Bundesregierung entlastet KMU und Start-ups durch weniger Bürokratie
Die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht wird von 700.000 auf eine Million Euro angehoben. Zusätzlich kommt ein neues Wahlrecht für immaterielle Werte.
Die österreichische Bundesregierung hat weitere Entbürokratisierungsschritte für Unternehmen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Die Buchführungspflicht greift künftig erst ab einem Umsatz von einer Million Euro statt bisher 700.000 Euro.
"Mit den heute beschlossenen Entlastungsschritten unterstützen wir gezielt Österreichs KMU und Start-ups", erklärt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. "Dabei verbessern wir die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten spürbar, indem wir die Buchführungsgrenzen deutlich anheben."
Die Anhebung der Umsatzgrenze von 700.000 Euro auf eine Million Euro bedeutet konkret:
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte wie eigenentwickelte Software oder Patente. Bisher konnten diese nicht wie physische Gegenstände in der Bilanz aktiviert werden.
Das neue Aktivierungswahlrecht nach § 197 Abs. 2 UGB bringt mehrere Vorteile:
"Mit dem neuen Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte schaffen wir bessere Voraussetzungen, um Innovation sichtbar zu machen und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern", so Eibinger-Miedl weiter.
Zusätzlich setzt die Novelle den EU-Omnibus-Rechtsakt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung um. Der entsprechende Entwurf befindet sich derzeit in der interministeriellen Koordinierung.