Oberösterreichischer Ärzteverband sieht gravierende Mängel bei geplanter Diagnosecode-Pflicht
Ab 2026 sollen niedergelassene Ärzte codierte Diagnosen liefern. Der Ärzteverband OÖ klagt vor dem Verfassungsgerichtshof.
Eine neue Verpflichtung für niedergelassene Ärzte in Österreich sorgt für heftige Kritik: Ab Jahresbeginn 2026 müssen alle Mediziner standardisierte Diagnosecodes bei der Leistungsabrechnung übermitteln. Der Ärzteverband Oberösterreich sieht in dieser Regelung jedoch so gravierende Mängel, dass er das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten will.
"Niemand in der Ärzteschaft stellt den Wert einer strukturierten Diagnosedokumentation grundsätzlich in Frage", erklärt DDr. Michael Stelzl vom Ärzteverband Oberösterreich. "Aber was hier umgesetzt werden soll, ist handwerklich so schlecht gemacht, dass am Ende weder die Medizin noch die Gesundheitspolitik davon profitiert."
Der zentrale Kritikpunkt liegt in der problematischen Verknüpfung von Diagnosemeldung und Honorarabrechnung. Die codierten Befunde werden an den Abrechnungszyklus der Krankenkassen gekoppelt und durchlaufen einen umständlichen Weg über die Sozialversicherung, eine zwischengeschaltete Anonymisierungsstelle und den Dachverband, bevor sie im Gesundheitsministerium ankommen.
Das Resultat dieser bürokratischen Kette: Die Informationen sind bereits ein halbes Jahr alt, wenn sie endlich bei den Entscheidungsträgern eintreffen. "Wer ernsthaft glaubt, mit monatelang verzögerten Zahlen eine Grippewelle oder einen Versorgungsengpass steuern zu können, hat das Prinzip evidenzbasierter Gesundheitspolitik nicht verstanden", kritisiert Stelzl scharf.
Besonders problematisch wird das Vorhaben im Kontext der europäischen Entwicklung. Österreich ist verpflichtet, bis 2029 im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums eine digitale Kurzakte für jeden Patienten bereitzustellen. Diese soll wichtige medizinische Informationen wie Vorerkrankungen, Dauermedikation und Unverträglichkeiten enthalten.
Das jetzt geplante Meldesystem ist jedoch ausschließlich auf Abrechnungsstatistik ausgerichtet und liefert genau diese klinisch relevanten Informationen nicht. "Wir bauen hier sehenden Auges ein System auf, das in drei Jahren schon wieder obsolet ist. Das Geld, das bis dahin verbrannt wird, fehlt für eine Lösung, die tatsächlich funktioniert", warnt der Mediziner.
Dabei existiert bereits eine tragfähige Alternative: ein eigenständiges Diagnosemodul innerhalb der elektronischen Gesundheitsakte, das die klinischen Daten unabhängig vom Verrechnungsweg erfasst. Diese Lösung würde sowohl zeitnahe Auswertungen als auch die Kompatibilität mit den europäischen Vorgaben sicherstellen.
"Dieser Vorschlag wurde dem Ministerium ausführlich präsentiert und ohne nachvollziehbare Begründung verworfen. Stattdessen setzt man auf ein Modell, dessen Verfallsdatum bereits feststeht", kritisiert Stelzl die Entscheidung der Verantwortlichen.
Neben der mangelnden Praxistauglichkeit wirft das Vorhaben auch schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf. Geplant ist, die Sozialversicherungsnummer für Zwecke heranzuziehen, die weit über den ursprünglichen Bereich der Krankenversicherung hinausgehen.
Zudem bleibt unklar, unter welchen konkreten Voraussetzungen aus den pseudonymisierten Datensätzen ein Rückschluss auf einzelne Personen zulässig sein soll. "Wer immer größere Datenberge anhäuft, ohne den Schutzbedarf sauber zu klären, spielt mit dem Vertrauen der Patientinnen und Patienten", mahnt Stelzl.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzesentwurf im Begutachtungsverfahren mit einer Frist von weniger als einer Arbeitswoche durchgepeitscht wurde. Für eine fundierte Prüfung eines derart tiefgreifenden Vorhabens, das sensible Gesundheitsdaten von Millionen Menschen betrifft, ist diese Zeitspanne völlig unzureichend.
"Das hat mit einem seriösen parlamentarischen Prozess nichts mehr zu tun", stellt Stelzl fest. Diese Vorgehensweise ist einer der Gründe, warum der Ärzteverband rechtliche Mängel in der Vorbegutachtung sieht und das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten will.
Der Ärzteverband warnt eindringlich vor den praktischen Auswirkungen in den Ordinationen. Die neue Regelung bedeutet, dass bei jedem einzelnen Patientenkontakt eine Codierung vorgenommen werden muss. Dies umfasst verschiedene aufwendige Dokumentationspflichten:
"Das gesamte Praxisteam wird mit zusätzlicher Verwaltungsarbeit belastet, die keinerlei medizinischen Nutzen hat. In einer Zeit, in der wir händeringend Kassenärzte suchen, ist das das völlig falsche Signal", erklärt Stelzl die Problematik.
Diese zusätzliche Bürokratiebelastung könnte den bereits bestehenden Ärztemangel in Österreich weiter verschärfen. Wenn Mediziner mehr Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringen müssen, bleibt weniger Zeit für die eigentliche Patientenbetreuung. Dies könnte potenzielle Kassenstellen-Interessenten zusätzlich abschrecken.
Der Ärzteverband Oberösterreich fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Projekts. DDr. Michael Stelzl richtet einen klaren Appell an die zuständige Gesundheitsministerin: "Dieses Projekt muss in seiner jetzigen Form gestoppt und unter Einbeziehung der europäischen Anforderungen von Grund auf neu konzipiert werden."
Österreich brauche eine digitale Gesundheitsdateninfrastruktur, die ihren Namen verdient - und keine teure Scheinlösung, die Ärzte von der Arbeit am Patienten abhält. Die geplante Verfassungsbeschwerde soll diesem Anliegen Nachdruck verleihen.
Bemerkenswert ist auch Stelzls Kritik an anderen Standesvertretungen: "Es ist mir ein Rätsel, weshalb dieser naheliegende Schritt nicht bereits von der oberösterreichischen oder der Österreichischen Ärztekammer gegangen wurde." Dies deutet darauf hin, dass der Ärzteverband Oberösterreich mit seinem Alleingang durchaus auch Kritik an der Passivität anderer Ärzte-Interessensvertretungen übt.
Die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall werden - nicht nur für die Diagnosecode-Verpflichtung, sondern auch für künftige digitale Gesundheitsprojekte in Österreich. Der Ausgang des Verfahrens wird zeigen, ob die Kritikpunkte des Ärzteverbands rechtlich Bestand haben oder ob die umstrittene Regelung wie geplant 2026 in Kraft treten wird.