Am 19. November 2025 hat der österreichische Nationalrat eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) beschlossen, die laut der Umweltorganisation VIRUS mehr Probleme schafft, als sie löst. Diese Gesetzesänderung, die als Verfahrensbeschleunigungsmaßnahme angekündigt wurde, wird
Am 19. November 2025 hat der österreichische Nationalrat eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) beschlossen, die laut der Umweltorganisation VIRUS mehr Probleme schafft, als sie löst. Diese Gesetzesänderung, die als Verfahrensbeschleunigungsmaßnahme angekündigt wurde, wird von Experten als unwirksam kritisiert. Wolfgang Rehm von VIRUS bezeichnet die Änderungen als eine 'Verfahrensverlängerung', die mehr Bürokratie statt Effizienz bringt.
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, kurz AVG, regelt in Österreich die Abläufe in Verwaltungsverfahren. Diese Novelle sollte ursprünglich die Verfahren beschleunigen, indem sie Bürokratie abbaut und Abläufe strafft. Doch die Abschaffung des Schutzes der Haupturlaubszeit sorgt für Besorgnis. Behörden könnten nun auch während der Ferienzeit mit Fristen und Anforderungen Druck auf Parteien ausüben, was insbesondere kleinere Organisationen überfordern könnte.
Seit über 15 Jahren versucht die österreichische Regierung, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Bereits in den frühen 2000er Jahren wurden erste Maßnahmen ergriffen, um die Bürokratie zu reduzieren. Diese Bestrebungen wurden jedoch immer wieder durch ineffektive Umsetzungen und mangelnde politische Unterstützung behindert. Die aktuelle Novelle ist der jüngste Versuch, die Prozesse zu optimieren.
In Deutschland und der Schweiz sind ähnliche Reformen im Gange. In Deutschland wurden bereits vor Jahren Maßnahmen zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren eingeführt, die zu einer signifikanten Reduzierung der Bearbeitungszeiten führten. Die Schweiz setzt verstärkt auf Bürgerbeteiligung und Transparenz, um die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen zu erhöhen. Österreich hinkt hier in einigen Bereichen noch hinterher.
Für Bürger und Unternehmen könnte die AVG-Novelle erhebliche Auswirkungen haben. Die Abschaffung des Schutzes der Haupturlaubszeit könnte insbesondere für kleine Unternehmen problematisch sein, die nicht über die Ressourcen verfügen, um während der Ferienzeit auf Anfragen zu reagieren. Auch für Bürger, die auf Urlaub sind, könnte die Einhaltung von Fristen schwierig werden. Dies könnte zu einer Flut von Anträgen auf Fristverlängerung führen, die das System weiter belasten.
Statistiken zeigen, dass die durchschnittliche Dauer von Verwaltungsverfahren in Österreich bei etwa 6 bis 12 Monaten liegt, je nach Komplexität des Falls. Im internationalen Vergleich liegt Österreich damit im Mittelfeld. Die Hoffnung war, durch die AVG-Novelle diese Zeiten zu halbieren. Doch Kritiker bezweifeln, dass die aktuellen Änderungen dieses Ziel erreichen können.
Wolfgang Rehm von VIRUS kritisiert die Novelle scharf: 'Die Änderungen sind nicht nur unwirksam, sie könnten die Verfahren sogar verlängern.' Experten bemängeln, dass die Novelle keine klaren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung enthält und stattdessen auf kurzfristige Lösungen setzt.
Die Zukunft des österreichischen Verwaltungsrechts hängt stark von der Umsetzung evidenzbasierter Reformen ab. Langfristig könnten Digitalisierung und eine stärkere Bürgerbeteiligung zu einer echten Beschleunigung führen. Doch ohne klare politische Unterstützung und eine umfassende Strategie bleiben diese Ziele schwer erreichbar.
Die AVG-Novelle zeigt, dass die österreichische Regierung noch einen langen Weg vor sich hat, um Verwaltungsverfahren wirklich zu beschleunigen. Bürger und Unternehmen sollten die Entwicklungen genau beobachten und sich auf mögliche Änderungen einstellen. Weitere Informationen zur AVG-Novelle und deren Auswirkungen finden Sie auf der VIRUS-Website.