Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament einen bedeutenden Beschluss gefasst, der die Zukunft der Forstwirtschaft in Österreich maßgeblich beeinflussen könnte. Mit einer breiten Mehrheit wurde die Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen, was für viele österreichische Betr
Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament einen bedeutenden Beschluss gefasst, der die Zukunft der Forstwirtschaft in Österreich maßgeblich beeinflussen könnte. Mit einer breiten Mehrheit wurde die Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen, was für viele österreichische Betriebe eine dringend benötigte Atempause bedeutet. Diese Entscheidung, die im Einklang mit den Mitgliedsstaaten steht, könnte einen Anwendungsstopp im Dezember zur Folge haben. Der österreichische Bauernbund, der sich intensiv für diese Verschiebung eingesetzt hat, sieht darin einen großen Erfolg.
Die Entwaldungsverordnung, auch EUDR genannt, ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Entwaldung durch den Import von Produkten zu reduzieren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Ursprünglich sollte die Verordnung strenge Auflagen für die Erfassung und Nachverfolgung von Holzlieferungen einführen. Diese Maßnahmen wurden jedoch als übermäßig bürokratisch und schwer umsetzbar kritisiert, insbesondere für kleinere Betriebe.
Die Diskussionen um die Entwaldungsverordnung begannen bereits vor mehreren Jahren, als die EU erkannt hat, dass die globale Entwaldung ein ernstes Problem darstellt. Die ursprüngliche Fassung der EUDR zielte darauf ab, den Import von Waren zu regulieren, die aus entwaldeten Gebieten stammen. Dies sollte durch eine strikte Nachverfolgbarkeit von Holz und Holzprodukten erreicht werden. In den vergangenen Jahren wurde jedoch deutlich, dass die Umsetzung dieser Verordnung zahlreiche Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere für Länder wie Österreich, die über strenge nationale Forstgesetze verfügen.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz hat Österreich eines der strengsten Forstgesetze Europas. Während in Deutschland ähnliche Diskussionen über die Bürokratisierung der Forstwirtschaft geführt werden, ist die Schweiz nicht Teil der EU und daher nicht direkt von der EUDR betroffen. Dennoch beobachten auch Schweizer Forstbetriebe die Entwicklungen in der EU genau, da sie indirekte Auswirkungen auf den Handel mit EU-Ländern haben könnten.
Für viele österreichische Waldbesitzer und holzverarbeitende Betriebe bedeutet die Verschiebung der EUDR eine erhebliche Entlastung. Die ursprünglich geplante Erfassung jeder Holzlieferung mit spezifischen Referenznummern hätte viele Betriebe vor unlösbare Aufgaben gestellt. Nun sollen Kleinst- und Kleinbetriebe nur noch in begrenztem Umfang Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Dies reduziert die bürokratische Last erheblich und ermöglicht es den Betrieben, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Österreich verfügt über eine Waldfläche, die etwa 47% der gesamten Landesfläche ausmacht. Die Forstwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, der zahlreiche Arbeitsplätze sichert und einen bedeutenden Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt leistet. Laut Statistik Austria wächst die Waldfläche in Österreich seit Jahren kontinuierlich, was die Bedeutung nachhaltiger Forstwirtschaft unterstreicht.
Georg Strasser, Präsident des Bauernbundes, betont die Wichtigkeit der Entscheidung des EU-Parlaments. Er sieht darin einen Meilenstein für die österreichische Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber haben sich auf europäischer Ebene stark für die Verschiebung eingesetzt. Sie sehen die Entscheidung als Erfolg für die österreichischen Interessen und als Möglichkeit, die Verordnung praxistauglicher zu gestalten.
Bis April 2026 soll die Europäische Kommission einen Bericht zur Vereinfachung der EUDR vorlegen. Dieser Bericht könnte weitere Vorschläge zur Entbürokratisierung enthalten, die für die österreichische Forstwirtschaft von großer Bedeutung wären. Es wird erwartet, dass die Trilogverhandlungen im Dezember weitere Klarheit bringen. Die Hoffnung besteht, dass die EUDR angepasst wird, um den spezifischen Bedürfnissen der österreichischen Betriebe besser gerecht zu werden.
Die Verschiebung der Entwaldungsverordnung ist ein bedeutender Schritt für die österreichische Forstwirtschaft. Sie bietet die Möglichkeit, die Verordnung so zu gestalten, dass sie den realen Bedingungen in Österreich besser entspricht. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um sicherzustellen, dass die Interessen der österreichischen Betriebe gewahrt bleiben. Weitere Informationen und Entwicklungen zu diesem Thema werden auf pressefeuer.at veröffentlicht.