Menschenrechtsorganisation sieht Mitverantwortung der FPÖ bei ungelöschten Hasskommentaren
Nach tagelang ungelöschten Mordaufrufen auf FPÖ-Seiten fordert SOS Mitmensch strafrechtliche Konsequenzen und prüft Beitragstäterschaft der Partei.
Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch hat erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht – diesmal wegen eines Mordaufrufs gegen Bundeskanzler Christian Stocker, der seit fünf Tagen ungelöscht unter einem Facebook-Posting von FPÖ-Obmann Herbert Kickl steht. Dies ist bereits der zweite derartige Fall innerhalb einer Woche.
Der nun angezeigte Mordaufruf war als Reaktion auf ein Posting von Herbert Kickl entstanden, in dem es um eine Aussage von Bundeskanzler Stocker zum Thema "Tempo 100" ging. In den Kommentaren unter dem Posting finden sich neben Beschimpfungen und Unmutsäußerungen auch der konkrete Mordaufruf mit der Abbildung einer Schusswaffe und der Aussage, dass "nur noch diese gegen Stocker hilft".
Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, zeigt sich über die ausbleibende Reaktion der FPÖ entsetzt: "Wo kommt Österreich hin, wenn auf den Social Media-Seiten einer Partei kaltblütig zum Mord aufgerufen wird und der Seitenbetreiber nicht eingreift. Eine Partei, die solche Mordaufrufe nicht anzeigt und löscht, macht sich mitschuldig."
Bereits vergangene Woche hatte SOS Mitmensch Strafanzeige wegen mehrerer Mordaufrufe auf der Facebook-Seite des Wiener FPÖ-Obmanns Dominik Nepp erstattet. Unter einem Posting Nepps war es zu einer "regelrechten Hassorgie" mit Massenmordaufrufen gegen Musliminnen und Muslime gekommen. Auch in diesem Fall blieben die Kommentare tagelang ungelöscht online.
Erst nach der Anzeige von SOS Mitmensch wurde das entsprechende Nepp-Posting von der FPÖ gelöscht. Dies wirft Fragen über den Umgang der Partei mit extremistischen Inhalten auf ihren Social Media-Kanälen auf.
SOS Mitmensch fordert von der Staatsanwaltschaft, auch eine mögliche Beitragstäterschaft der FPÖ zu prüfen, wenn Mordaufrufe und Hasskommentare tage- oder sogar wochenlang ungelöscht bleiben. "Wenn eine Partei Gewaltaufrufe systematisch ungelöscht lässt, dann kann das ein Indiz dafür sein, dass sie Gewalt als politisches Mittel befürwortet", betont Pollak.
Die Menschenrechtsorganisation argumentiert, dass Seitenbetreiber eine Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen tragen. Durch das Unterlassen von Löschungen extremistischer Kommentare könnten sich Parteien strafbar machen.
Pollak geht noch einen Schritt weiter und sieht in dem Verhalten der FPÖ einen möglichen Fall für den Verfassungsschutz: "Dann ist das nicht nur ein Fall für die Justiz, sondern auch ein dringender Fall für den Verfassungsschutz." Dies deutet darauf hin, dass SOS Mitmensch eine systematische Duldung von Gewaltaufrufen als Bedrohung für die demokratische Ordnung betrachtet.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen über die Verantwortung politischer Parteien im Umgang mit extremistischen Inhalten auf ihren Social Media-Kanälen auf. Während private Nutzer oft schnell auf Hasskommentare reagieren und diese löschen, scheinen manche politische Akteure weniger konsequent zu handeln.
Experten diskutieren bereits seit längerem über die rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen Medien und die Pflichten von Seitenbetreibern. Der aktuelle Fall könnte zu einer wichtigen Präzedenzentscheidung führen, wie weit die Verantwortung von politischen Parteien für Kommentare auf ihren Seiten reicht.
Die wiederholten Vorfälle auf FPÖ-Seiten zeigen einen besorgniserregenden Trend in der österreichischen politischen Kommunikation auf. Mordaufrufe und extreme Hasskommentare, die tagelang ungelöscht bleiben, tragen zu einer Verrohung des politischen Diskurses bei.
SOS Mitmensch sieht in seinem Vorgehen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Demokratie und zur Wahrung der Menschenwürde. Die Organisation betont, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen Hassrede und Gewaltaufrufe vorgehen wird, unabhängig davon, auf welcher politischen Plattform diese auftreten.
Die Staatsanwaltschaft Wien wird nun prüfen müssen, ob strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen. Neben der direkten Strafbarkeit der Urheber der Mordaufrufe steht auch die Frage im Raum, inwieweit die FPÖ als Betreiberin der entsprechenden Social Media-Seiten rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Fall könnte wegweisend für den zukünftigen Umgang mit Hassrede auf politischen Social Media-Kanälen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz die Verantwortung von Parteien für Inhalte auf ihren Online-Plattformen bewerten wird.