Der österreichische Bundesrat hat am heutigen Tag wichtige Weichenstellungen für die heimische Wirtschaft vorgenommen. Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur nationalen Umsetzung des europäischen "Listing Act" sollen Börsengänge für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden. Gleichzeitig wurden neue Regelungen für Nachhaltigkeits-Ratings beschlossen.
Der österreichische Bundesrat befürwortete mehrheitlich die nationale Umsetzung des europäischen "Listing Act". Die entsprechenden Änderungen sollen die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen steigern und den Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtern.
Im Zentrum des Gesetzespakets zur Umsetzung des "Listing Act" steht die Erleichterung von Börsengängen durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und der Entfall von Publizitätspflichten. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. Ꞓ angehoben werden. Für Veranlagungsprospekte wird eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht eingeführt, und Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen.
Mehrheitlich gab es auch Zustimmung zur Umsetzung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings. Ab dem 2. Juli 2026 gilt die europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) unmittelbar. Die FMA wird als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich ernannt und ist in Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ermächtigt, Kontrollen durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen Sanktionen zu vollstrecken.
Zur Umsetzung von EU-Regeln soll es künftig alle fünf Jahre zu einer externen Evaluierung des Fiskalrats kommen. Geprüft werden sollen dabei die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats. Neu verankert werden durch die Novelle die Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit. Der Fiskalrat soll außerdem in regelmäßigen Abständen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung durchführen.
Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Gesetzesänderung zum Listing Act, äußerte allerdings Kritik an zusätzlichen Regelungen für Nachhaltigkeits-Ratings. Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) kritisierte diese als Wettbewerbsnachteil. Finanzminister Markus Marterbauer verteidigte die Maßnahmen als Erleichterungen für Unternehmen beim Zugang zu Finanzierungen am Kapitalmarkt.
Wolfgang Markytan (SPÖ/W) bezeichnete die Änderung als einen Schritt hin zu einem attraktiveren Kapitalmarkt. Christoph Stillebacher (ÖVP/T) betonte, dass es nicht darum gehe, kleine Gewerbetreibende mit neuen Berichten zu belasten, sondern um Transparenz bei Ratinganbietern.
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Bundesrats für die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Starke Regionen: digital.engagiert.zukunftsorientiert" am Mittwoch, den 6. Mai 2026 aus. Nach der Eröffnung durch Bundesratspräsident Markus Stotter und den Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle soll das Thema in vier Panels zu regionaler Sicherheit, Ehrenamt und Jugend beleuchtet werden. Einstimmig wurde zudem Bundesrat Wolfgang Viertler (FPÖ/S) zum Mitglied des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des Finanz-Verfassungsgesetzes gewählt.