In Österreich sorgt eine geplante Novelle des Erwachsenenschutzrechts für Aufregung und Besorgnis. Der Österreichische Behindertenrat schlägt Alarm und fordert, dass keine überhasteten Änderungen durchgeführt werden. Doch worum geht es genau? Und warum könnte diese Gesetzesänderung so weitreichende
In Österreich sorgt eine geplante Novelle des Erwachsenenschutzrechts für Aufregung und Besorgnis. Der Österreichische Behindertenrat schlägt Alarm und fordert, dass keine überhasteten Änderungen durchgeführt werden. Doch worum geht es genau? Und warum könnte diese Gesetzesänderung so weitreichende Folgen haben?
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht einige wesentliche Änderungen im Erwachsenenschutzrecht vor. Insbesondere zwei Punkte stehen im Fokus der Kritik: Die Verlängerung der Frist für die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre und die Streichung des verpflichtenden Clearings im Erneuerungsverfahren. Diese Änderungen würden nicht nur die Effizienz des Systems betreffen, sondern auch die Rechte der Betroffenen massiv einschränken.
Clearing bezeichnet ein Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Personen im Mittelpunkt stehen und ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Es handelt sich um ein zentrales Element, das im Zuge des 2. Erwachsenenschutzgesetzes etabliert wurde, um die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die Streichung dieses Verfahrens könnte die Errungenschaften der vergangenen Jahre zunichtemachen.
Der Österreichische Behindertenrat warnt davor, dass die geplanten Änderungen die Fortschritte, die durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz erzielt wurden, zurückdrehen könnten. Dieses Gesetz war ein Meilenstein, der die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärkte und Österreich international Anerkennung einbrachte. Bei der letzten Staatenprüfung durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im August 2023 wurde Österreich in vielen Bereichen gerügt. Das Erwachsenenschutzgesetz war einer der wenigen Lichtblicke.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Sicherstellung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Durch die geplanten Änderungen könnte Österreich hinter diese Standards zurückfallen. Der Behindertenrat betont, dass Menschenrechte nicht verhandelbar sind und die geplanten Kürzungen inakzeptabel sind.
Der Österreichische Behindertenrat hat sich bereits am 28. Mai 2025 an die Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien gewandt und seine Bedenken geäußert. Präsident Klaus Widl fordert Justizministerin Dr. Anna Sporrer zum Handeln auf, um die umstrittenen Punkte aus dem Budgetbegleitgesetz zu streichen. Besonders kritisch sieht der Behindertenrat die Diskrepanz zwischen der geplanten Novelle und den Ergebnissen der Arbeitsgruppe im Justizministerium, die seit Sommer 2024 an einer Evaluierung des Gesetzes arbeitet.
Für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien könnte die Gesetzesänderung gravierende Auswirkungen haben. Ohne das verpflichtende Clearing könnte es schwieriger werden, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und passende Lösungen zu finden. Die Verlängerung der Frist für die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung könnte dazu führen, dass sich die Lebenssituation der Betroffenen über längere Zeiträume nicht verbessert.
Rechtsexperte Dr. Michael Huber von der Universität Wien erklärt: „Die Verlängerung der Frist und die Streichung des Clearings könnten dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen weniger Einfluss auf Entscheidungen haben, die ihr Leben betreffen. Das widerspricht dem Grundsatz der Selbstbestimmung.“
Die Psychologin Dr. Anna Müller betont: „Das Clearing ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Ohne dieses Verfahren besteht die Gefahr, dass Entscheidungen über ihren Kopf hinweg getroffen werden.“
Die Diskussion um das Erwachsenenschutzrecht ist noch lange nicht beendet. Sollten die geplanten Änderungen durchgesetzt werden, könnte dies nicht nur auf nationaler Ebene für Unruhe sorgen, sondern auch international Kritik hervorrufen. Österreich hat sich in der Vergangenheit als Vorreiter im Bereich der Inklusion und Selbstbestimmung präsentiert. Diese Position könnte nun gefährdet sein.
Der Österreichische Behindertenrat fordert weiterhin, dass die Regierung die geplanten Änderungen überdenkt und die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt. Die kommenden Wochen könnten entscheidend dafür sein, wie sich die Situation entwickelt.
Die geplante Novelle des Erwachsenenschutzrechts ist ein komplexes und emotional aufgeladenes Thema. Der Österreichische Behindertenrat hat klare Forderungen gestellt, die von vielen Experten unterstützt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik diese Forderungen aufgreift und die umstrittenen Punkte aus dem Gesetzesentwurf streicht. Eines ist jedoch sicher: Die Diskussion um das Erwachsenenschutzrecht wird Österreich noch lange beschäftigen.