In einem brisanten Treffen des EU-Unterausschusses des Nationalrats am 1. Juli 2025 in Wien, stand der Entwurf der sogenannten Rückkehrverordnung im Mittelpunkt. Diese Verordnung zielt darauf ab, ein einheitliches System für die Rückführung von illegal in der Europäischen Union aufhältigen Drittstaa
In einem brisanten Treffen des EU-Unterausschusses des Nationalrats am 1. Juli 2025 in Wien, stand der Entwurf der sogenannten Rückkehrverordnung im Mittelpunkt. Diese Verordnung zielt darauf ab, ein einheitliches System für die Rückführung von illegal in der Europäischen Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu schaffen. Ein Thema, das nicht nur Österreich, sondern ganz Europa in Atem hält.
Innenminister Gerhard Karner bezeichnete das geplante Rückkehrsystem als 'unverzichtbaren Bestandteil' im Kampf gegen illegale Migration. Doch was bedeutet das konkret? Die Rückkehrverordnung soll auf EU-Ebene klare und konsequente Rechtsgrundlagen schaffen, um Abschiebungen effizienter durchzuführen. Dies soll nicht nur die Verfahren beschleunigen, sondern auch die Bürokratie minimieren, die oft als Hemmschuh für schnelle Entscheidungen gesehen wird.
Die Problematik der illegalen Migration ist keineswegs neu. Bereits seit den frühen 2000er Jahren kämpfen EU-Staaten mit der Herausforderung, illegale Migration zu kontrollieren und Rückführungen effizienter zu gestalten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stellt dabei eine besondere Hürde dar, da sie häufig Abschiebungen verhindert, selbst wenn die betroffenen Personen mehrfach straffällig geworden sind. Dies führt zu Spannungen zwischen nationalen Interessen und europäischen Menschenrechtsstandards.
Im Ausschuss fand ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag keine Mehrheit, der die Bundesregierung dazu auffordern sollte, sich für eine Neuinterpretation der EMRK-Auslegung einzusetzen. Dieser Antrag wurde insbesondere von Susanne Fürst von der FPÖ unterstützt, die eine politische Neubewertung der EMRK forderte, um rechtliche Hürden zu reduzieren. Ihr Argument: Weniger als 20 % der ausreisepflichtigen Personen würden tatsächlich die EU verlassen, was im Wesentlichen an der aktuellen Auslegung der EMRK liege.
Ernst Gödl von der ÖVP und Pia Maria Wieninger von der SPÖ unterstrichen, dass an der EMRK nicht zu rütteln sei, da sie eine tragende Säule der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Agnes Sirkka Prammer von den Grünen betonte zudem, dass eine Verordnung keine Regelungen enthalten dürfe, die dem Primärrecht widersprechen.
Ein weiterer zentraler Punkt der Diskussion war die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer. Innenminister Karner erläuterte, dass die einheitliche Behandlung von Asylanträgen aus Ländern mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit ein wichtiger Schritt sei, um rasche Verfahren zu garantieren. Die Liste soll künftig auch Länder wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien umfassen.
Während Österreich auf eine nationale Liste mit derzeit 18 Ländern setzt, gibt es innerhalb der EU unterschiedliche Ansätze. Einige Länder, wie Deutschland und Schweden, haben strengere Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer, während andere, wie Ungarn, eine umfassendere Liste pflegen.
Für den normalen Bürger sind die Auswirkungen dieser politischen Entscheidungen oft nicht direkt spürbar, doch sie beeinflussen die gesellschaftliche Stimmung und das Sicherheitsgefühl erheblich. Ein funktionierendes Rückkehrsystem könnte die Anzahl der illegalen Migranten in Österreich reduzieren und somit auch die Belastung für Sozial- und Sicherheitssysteme verringern.
Ein Experte für Migrationsrecht kommentiert: 'Ein effizientes Rückkehrsystem ist essentiell, um die Glaubwürdigkeit der Migrationspolitik zu wahren. Doch es muss mit den Menschenrechtsstandards in Einklang stehen.'
Die von der EU-Kommission vorgestellte "ProtectEU"-Strategie zielt darauf ab, Gesellschaften und Demokratien vor Bedrohungen zu schützen. Diese Strategie umfasst sowohl Online- als auch Offline-Bedrohungen und soll sicherstellen, dass Sicherheitsaspekte in allen künftigen EU-Politikbereichen berücksichtigt werden.
Staatssekretär Jörg Leichtfried betonte den Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit und wies darauf hin, dass die Stabilität, die viele als selbstverständlich ansehen, heute nicht mehr gegeben ist. Internationale Konflikte würden tief in Österreich hineinwirken, was das Sicherheitsniveau in Österreich und der EU gesenkt habe.
Die kommenden Jahre könnten entscheidend für die Entwicklung der EU-Migrationspolitik sein. Ein funktionierendes Rückkehrsystem könnte nicht nur die Migrationsströme besser regulieren, sondern auch die politische Stabilität innerhalb der EU stärken. Doch die Herausforderungen bleiben groß: Politische Uneinigkeiten, rechtliche Hürden und die Wahrung von Menschenrechten werden weiterhin zentrale Themen bleiben.
Der EU-Unterausschuss des Nationalrats hat mit diesen Diskussionen einen wichtigen Grundstein gelegt, doch der Weg zur Umsetzung ist noch lang. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, ob die EU in der Lage ist, ihre Migrationspolitik effektiv zu reformieren und dabei die Balance zwischen Sicherheit und Menschenrechten zu wahren.