellschaftliche Anliegen drohen zum Spielball parteipolitischer Interessen zu werden, während betroffene Frauen weiter auf Schutz warten müssen. Die Grünen fordern daher eine klare Priorisierung: erst der Gewaltschutz, dann weitere Anwendungsbereiche.
Ob diese Strategie erfolgreich ist, wird sich in den kommenden parlamentarischen Beratungen zeigen. Fest steht: Der gesellschaftliche Druck wächst, und weitere Verzögerungen könnten politisch teuer werden. Die Öffentlichkeit beobachtet genau, ob die Regierung ihre Versprechen zum Gewaltschutz einlöst oder ob parteipolitische Überlegungen Vorrang haben.
Für die betroffenen Frauen und ihre Familien geht es um mehr als Politik – es geht um Leben und Tod. Diese Verantwortung sollten alle Beteiligten bei ihren Entscheidungen im Hinterkopf behalten und schnellstmöglich eine Lösung finden, die wirksamen Schutz bietet.