Am 27. Mai 2025 kündigte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) eine weitreichende Initiative zur Förderung der Frauengesundheit in Österreich an. Diese Ankündigung fällt mit dem Internationalen Aktionstag für Frauengesundheit zusammen und ziel
Am 27. Mai 2025 kündigte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) eine weitreichende Initiative zur Förderung der Frauengesundheit in Österreich an. Diese Ankündigung fällt mit dem Internationalen Aktionstag für Frauengesundheit zusammen und zielt darauf ab, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen in den Mittelpunkt der politischen Agenda zu stellen.
Frauen sind in ihrer Gesundheit häufig mit einzigartigen Herausforderungen konfrontiert, die oft übersehen oder missverstanden werden. Die biologische Disposition von Frauen, einschließlich ihres Hormonhaushalts und Stoffwechsels, führt dazu, dass Krankheiten bei ihnen anders auftreten als bei Männern. Diese Unterschiede werden oft durch geschlechterstereotype Zuschreibungen verschleiert, was zu unzutreffenden Diagnosen führen kann.
Ein besonderer Schwerpunkt des Regierungsprogramms liegt auf der Normalisierung frauenspezifischer Gesundheitsanliegen, die historisch tabuisiert wurden. Insbesondere die Wechseljahre, eine natürliche Phase im Leben jeder Frau, sind oft negativ behaftet und mit Scham verbunden. Tatsächlich ist jede vierte Frau mit Wechselbeschwerden konfrontiert, was die Dringlichkeit unterstreicht, diese Themen offen zu diskutieren und anzugehen.
Um Frauen besser auf diese Lebensphase vorzubereiten, arbeitet das Gesundheitsministerium zusammen mit der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) daran, alle verfügbaren, evidenzbasierten Informationen zusammenzutragen. Diese Bemühungen sind Teil einer umfassenden Überarbeitung des Aktionsplans Frauengesundheit, der neue Schwerpunkte auf Wechseljahre, Menstruationsgesundheit und Endometriose legt.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist der kostengünstige Zugang zu Gesundheitsprodukten, die speziell Frauen betreffen. Laut dem Menstruationsgesundheitsbericht 2024 haben 20 Prozent der Frauen Schwierigkeiten, sich Menstruationsartikel leisten zu können. Zudem zeigt der Verhütungsbericht 2024, dass Frauen weiterhin die Hauptverantwortung für Verhütung tragen und in 50 Prozent der Fälle die finanziellen Lasten alleine schultern.
Um diese Ungleichheit zu adressieren, plant die Regierung, ab dem 1. Januar 2026 eine Umsatzsteuerbefreiung für Menstruations- und Verhütungsmittel einzuführen. Dies soll nicht nur die finanzielle Belastung der Frauen verringern, sondern auch ein starkes Signal senden, dass Frauengesundheit ernst genommen und gefördert wird.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Die Menopause betrifft alle Frauen in ihrem Leben. Umso wichtiger ist es, Frauen bestmöglich mit Informationen und Gesundheitsangeboten zu unterstützen, damit sie positiv und beschwerdefrei durch diese Lebensphase kommen.“
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner ergänzt: „Frauengesundheit muss ernst genommen werden und leistbar sein. Weder Kondome noch Tampons oder Binden sind Luxusartikel. Ihre Leistbarkeit ist ein zentrales gesundheitliches Anliegen, das viel zu lange tabuisiert oder individualisiert wurde.“
Experten sind sich einig, dass diese Maßnahmen einen bedeutenden Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter im Gesundheitswesen darstellen. Dr. Anna Müller, eine renommierte Gynäkologin, erklärt: „Die steuerliche Entlastung von Menstruations- und Verhütungsmitteln wird nicht nur die finanzielle Barriere senken, sondern auch das Bewusstsein dafür schärfen, dass diese Produkte grundlegende Notwendigkeiten sind, keine Luxusgüter.“
Österreich ist nicht das erste Land, das Schritte unternimmt, um die finanzielle Belastung durch Menstruationsprodukte zu verringern. Schottland war weltweit das erste Land, das im Jahr 2020 kostenlose Menstruationsprodukte für alle einführte. Dieser Schritt wurde international als Meilenstein in der Gleichstellungspolitik gefeiert.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern liegt Österreich im Mittelfeld, was den Zugang zu frauenspezifischen Gesundheitsdiensten betrifft. Länder wie Frankreich und Deutschland haben ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um Menstruationsprodukte steuerlich zu entlasten, während andere Länder noch hinterherhinken.
Die Einführung der Umsatzsteuerbefreiung für Menstruations- und Verhütungsmittel ist ein erster Schritt in einem umfassenderen Plan, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen in Österreich zu unterstützen. Die Regierung plant, in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Frauengesundheit zu fördern und den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdiensten zu verbessern.
Ein zentraler Bestandteil dieser Pläne ist die Förderung der Gesundheitskompetenz von Frauen, um ihnen zu ermöglichen, informierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Bildungsressourcen und die Unterstützung durch Gesundheitsexperten.
Darüber hinaus wird die Regierung daran arbeiten, die Forschung zu frauenspezifischen Gesundheitsproblemen zu intensivieren, um neue Behandlungsmethoden und Therapien zu entwickeln, die besser auf die Bedürfnisse von Frauen zugeschnitten sind.
Der Internationale Aktionstag für Frauengesundheit 2025 markiert einen Wendepunkt in der österreichischen Gesundheitspolitik. Die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Frauengesundheit sind nicht nur ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit, sondern auch ein notwendiges Mittel, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hälfte der Bevölkerung zu verbessern.
Die kommenden Jahre werden zeigen, wie effektiv diese Maßnahmen umgesetzt werden und welchen Einfluss sie auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Frauengesundheit haben werden. Eines ist jedoch sicher: Österreich hat den ersten Schritt getan, um die Gesundheit von Frauen in den Mittelpunkt der politischen Diskussion zu rücken.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: BMASGPK.