Österreichischer Industriekonzern plant wichtige Beschlüsse für April 2026
Die Semperit AG Holding ruft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. April 2026 in Wien auf.
Die Semperit Aktiengesellschaft Holding hat ihre Aktionäre zur 137. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am Montag, dem 27. April 2026, um 11:00 Uhr im Novotel Wien Hauptbahnhof stattfinden wird. Der österreichische Industriekonzern mit Sitz in Wien steht vor wichtigen strategischen Entscheidungen für das kommende Geschäftsjahr.
Die Hauptversammlung umfasst acht wesentliche Tagesordnungspunkte, die von der Vorlage des Jahresabschlusses 2025 bis hin zu wichtigen Ermächtigungsbeschlüssen reichen. Zunächst werden den Aktionären der festgestellte Jahresabschluss mit Lagebericht, der Corporate-Governance-Bericht sowie der Konzernabschluss mit Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2025 vorgelegt.
Ein zentraler Punkt der Versammlung ist die Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025. Darüber hinaus steht die Festsetzung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder für 2026 sowie Neuwahlen in den Aufsichtsrat auf der Agenda.
Besonders bedeutsam sind die geplanten Ermächtigungsbeschlüsse unter den Tagesordnungspunkten 8a und 8b. Der Vorstand soll die Berechtigung erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Volumen von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung würde für maximal 30 Monate ab dem Beschlussdatum gelten und die bestehende Ermächtigung vom 23. April 2024 ersetzen.
Zusätzlich soll der Vorstand ermächtigt werden, eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und gegebenenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese Maßnahmen verschaffen der Unternehmensführung mehr Flexibilität bei strategischen Entscheidungen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind alle Aktionäre, die am Nachweisstichtag - dem 17. April 2026 um 24:00 Uhr - Anteile besitzen. Der Nachweis erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die spätestens am 22. April 2026 bei der Gesellschaft eingehen muss.
Aktionäre haben verschiedene Rechte: Sie können bei einem Anteilsbesitz von mindestens fünf Prozent des Grundkapitals bis zum 6. April 2026 zusätzliche Tagesordnungspunkte beantragen. Bei einem Mindestanteil von einem Prozent können bis zum 16. April 2026 eigene Beschlussvorschläge eingebracht werden.
Die Semperit AG bietet ihren Aktionären moderne digitale Services an. Alle relevanten Unterlagen wie der Jahresfinanzbericht 2025, Beschlussvorschläge und Formulare für Vollmachten werden spätestens am 6. April 2026 auf der Unternehmenswebsite www.semperitgroup.com verfügbar sein.
Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, einen Vertreter zu bevollmächtigen. Als besonderen Service steht Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger (IVA) als unabhängiger Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Vollmachten müssen spätestens am 24. April 2026 um 12:00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen.
Ein wichtiger Aspekt bei den anstehenden Aufsichtsratswahlen ist die gesetzlich vorgeschriebene Geschlechterparität. Der Aufsichtsrat muss zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern bestehen. Bei den insgesamt neun Aufsichtsratsmitgliedern entspricht dies einem Mindestanteil von jeweils drei Personen pro Geschlecht.
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Semperit AG Holding EUR 21.358.996,53, aufgeteilt in 20.573.434 Inhaberstückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Das Unternehmen hält derzeit keine eigenen Aktien.
Die Semperit-Aktie ist unter der ISIN AT0000785555 an der Wiener Börse im amtlichen Handel notiert. Das Unternehmen mit Sitz am Belvedere 10 in Wien ist ein etablierter österreichischer Industriekonzern mit internationaler Ausrichtung.
Im Rahmen der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten der Aktionäre gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Dies umfasst die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das österreichische Datenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Hauptversammlung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Compliance-Pflichten verwendet.
Aktionäre haben umfassende Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechten. Bei Fragen zum Datenschutz können sie sich an [email protected] wenden.
Die 137. Hauptversammlung der Semperit AG Holding verspricht wichtige Weichenstellungen für die Zukunft des Unternehmens. Neben der Aufarbeitung des Geschäftsjahres 2025 stehen strategische Ermächtigungen im Fokus, die der Unternehmensführung mehr Handlungsspielraum verschaffen sollen.
Für Aktionäre, die Fragen haben, die einer längeren Vorbereitung bedürfen, besteht die Möglichkeit, diese vorab per E-Mail an [email protected] zu übermitteln. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie und ermöglicht eine effiziente Durchführung der Hauptversammlung.