Übertragungsnetzbetreiber sieht wichtigen Fortschritt für Österreichs Energiewende
Austrian Power Grid unterstützt Regierungsvorlage zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz als entscheidenden Schritt für den Netzausbau.
Die Austrian Power Grid (APG), Österreichs Übertragungsnetzbetreiber, zeigt sich erfreut über den jüngsten Ministerratsbeschluss zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Das Unternehmen sieht in dieser Entwicklung einen wichtigen Meilenstein für die dringend benötigte Modernisierung der österreichischen Energieinfrastruktur.
"Nach der Begutachtung im Herbst 2025 und dem Ministerratsbeschluss rückt die dringend erforderliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren einen großen Schritt näher", erklärt APG-Vorstandssprecher Gerhard Christiner. Das EABG stelle eine notwendige Voraussetzung dar, um die im Netzentwicklungsplan abgebildeten Projekte zeitgerecht umsetzen zu können.
Christiner betont: "Die aktuelle geopolitische Lage zeigt einmal mehr, wie entscheidend der Netzausbau und die Integration von erneuerbaren Energien für den österreichischen Wirtschaftsstandort sind." Nur durch eine signifikante Beschleunigung der Verfahren werde es möglich sein, dass leistbare, erneuerbare Energie aus Österreich und Europa bei den Unternehmen und Haushalten ankomme.
Besonders kritisch äußert sich der APG-Chef zu den jahrzehntelangen Diskussionen um Infrastrukturprojekte: "Wir können es uns nicht mehr leisten, über Projekte jahrzehntelang zu diskutieren – wie etwa beim Bau der Salzburgleitung."
Die APG würdigt das von der Bundesregierung vorgelegte EABG als praxisnahes Gesamtpaket. Als große Potenziale zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren nennt die APG die Zuerkennung des überragenden öffentlichen Interesses für Netzinfrastrukturmaßnahmen, die Zuständigkeitskonzentration (One-Stop-Shop), praxisnahe Anzeigetatbestände und die Trassenfreihalteverordnung.
Christiner appelliert an die Politik, das Gesetz rasch durch den parlamentarischen Prozess zu bringen: "Ein rascher und vorausschauender parlamentarischer Abschluss ist für den Wirtschaftsstandort Österreich nun entscheidend." Die APG betont, dass das EABG schnell im Nationalrat beschlossen werden müsse, damit die notwendigen Maßnahmen möglichst bald wirksam werden können.
Für die vollständige Wirkung des Gesetzes sind nach Ansicht der APG begleitende Maßnahmen notwendig. Christiner führt aus: "Damit das Gesetz seine vollständige Wirkung erzielen kann, sind auch begleitende Maßnahmen, wie eine gute Behördenausstattung und ein erleichterter Zugriff auf Sachverständige erforderlich."
Neben dem EABG sieht die APG auch in der Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) eine wichtige Maßnahme. Christiner bezeichnet diese als "das Gebot der Stunde".
Die Austrian Power Grid spielt als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber eine zentrale Rolle für die sichere Stromversorgung Österreichs. Mit einer leistungsstarken und digitalen Strominfrastruktur sowie der Anwendung modernster Technologien trägt das Unternehmen wesentlich zur Integration erneuerbarer Energien bei und reduziert somit die Importabhängigkeit des Landes.
Das APG-Netz erstreckt sich über eine Trassenlänge von etwa 3.500 Kilometern und wird von einem Team aus rund 1.000 Spezialistinnen und Spezialisten betrieben, instandgehalten und laufend den steigenden Anforderungen der Elektrifizierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie angepasst. Die operative Steuerung erfolgt über die Zentrale in Wien, von wo aus ein Großteil der insgesamt 67 Umspannwerke remote betrieben wird.
Auch 2025 lag die Versorgungssicherheit, laut APG, bei 99,99 Prozent.
APG gibt Investitionen in Höhe von 680 Millionen Euro für 2026 an (2025: 595 Mio., 2024: 440 Mio., 2023: 490 Mio. Euro). Insgesamt plant APG nach eigenen Angaben bis 2034 rund 9 Milliarden Euro in den Netzaus- und Umbau zu investieren.
Die Verabschiedung des EABG wird von der APG als wichtiger Schritt für den Ausbau der österreichischen Energieinfrastruktur angesehen. Der konkrete Erfolg hänge nach Ansicht der APG von der praktischen Umsetzung und begleitenden Maßnahmen ab.