Der 26. November 2025 könnte als entscheidender Tag in die Geschichte der österreichischen Handelsbranche eingehen. An diesem Tag hat das Europäische Parlament eine Position eingenommen, die Hoffnung auf eine Nachbesserung der umstrittenen Entwaldungsverordnung weckt. Rainer Trefelik, Obmann der Bun
Der 26. November 2025 könnte als entscheidender Tag in die Geschichte der österreichischen Handelsbranche eingehen. An diesem Tag hat das Europäische Parlament eine Position eingenommen, die Hoffnung auf eine Nachbesserung der umstrittenen Entwaldungsverordnung weckt. Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßt diesen Schritt und fordert gleichzeitig, dass den Unternehmen mehr Zeit und weniger Bürokratieaufwand gewährt wird.
Die Entwaldungsverordnung, oft als EUDR bezeichnet, zielt darauf ab, die Abholzung weltweit zu reduzieren. Sie betrifft insbesondere Unternehmen, die Produkte aus Holz, Soja, Palmöl und anderen Rohstoffen importieren. Im Kern verlangt die Verordnung von den Unternehmen, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Abholzung beitragen.
Der Begriff Sorgfaltspflichten bezieht sich auf rechtliche Verpflichtungen, die Unternehmen einhalten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsaktivitäten keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder Menschenrechte haben. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen und dokumentieren müssen, um sicherzustellen, dass sie keine illegalen oder schädlichen Praktiken unterstützen.
Die Diskussion um die Entwaldungsverordnung begann bereits vor mehreren Jahren, als die Europäische Union beschloss, ihre Umweltpolitik zu verschärfen. Ziel war es, den ökologischen Fußabdruck der EU zu reduzieren und den internationalen Handel nachhaltiger zu gestalten. Die Verordnung wurde 2023 verabschiedet, stieß jedoch von Anfang an auf Kritik von Wirtschaftsvertretern, die eine Überlastung durch Bürokratie befürchteten.
Im Oktober 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Reduktion der Sorgfaltspflichtenerklärungen vor. Der Rat der EU unterstützte diesen Vorschlag und forderte eine Verschiebung der Verordnung um ein weiteres Jahr. Diese Forderung wurde nun auch vom Europäischen Parlament unterstützt.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz zeigt sich, dass Österreichs Handelsbranche besonders stark von der EUDR betroffen ist. Während Deutschland bereits ähnliche Gesetze zur Lieferkettensorgfaltspflicht eingeführt hat, setzt die Schweiz auf freiwillige Maßnahmen und Partnerschaften mit der Industrie. Österreichs Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, sich an strengere Vorschriften anzupassen, während ihre Nachbarn flexiblere Ansätze verfolgen.
Für österreichische Unternehmen bedeutet die EUDR, dass sie erhebliche Ressourcen in die Einhaltung der Vorschriften investieren müssen. Dies betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die oft nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um komplexe Compliance-Systeme zu implementieren. Ein Beispiel ist ein kleines Möbelunternehmen in Tirol, das seine Lieferkette bis zu den Holzlieferanten in Südamerika zurückverfolgen muss. Dies erfordert nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch spezialisierte Kenntnisse und Personal.
Für die Bürger könnte die EUDR zu höheren Preisen für Produkte führen, da Unternehmen die zusätzlichen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften an die Verbraucher weitergeben könnten. Gleichzeitig bietet die Verordnung jedoch auch Vorteile, da sie dazu beiträgt, die Umwelt zu schützen und nachhaltige Praktiken zu fördern.
Laut einer Studie der Europäischen Kommission könnte die EUDR dazu führen, dass die Abholzung in den betroffenen Regionen um bis zu 20% reduziert wird. Dies wäre ein bedeutender Schritt im Kampf gegen den Klimawandel, da Wälder wichtige CO2-Senken darstellen. Gleichzeitig schätzt die WKÖ, dass die Umsetzung der Verordnung österreichische Unternehmen bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr kosten könnte.
Experten sind sich uneinig über die Auswirkungen der EUDR. Während Umweltorganisationen die Verordnung als notwendigen Schritt zum Schutz der Wälder begrüßen, warnen Wirtschaftsvertreter vor den wirtschaftlichen Folgen. Dr. Eva Müller, Umweltökonomin an der Universität Wien, betont: "Die EUDR ist ein wichtiger Schritt, aber sie muss mit Bedacht umgesetzt werden, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu minimieren."
Die Zukunft der Entwaldungsverordnung hängt stark von den kommenden Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament ab. Sollten die Parteien zu einer Einigung kommen, könnte die Verordnung bereits 2026 in Kraft treten. Dies würde Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Prozesse anzupassen und die notwendigen Compliance-Mechanismen zu implementieren.
Langfristig könnte die EUDR als Modell für weitere umweltbezogene Gesetzgebungen dienen. Die EU plant bereits ähnliche Regelungen für andere Bereiche, wie den Einsatz von Pestiziden und den Schutz der Biodiversität. Für österreichische Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf eine zunehmend regulierte Handelsumgebung einstellen müssen.
Die Entwaldungsverordnung stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für Österreichs Wirtschaft dar. Während die Einhaltung der Vorschriften mit erheblichen Kosten verbunden ist, bietet sie auch die Möglichkeit, Vorreiter im Bereich der Nachhaltigkeit zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen entwickeln und welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden.
Für weitere Informationen zur Entwaldungsverordnung und deren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft empfehlen wir den Leitfaden der WKÖ sowie die Online-Ressourcen der Bundessparte Handel.