Taskforce veröffentlicht Ergebnisse - Referenzwerte nicht überschritten
Burgenländische Taskforce stellt erste Messergebnisse vor. Trotz unbedenklicher Werte wurden bereits vorsorgliche Maßnahmen eingeleitet.
Die burgenländische Taskforce "Vorsorgeabklärung Luftqualität" hat die ersten Ergebnisse ihrer umfangreichen Luftmessungen im Burgenland präsentiert. Nach Untersuchungen an 36 Messpunkten können die Experten Entwarnung geben: Ein fassbares Gesundheitsrisiko durch luftgetragene Asbestfasern besteht derzeit nicht. Dennoch wurden aus Vorsorgegründen bereits erste Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Die Messergebnisse zeigen ein beruhigendes Bild: Bei keinem der 36 untersuchten Standorte wurde der von der Taskforce festgelegte Referenzwert von 1.000 Fasern pro Kubikmeter Luft überschritten. Bei 33 der 36 Messpunkte lagen die Werte sogar deutlich unter 400 Fasern pro Kubikmeter. Lediglich drei Standorte wiesen Werte zwischen 560 und 810 Fasern auf – diese befanden sich jedoch in unmittelbarer Nähe stark befahrener, gestreuter Straßen.
"Wir haben den Referenzwert bewusst sehr niedrig angesetzt, um den Schutz der Bevölkerung nachhaltig zu gewährleisten", erklärt die Taskforce. Der verwendete Grenzwert entspricht dem des Umweltbundesamtes für Unbedenklichkeit gegenüber Dritten nach Asbestsanierungstätigkeiten. Zum Vergleich: Der rechtlich verbindliche Grenzwert für Arbeitnehmer liegt bei 10.000 Fasern pro Kubikmeter – das Zehnfache des nun verwendeten Referenzwertes.
Die Luftmessungen erfolgten nach strengen wissenschaftlichen Standards. Gemäß ISO 14966 und VDI 3492 wurden über acht Stunden hinweg Luftproben mittels Standgeräten genommen. Ein der menschlichen Atmung nachempfundener Volumenstrom wurde durch einen Goldfilter gezogen, anschließend wurden die gesammelten Fasern mittels Rasterelektronenmikroskop identifiziert, vermessen und ausgezählt.
Besonders interessant: Die Wissenschaftler simulierten auch realistische Nutzungsszenarien. So wurde beispielsweise im Bereich einer Schüttfläche in einem Gewerbegebiet ein LKW eingesetzt, um das tatsächliche Faserfreisetzungspotential unter realen Bedingungen zu ermitteln.
Die Taskforce betont, dass diese erste Messreihe nur den Anfang darstellt. Da die Freisetzung von Asbestfasern stark von den Witterungsbedingungen abhängt, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Besonders in der trockenen Jahreszeit werden völlig andere Verhältnisse erwartet. "Erst nach Vorliegen aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation zulässig", so die Experten.
Zusätzlich werden Vergleichsmessungen über einen längeren Zeitraum durchgeführt, um die unvermeidbare Hintergrundbelastung durch natürliche Erosion zu berücksichtigen. Diese Daten sind essentiell für eine korrekte Einordnung der Messergebnisse.
Obwohl die aktuellen Messungen unbedenklich sind, wurden bereits konkrete Schutzmaßnahmen eingeleitet. Anfang Jänner 2026 wurden vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf aufgrund nachgewiesener Asbestbelastung behördlich geschlossen. Die Schließung erfolgte nach Laboranalysen von Materialproben, die im November 2025 entnommen wurden.
Beim Krankenhaus Oberwart wurden ebenfalls bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aus Sicht der Taskforce sind bei den derzeitigen Wetter- und Witterungsbedingungen keine weiteren Sofortmaßnahmen wie eine Sperre des Skateparks erforderlich.
Die Taskforce gibt konkrete Handlungsempfehlungen für vorsorgliche Maßnahmen:
Besonders wichtig: "Vorschnelle und überzogene Maßnahmen ohne vorherige Planung können kontraproduktiv sein", warnt die Taskforce. Bei allen Arbeiten sind die Vorgaben für persönliche Schutzausrüstung zu beachten.
Das Land Burgenland wird alle empfohlenen Maßnahmen in seinem Wirkungsbereich umsetzen. Die Beseitigung von privat angeschafftem Schotter auf Privatgrund sowie von durch Gemeinden angeschafftem Streusplitt liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes.
Ein wichtiger Aspekt der wissenschaftlichen Bewertung: Für die medizinische Beurteilung ist ausschließlich die Belastung der Luft mit Asbestfasern maßgeblich – nicht der bloße Asbestgehalt im Gestein. "Der Nachweis gebundener Asbestanteile in mineralischen Rohstoffen ist nicht gleichzusetzen mit einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung", betont die Taskforce.
Entscheidend ist, ob bei der Nutzung tatsächlich lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden. Das Faserfreisetzungspotential variiert stark mit der mechanischen Beanspruchung des Materials. Ein wissenschaftlich tragfähiger Nachweis erfordert standardisierte Probenahmeverfahren und reproduzierbare Analysemethoden nach ÖNORM G 1200, ÖNORM EN 932-1 und TRGS 517.
Die Taskforce nutzt die Gelegenheit, um eine wichtige politische Forderung zu stellen: Sie spricht sich mit Nachdruck für eine klare gesetzliche Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein aus. Derzeit fehlt in Österreich eine gesetzliche Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender Materialien an einen verbindlichen Grenzwert knüpft.
"Der Bund ist gefordert, eine einheitlich klar geregelte gesetzliche Ausgangsbasis zu schaffen", fordert die Taskforce. Diese Gesetzeslücke führt zu Rechtsunsicherheit und erschwert eindeutige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung.
Bemerkenswert an der Vorgehensweise der Taskforce ist die umfassende Transparenz. Neben den reinen Messdaten wurden auch die exakten Messstandorte, die angewandte Methodik sowie eine fachliche Interpretation der Ergebnisse veröffentlicht. Alle Informationen sind auf der Website www.burgenland.at/taskforce abrufbar und werden laufend ergänzt.
Diese offene Kommunikation setzt "ein klares Zeichen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf Basis wissenschaftlich fundierter und normgemäßer Methodik", wie die Taskforce betont. Das Leitmotiv bleibt dabei: "Messen – bewerten – handeln."
Die Taskforce setzt ihre Untersuchungen konsequent fort mit dem Ziel einer umfassenden, wissenschaftlich abgesicherten Gesamtbewertung der Situation im Burgenland. Vorschläge für Alternativen zur Streusplittnutzung für den Winterdienst werden erarbeitet und sollen rechtzeitig vor dem nächsten Winter vorliegen.
Die bisherigen Messungen bestätigen, dass die Asbestkonzentrationen in einem Bereich liegen, wie er in einem Gebiet mit der geologischen Beschaffenheit des Rechnitzer Fensters zu erwarten war. Dennoch gilt weiterhin das Minimierungsprinzip – auch bei unbedenklichen Messwerten werden vorsorgliche Schutzmaßnahmen aufrechterhalten und weiter ausgebaut.
Für Rückfragen steht die Taskforce unter der Telefonnummer +43 57 600 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.