Die jüngsten Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) haben in Österreich für erheblichen Unmut gesorgt. Die Land&Forst Betriebe Österreich kritisieren die heute von der EU-Kommission vorgestellten Anpassungen scharf. Sie bezeichnen die vermeintlichen Vereinfachungen als Mogelpackung, die
Die jüngsten Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) haben in Österreich für erheblichen Unmut gesorgt. Die Land&Forst Betriebe Österreich kritisieren die heute von der EU-Kommission vorgestellten Anpassungen scharf. Sie bezeichnen die vermeintlichen Vereinfachungen als Mogelpackung, die die tatsächlichen Probleme der Praxis völlig ignoriert.
Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag präsentiert, der auf den ersten Blick wie eine Erleichterung für Waldbesitzer und Unternehmen in der Lieferkette erscheint. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass sich am Status Quo kaum etwas ändert. Die versprochene Verschiebung von Verpflichtungen um ein Jahr wird nicht eingehalten, und die Problematik der Abermillionen Referenznummern in den Lieferketten bleibt bestehen.
Laut Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, ist der EUDR-Vorschlag ein Paradebeispiel dafür, wie weit die Europäische Kommission inzwischen von der Realität der Betriebe entfernt ist. „Die Probleme der Praxis wurden nicht richtig erkannt“, betont Mylius. Der Vorschlag gefährde funktionierende, nachhaltige Lieferketten und Arbeitsplätze, ohne dem Klimaschutz tatsächlich zu dienen.
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, die Entwaldung und Walddegradierung zu reduzieren, indem sie Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese umfassen die Offenlegung von Kontaktdaten, Geodaten der Produktionsflächen sowie jährliche Mengenangaben. Besonders für Primärproduzenten bleibt der Aufwand hoch, da die technischen Hürden durch die verpflichtende Registrierung im EU-Informationssystem bestehen bleiben.
Ein zentrales Problem ist der immense bürokratische Aufwand durch das Sammeln und Weitergeben von Referenz- und Identifikationsnummern. Diese Datenmengen sind eigentlich einer der Auslöser für die angekündigte Überarbeitung, doch die Änderungen schaffen hier keine Abhilfe.
Für Klein- und Kleinstunternehmen bringt der Änderungsvorschlag keinerlei Entlastung. Sie müssen weiterhin die volle Sorgfaltspflicht erfüllen und werden nicht von den umfangreichen Dokumentationspflichten befreit. Die Veröffentlichung sensibler betrieblicher Informationen bleibt ein problematischer Aspekt.
In anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Deutschland, sind ähnliche Vorschriften in Kraft. Auch dort kämpfen kleinere Betriebe mit der bürokratischen Last. Der Unterschied liegt jedoch oft in der Unterstützung durch staatliche Stellen, die in Österreich als unzureichend empfunden wird.
Die Hoffnung liegt nun beim Parlament und beim Rat, die Scheinvereinfachung nicht zu akzeptieren. Mylius fordert, die versprochene Verschiebung für alle Marktteilnehmer zu halten und überbordende Informationspflichten durch verhältnismäßige Dokumentationspflichten zu ersetzen, um endlich die notwendige Rechtssicherheit für die heimische Wirtschaft zu schaffen.
Die Zukunft der EUDR bleibt ungewiss. Sollten die aktuellen Vorschläge umgesetzt werden, drohen viele kleine und mittlere Unternehmen unter der Last der Bürokratie zusammenzubrechen. Eine Anpassung der Vorschriften, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis gerecht wird, ist dringend erforderlich.
Die Land&Forst Betriebe Österreich sind eine freiwillige Vereinigung österreichischer Landbewirtschafter. Sie setzen sich dafür ein, Österreichs Wälder und Felder als betriebliche Grundlage und gesellschaftlichen Mehrwert zu erhalten. Ihre Mitgliedsbetriebe bewirtschaften mehr als ein Viertel des österreichischen Waldes und produzieren jede fünfte Tonne des österreichischen Getreides.
Die Kritik der Land&Forst Betriebe Österreich zeigt, wie wichtig es ist, dass gesetzliche Änderungen praxisnah gestaltet werden. Nur so können sie die gewünschte Wirkung erzielen, ohne die Betriebe unnötig zu belasten.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite der Land&Forst Betriebe Österreich unter diesem Link.