Verschärfungen bei Eignungstestung und höheres Mindestalter ab April 2026
Nach dem Amoklauf in Graz bringt die Regierung die größte Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren auf den Weg. Der zweite Teil tritt im April 2026 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung setzt ihre Verschärfung des Waffengesetzes fort: Der zweite Teil der größten Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren tritt am 28. April 2026 in Kraft. Die Gesetzesänderung ist eine direkte Reaktion auf den Amoklauf am 10. Juni 2025 in einem Grazer Gymnasium, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen.
"Nach einer solchen Schreckenstat darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden", erklärte das Innenministerium. Bereits am 18. Juni 2025 wurden mit der Regierungserklärung und dem Ministerratsbeschluss legistische Maßnahmen eingeleitet.
"Das klare Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit", betonte Innenminister Gerhard Karner anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens der Waffenrechtsänderung.
Der erste Teil der Novelle trat bereits am 1. November 2025 in Kraft und brachte eine verlängerte Wartefrist zwischen Beantragung und Übergabe einer Schusswaffe sowie einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Behörden. Auch die Verwendung der Stellungsergebnisse für waffenrechtliche Beurteilungen wurde eingeführt.
Der zweite Novellenteil bringt restriktivere Bestimmungen mit sich:
Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte: "Der Schutz von Menschenleben hat Vorrang vor freiem Zugang zu Waffen. Der Fokus liegt dabei auf Prävention statt Reaktion." Die neue Regelung schließe nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern gebe "den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind".
Karner ergänzte, dass die notwendigen Verschärfungen umfangreiche technische Vorarbeiten erforderten, insbesondere zur Registrierung im zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums hätten in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet.