ORF-Sendung behandelt medizinische Kunstfehler und Rechtsverstöße
Peter Resetarits zeigt am 28. Februar brisante Fälle von Behördenversagen und medizinischen Problemen in Österreich.
Die ORF-Sendung "Bürgeranwalt" widmet sich am Samstag, 28. Februar 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON drei brisanten Fällen, die das österreichische Rechtssystem und den Umgang mit Bürgerbeschwerden unter die Lupe nehmen. Moderator Peter Resetarits präsentiert Fälle, die von behördlichem Versagen bis hin zu schwerwiegenden medizinischen Problemen reichen.
Der wohl dramatischste Fall der Sendung betrifft Herrn M. aus Niederösterreich, dessen Leben durch eine medizinische Routineuntersuchung eine tragische Wendung nahm. Bei der Untersuchung wurde eine Fistel im Kopf des bis dahin gesunden und fitten Mannes entdeckt, die eine dringende Operation erforderlich machte.
Die Folgen der Operation waren verheerend: Der Patient wurde zum Pflegefall und erhielt die höchste Pflegestufe 7 zuerkannt. Dies wirft schwerwiegende Fragen über die Qualität der medizinischen Behandlung und mögliche Kunstfehler auf. Besonders brisant ist jedoch ein weiterer Aspekt des Falls: Die Sendung geht der Frage nach, ob eine vom Patienten erstellte Patientenverfügung im Krankenhaus korrekt beachtet wurde.
Patientenverfügungen sind rechtlich bindende Dokumente, in denen Patienten ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall festlegen, dass sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die Missachtung einer solchen Verfügung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Patientenrechte dar und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Ein weiterer Fall führt in die Marktgemeinde Altlengbach im Bezirk St. Pölten, wo sich mehrere Anrainer mit Beschwerden an die Volksanwaltschaft gewandt haben. Im Zentrum der Kritik steht eine Kfz-Lackiererei und -Werkstatt, die nach Angaben der Beschwerdeführer erhebliche Belastungen für die Nachbarschaft verursacht.
Das besondere Problem liegt in der Flächenwidmung: Der Betrieb befindet sich auf Flächen, die als Grünland beziehungsweise private Verkehrsfläche gewidmet sind. Zusätzlich liegt das Areal im sensiblen Landschaftsschutzgebiet Wienerwald. Trotz dieser eigentlich restriktiven Widmung wurden sowohl baurechtliche als auch gewerberechtliche Genehmigungen erteilt und in den vergangenen Jahren sogar erweitert.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Raumordnung und zum Umweltschutz auf. Wie kann es sein, dass in einem Landschaftsschutzgebiet auf als Grünland gewidmeten Flächen ein Gewerbebetrieb genehmigt und sogar erweitert wird? Die Anrainer sehen sich nicht nur durch Lärm und möglicherweise durch Emissionen belastet, sondern kritisieren auch die mangelnde Beachtung der Raumordnungsbestimmungen.
Im Zentrum der Beschwerde steht zudem die Frage der behördlichen Zuständigkeit zwischen Gemeinde und Bezirk sowie die ordnungsgemäße Vollziehung von Bau-, Raumordnungs- und Gewerberecht. Volksanwältin Gaby Schwarz nimmt sich des komplexen Falls an und versucht Klarheit in die Zuständigkeitsfragen zu bringen.
Der dritte Fall führt an den Stadtrand Wiens nach Süßenbrunn, wo eine problematische Flächennutzung für Konflikte sorgt. Auf einer großen Fläche am Wiener Stadtrand wurde eine großflächige Hundeauslaufzone eingerichtet. Soweit wäre das unproblematisch, doch mittendrin befinden sich auch ein Kinderspielplatz und ein Badeteichzugang.
Ein besorgter Anrainer hatte bereits vor vier Jahren auf die Gefahren dieser Situation hingewiesen und sich an die Volksanwaltschaft gewandt. Für Familien mit Kindern stelle die Vermischung von Hundeauslaufzone und Kinderspielbereich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Nicht alle Hunde sind kinderfreundlich, und nicht alle Hundebesitzer haben ihre Tiere unter Kontrolle.
Die Sendung geht der Frage nach, ob die Bezirksvorstehung Donaustadt in den vergangenen vier Jahren gemeinsam mit dem Stiftungseigentümer eine Lösung für dieses Problem finden konnte. Hat sich die Situation verbessert, oder müssen Familien mit Kindern weiterhin befürchten, dass der Spielplatz- oder Badeteichbesuch durch aggressive oder unbeaufsichtigte Hunde gefährlich werden könnte?
Alle drei Fälle zeigen die wichtige Rolle der Volksanwaltschaft als Kontrollinstanz und Beschwerdeinstanz für Bürgerinnen und Bürger auf. Die Volksanwaltschaft fungiert als unabhängige Stelle, die bei Problemen mit Behörden, aber auch bei systemischen Problemen im Gesundheitswesen oder bei der Raumplanung einschreitet.
Die Institution hat das Recht, Akten einzusehen, Stellungnahmen von Behörden einzufordern und öffentlichkeitswirksam auf Missstände hinzuweisen. Gerade die Sendung "Bürgeranwalt" im ORF ist ein wichtiges Instrument, um auf solche Probleme aufmerksam zu machen und öffentlichen Druck für Lösungen zu erzeugen.
Die in der Sendung behandelten Fälle haben über die individuellen Schicksale hinaus auch gesellschaftliche Relevanz. Der Fall der ignorierten Patientenverfügung wirft Fragen zur Patientensicherheit und zur Beachtung von Patientenrechten im österreichischen Gesundheitssystem auf. Wie gut sind Krankenhäuser über Patientenverfügungen informiert, und wie konsequent werden sie umgesetzt?
Der Gewerbefall in Altlengbach zeigt Defizite in der Raumordnung und im Umweltschutz auf. Wenn in Landschaftsschutzgebieten problemlos Gewerbebetriebe genehmigt werden können, stellt das die Wirksamkeit der entsprechenden Schutzbestimmungen in Frage. Hier geht es um grundlegende Fragen des Umwelt- und Landschaftsschutzes in Österreich.
Die Situation in Süßenbrunn mag auf den ersten Blick weniger dramatisch erscheinen, zeigt aber typische Probleme der Stadtplanung auf: Wie können verschiedene Nutzungsansprüche sinnvoll koordiniert werden, ohne dass Sicherheitsrisiken entstehen?
Die Sendung "Bürgeranwalt" erfüllt eine wichtige demokratische Funktion, indem sie Bürgerbeschwerden eine Plattform gibt und behördliches Handeln kritisch hinterfragt. Für viele Betroffene ist die mediale Aufmerksamkeit oft der einzige Weg, um Bewegung in festgefahrene Situationen zu bringen.
Die Fälle zeigen auch, dass das österreichische Rechtssystem nicht perfekt ist und dass es durchaus Situationen gibt, in denen Bürgerrechte nicht ausreichend geschützt werden. Umso wichtiger sind Institutionen wie die Volksanwaltschaft und Sendungen wie der "Bürgeranwalt", die diese Missstände aufdecken und öffentlich machen.
Die Sendung "Bürgeranwalt" läuft am Samstag, 28. Februar 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und ist auch auf ORF ON verfügbar. Moderator Peter Resetarits wird die drei Fälle detailliert beleuchten und den aktuellen Stand der Ermittlungen präsentieren.