Sozialministerin Schumann kündigt Gesetzesänderung nach AK-Druck an
Nach starkem Druck der AK Oberösterreich wird das Recht auf Begleitung bei PVA-Untersuchungen gesetzlich verankert.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich kann einen wichtigen Erfolg für sich verbuchen: Sozialministerin Beate Schumann kündigte heute eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an. Künftig sollen Betroffene einen Rechtsanspruch haben, bei PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen.
AK-Präsident Andreas Stangl zeigt sich erfreut über die schnelle Umsetzung: "Es ist wichtig, dass Betroffene bald einen Rechtsanspruch haben, bei den PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Gut, dass unsere Forderung jetzt von der Politik rasch umgesetzt wird."
Diese Änderung ist das Ergebnis jahrelanger Advocacy-Arbeit der Arbeiterkammer, die wiederholt auf Missstände bei PVA-Begutachtungen hingewiesen hatte.
Eine aktuelle Studie der AK Oberösterreich hatte gravierende Mängel in der bisherigen Praxis aufgedeckt. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Jede:r zehnte Antragsteller:in auf Pflegegeld berichtete, dass die Mitnahme einer Begleitperson nicht erwünscht war oder sogar verboten wurde.
Bei Anträgen auf Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeit war die Situation noch dramatischer: Sechs von zehn Betroffenen hatten keine Begleitperson dabei. Diese Zahlen verdeutlichen, wie dringend eine gesetzliche Regelung notwendig war.
Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen ist besonders für vulnerable Personen von großer Bedeutung. Betroffene mit gesundheitlichen Einschränkungen können sich oft nicht optimal selbst vertreten oder fühlen sich in der Untersuchungssituation überfordert.
Eine Begleitperson kann nicht nur moralische Unterstützung bieten, sondern auch dabei helfen, wichtige Informationen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte der Gesundheitssituation zur Sprache kommen.
Trotz dieses Erfolgs sieht die Arbeiterkammer Oberösterreich noch weiteren Handlungsbedarf. Ein besonders brisantes Thema bleibt die mangelnde Berücksichtigung von Vorbefunden bei PVA-Begutachtungen.
"Die Berücksichtigung der Vorbefunde könnte einen Beitrag dazu leisten, die Qualität der Begutachtungen zu erhöhen", betont AK-Präsident Stangl. Viele Betroffene beklagen, dass ihre bereits vorhandenen ärztlichen Unterlagen und Diagnosen bei den PVA-Untersuchungen nicht ausreichend gewürdigt werden.
Die Arbeiterkammer sieht in der angekündigten Gesetzesänderung nur einen ersten Schritt. Für einen wirklich respektvollen Umgang mit den Versicherten fordert die AK weitere Verbesserungen:
"Man sieht, dass es sich im Sinne der Versicherten ausgezahlt hat, dass wir so starken Druck gemacht haben", resümiert Präsident Stangl. Die schnelle Reaktion der Politik zeigt, dass die Arbeit der Interessensvertretungen durchaus Früchte trägt.
Die AK Oberösterreich hatte durch ihre Studie wichtige Daten geliefert und kontinuierlich auf die Probleme aufmerksam gemacht. Dieser evidenzbasierte Ansatz erwies sich als erfolgreich.
Für tausende Österreicher:innen, die jährlich PVA-Begutachtungen durchlaufen müssen, bedeutet diese Änderung eine erhebliche Verbesserung ihrer Situation. Sie können künftig mit der Sicherheit in die Untersuchung gehen, dass sie nicht allein sind.
Besonders für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen stellt dies eine wichtige Stärkung ihrer Rechte dar. Die oft als belastend empfundenen Begutachtungstermine werden dadurch humaner gestaltet.
Die schnelle Reaktion von Sozialministerin Schumann auf die AK-Forderungen zeigt auch, dass das Thema PVA-Begutachtungen politisch an Bedeutung gewonnen hat. Die Regierung erkennt offenbar den Handlungsbedarf in diesem sensiblen Bereich.
Dies könnte auch ein Signal für weitere Reformen im Bereich der Sozialversicherung sein, wo noch andere Verbesserungen für die Versicherten möglich wären.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich wird die Umsetzung der angekündigten Gesetzesänderung genau verfolgen. Gleichzeitig wird sie weiterhin Druck für die Lösung der noch offenen Probleme machen.
Die erfolgreiche Durchsetzung des Rechts auf Begleitung zeigt, dass beharrliche Interessensvertretung Wirkung zeigt. Dies dürfte die AK ermutigen, auch bei anderen Themen konsequent für die Rechte der Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen einzutreten.