Am 24. November 2025 hat die BDO Austria GmbH eine wegweisende Pressemitteilung veröffentlicht, die für Arbeitnehmer:innen in Österreich von großer Bedeutung ist. Die Steuerexpertin Julia Mäder, LL.M., hat die neuesten Regelungen zur Arbeitnehmer:innenveranlagung vorgestellt. Diese sind besonders re
Am 24. November 2025 hat die BDO Austria GmbH eine wegweisende Pressemitteilung veröffentlicht, die für Arbeitnehmer:innen in Österreich von großer Bedeutung ist. Die Steuerexpertin Julia Mäder, LL.M., hat die neuesten Regelungen zur Arbeitnehmer:innenveranlagung vorgestellt. Diese sind besonders relevant für all jene, die ihre Steuerlast optimieren und von den aktuellen Vergünstigungen profitieren möchten. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Ausweitung der Telearbeit und die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für ergonomisches Mobiliar.
Mit der Ausweitung der Home Office Regelungen zur ortsungebundenen Telearbeit können Arbeitnehmer:innen nun auch außerhalb ihrer Wohnung, beispielsweise in Kaffeehäusern oder Co-Working-Spaces, arbeiten und dabei von einem steuerbegünstigten Telearbeitspauschale profitieren. Diese Regelung ermöglicht es, Zahlungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von Mehrkosten der Telearbeit bis zu einem Betrag von EUR 300 pro Jahr steuerfrei zu erhalten. Dies entspricht maximal EUR 3 pro Tag für höchstens 100 Telearbeitstage. Sollte die Zuwendung unter EUR 3 pro Telearbeitstag liegen, wird die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, sofern keine Ausgaben für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Die Anschaffung von ergonomischem Mobiliar kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, jedoch nur für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz. Die Absetzbarkeit ist auf EUR 300 begrenzt und setzt mindestens 26 Telearbeitstage voraus. Sollten die Ausgaben diesen Betrag übersteigen, wird der überschüssige Betrag ins nächste Jahr vorgetragen, sofern auch in diesem Jahr mindestens 26 Tage Telearbeit geleistet werden.
Die Arbeitnehmer:innenveranlagung hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Ursprünglich als einfache Steuererklärung gedacht, um Einkünfte und Ausgaben zu deklarieren, hat sie sich zu einem komplexen Instrument zur Steueroptimierung entwickelt. Mit der Digitalisierung und der Zunahme von Telearbeit hat sich auch der Fokus der Veranlagung verschoben. Die Einführung von steuerlichen Anreizen für Telearbeit ist ein weiterer Schritt, um den modernen Arbeitsbedingungen gerecht zu werden.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz, wo Telearbeit ebenfalls steuerliche Vorteile bietet, hat Österreich mit der Einführung des Telearbeitspauschales einen wichtigen Schritt getan. Während in Deutschland die Home-Office-Pauschale auf EUR 600 pro Jahr begrenzt ist, bietet Österreich mit der flexiblen Handhabung von Telearbeitstagen einen attraktiven Anreiz. In der Schweiz hingegen sind die Regelungen kantonal unterschiedlich, was zu einer gewissen Unsicherheit führen kann.
Die neuen Regelungen zur Arbeitnehmer:innenveranlagung haben direkte Auswirkungen auf die österreichischen Bürger:innen. So können Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig von zu Hause oder anderen Orten aus arbeiten, ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Ein Beispiel: Ein:e Arbeitnehmer:in, der:die 100 Tage im Jahr im Home Office arbeitet und dabei EUR 3 pro Tag erstattet bekommt, kann bis zu EUR 300 steuerfrei erhalten. Dies entspricht einer nicht unerheblichen Entlastung, insbesondere für Familien mit mehreren Verdiener:innen.
Die BDO Austria GmbH weist darauf hin, dass die Anzahl der Telearbeitstage und die Höhe des Pauschales direkt aus dem Gehaltszettel übernommen werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Darüber hinaus können innerhalb von fünf Jahren jederzeit Veranlagungen beantragt werden, was den Steuerpflichtigen eine gewisse Flexibilität bietet. Am 31.12.2025 endet die Frist für das Jahr 2020, was besonders für jene relevant ist, die in den letzten Jahren arbeitslos waren oder hohe steuerlich absetzbare Kosten hatten.
Eine Arbeitnehmer:innenveranlagung ist verpflichtend, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 2025 mehr als EUR 14.448 beträgt und zusätzliche Einkünfte von mehr als EUR 730 erzielt wurden. Auch bei mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist die Veranlagung obligatorisch. Interessant ist die automatische Veranlagung durch das Finanzamt, die erfolgt, wenn bis zum 30.6. keine Veranlagung eingereicht wird und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen. In solchen Fällen wird zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert.
Die Einführung dieser Regelungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. In Zukunft könnte die Flexibilisierung der Arbeitsorte weiter zunehmen, was weitere Anpassungen der steuerlichen Regelungen erforderlich machen könnte. Experten prognostizieren, dass die Digitalisierung und die damit verbundene Telearbeit weiterhin an Bedeutung gewinnen werden, was zu einer weiteren Entlastung der Arbeitnehmer:innen führen könnte.
Die neuen Regelungen zur Arbeitnehmer:innenveranlagung bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Arbeitnehmer:innen sollten sich frühzeitig informieren und die Vorteile der Telearbeit nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BDO Austria GmbH.