Innsbruck – Die Immobilienertragssteuer ist die Steuer beim Verkauf von Immobilien. Zuletzt hat es wichtige Änderungen gegeben. Bereits 2012 wurde die Immobilienertragssteuer in Österreich – kurz ImmoESt – eingeführt. Seither werden Immobilienverkäufe aus dem Privatvermögen generell besteuert. Der s
Bereits 2012 wurde die Immobilienertragssteuer in Österreich – kurz ImmoESt – eingeführt. Seither werden Immobilienverkäufe aus dem Privatvermögen generell besteuert. Der steuerfreie Verkauf nach einer 10-jähringen Spekulationsfrist war damit Geschichte.
Das System der ImmoESt gilt weitestgehend für Immobilien sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen. Stark vereinfacht können Sie davon ausgehen, dass der Veräußerungsgewinn mit 30 % besteuert wird. Und das ist bereits eine der letzten Neuerungen: Denn ursprünglich war ein Steuersatz von „nur“ 25 % angesetzt.
Auch die Berechnung des Veräußerungsgewinns hat sich zuletzt verschärft: So dürfen Werbungskosten nicht mehr abgezogen werden. Einzig die Kosten der Berechnung der Steuerhöhe sowie die Abfuhr durch den Steuerberater oder Treuhänder sind auch weiterhin abzugsfähig.
Als Verkäufer einer Immobilie sollten Sie sich frühzeitig zur Immobilienertragssteuer in Österreich beraten lassen; sei es nun eine Gewerbeimmobilie im Betriebsvermögen oder auch ein privat genutztes Haus oder eine Wohnung.
Ausführliche Informationen zur Immo-Est finden Sie unter den Immo-Tipps auf unserer Website.