Wegweisendes Urteil für Photovoltaik in Österreich
Verfassungsgerichtshof hebt Photovoltaik-Verbot in St. Pölten auf - pauschale Verbote wegen Sichtbarkeit haben keine gesetzliche Grundlage.
Das Höchstgericht hob ein Verbot auf, das einer Hauseigentümerin untersagte, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen, weil die Anlage von der Straße aus sichtbar gewesen wäre.
Die Betroffene wollte Strom am eigenen Dach erzeugen. "Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd die Situation war", sagt die Betroffene.
Der Verfassungsgerichtshof hob das Verbot auf. Für ein pauschales Verbot von Photovoltaikanlagen fehlt die gesetzliche Grundlage.
Das Verfahren wurde von Rechtsanwältin Michaela Krömer geführt und von der Klimarechtsorganisation CLAW strategisch begleitet.
Das Urteil könnte auch ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden zu Fall bringen.