Pensionsversicherungsanstalt lehnt Rechtsanspruch auf Vertrauensperson ab
Die Pensionsversicherungsanstalt stellt klar: Bei Begutachtungen gibt es weiterhin keinen Rechtsanspruch auf Begleitung durch Vertrauenspersonen.
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat klargestellt, dass es bei Begutachtungen zur Berufsunfähigkeit auch weiterhin keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson geben wird.
Die FPÖ-Klubobmannstellvertreterin und freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch bezeichnete die Klarstellung der PVA als „sozialpolitisches Totalversagen und Inkompetenz der SPÖ-Sozialministerin Schumann“ und „eine unfassbare Demütigung für alle betroffenen Bürger in Österreich“.
Belakowitsch kritisierte, dass die groß angekündigte Initiative der Ministerin bereits gescheitert sei, bevor sie begonnen habe. Sie warf der Ministerin vor, keinerlei Autorität zu besitzen und für ihr Amt ungeeignet zu sein.
Die PVA begründet ihre Haltung damit, dass sie sich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen halten müsse und ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage kein Rechtsanspruch auf Begleitpersonen gewährt werden könne. Die PVA kündigte an, einen "Verhaltenskodex" zu erarbeiten.
Belakowitsch bezeichnete die Ankündigung eines Verhaltenskodex als „reinen Hohn“ und eine „typische Nebelgranate“ und forderte eine gesetzlich verankerte Garantie für die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei Begutachtungen.
Belakowitsch kritisierte die PVA scharf und sprach von Kaltschnäuzigkeit der Verantwortlichen. Sie forderte eine gesetzliche Klarstellung, dass bei allen Begutachtungen, egal ob Pflegegeld oder Invalidität, ein Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson besteht.
In ihrer Aussendung äußerte Belakowitsch weiter pointierte Kritik an der gegenwärtigen Regierungspolitik und forderte politischen Wechsel.
Nach der Klarstellung der PVA gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf die Begleitung durch Vertrauenspersonen bei PVA-Begutachtungen.