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OTS-MeldungSexualstrafrecht, Nur Ja heißt Ja/Justiz/Gericht/Bundesregierung/Gesellschaft

Gewaltschutzzentren fordern "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht

Paradigmenwechsel zu konsensbasiertem Modell gefordert

25. März 2026 um 10:01
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Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren fordert eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts mit Einführung des Konsensprinzips.

Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren Österreichs hat eine weitreichende Reform des Sexualstrafrechts gefordert und sich für die Einführung des Konsensprinzips ausgesprochen. In einem umfangreichen Positionspapier plädiert die Organisation für einen Paradigmenwechsel vom bisherigen "Nein heißt Nein" zu einem klaren "Nur Ja heißt Ja".

Fundamentales Rechtsgut sexuelle Selbstbestimmung

"Sexuelle Selbstbestimmung ist ein fundamentales Rechtsgut", betont der Bundesverband in seinem Positionspapier. Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung stellen demnach eine gravierende Rechtsgutverletzung dar und müssen klar strafrechtlich erfasst werden. Die Gewaltschutzzentren identifizieren hier eine wesentliche Schutzlücke im aktuellen österreichischen Rechtssystem.

Das vorgeschlagene konsensbasierte Modell würde bedeuten, dass eine sexuelle Handlung nur dann legal ist, wenn alle beteiligten Personen einwilligen. Maßgeblich soll ausschließlich das Vorliegen einer freiwilligen, eindeutig geäußerten Einwilligung sein.

Keine formalen Verträge erforderlich

Das geforderte konsensbasierte Modell verlangt dabei keine formalen Erklärungen oder Verträge vor sexuellen Handlungen. Vielmehr soll Einvernehmlichkeit als rechtlicher und gesellschaftlicher Standard definiert werden. Dies stellt eine erhebliche Veränderung der bisherigen Rechtspraxis dar, bei der oft die Beweislast beim Opfer lag.

Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren, erklärt die Vorteile des neuen Ansatzes: "Derzeit liegt der Fokus im Strafverfahren darauf, ob das Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat. Das Konsensprinzip bringt eine Entlastung für Betroffene, weil bei diesem der Fokus darauf gerichtet ist, ob in jeder Phase des sexuellen Kontakts eine Einwilligung vorlag."

Klare Definition fehlender Einwilligung

Das Positionspapier definiert präzise Situationen, in denen jedenfalls keine Einwilligung vorliegt. Dazu gehören Fälle, in denen das Opfer bewusstlos ist, schläft oder aufgrund des Übergriffs erstarrt - ein Phänomen, das als "Freezing" bekannt ist. Ebenso fehlt die Einwilligung bei Drohung sowie physischer oder psychischer Gewalt.

Besonders berücksichtigt wird auch die Ausnutzung schutzbedürftiger Zustände, etwa bei Angst oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Diese Klarstellungen würden Rechtsunsicherheiten beseitigen und Betroffenen mehr Schutz bieten.

Verschärfte Strafen bei besonderen Umständen

Für besonders schwere Fälle sieht das vorgeschlagene Modell verschärfte Strafdrohungen vor. Dies betrifft sexuelle Übergriffe unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, mit Waffen oder durch zwei oder mehrere Personen. Diese Abstufung würde eine angemessene rechtliche Bewertung verschiedener Schweregrade ermöglichen.

Internationaler Trend zum Konsensprinzip

Österreich würde mit einer solchen Reform einem internationalen Trend folgen. Mehrere europäische Staaten haben das Konsensprinzip bereits im Sexualstrafrecht verankert. Länder wie Schweden, Spanien und Belgien haben entsprechende Reformen bereits umgesetzt und dabei positive Erfahrungen gemacht.

Die Gewaltschutzzentren sehen in der internationalen Entwicklung einen wichtigen Beleg dafür, dass das Konsensprinzip praktikabel und effektiv ist. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Reformen nicht nur rechtlichen Schutz verbessern, sondern auch gesellschaftlichen Wandel fördern können.

Gesellschaftlicher Wandel durch Rechtsreform

Änderungen im Strafrecht haben in der Vergangenheit wiederholt gesellschaftliches Umdenken angestoßen, argumentiert der Bundesverband. Die klare rechtliche Verankerung von Einwilligung als Voraussetzung sexueller Handlungen könne präventiv wirken und neue gesellschaftliche sowie selbstverständliche Standards setzen.

Diese präventive Wirkung ist ein zentraler Aspekt der geforderten Reform. Durch die Verankerung des Konsensprinzips im Strafrecht würde ein klares gesellschaftliches Signal gesendet, das über die reine Strafverfolgung hinausgeht und zur Bewusstseinsbildung beiträgt.

Entlastung für Betroffene im Fokus

Ein wesentlicher Vorteil des Konsensprinzips liegt in der Entlastung der Betroffenen. Statt beweisen zu müssen, dass sie Widerstand geleistet oder ihre Ablehnung deutlich gemacht haben, würde der Fokus darauf liegen, ob eine Einwilligung vorlag. Dies könnte die Hemmschwelle für Anzeigen senken und zu einer höheren Aufklärungsrate beitragen.

Die psychische Belastung für Opfer sexueller Gewalt würde durch diese Verschiebung des rechtlichen Fokus erheblich reduziert. Viele Betroffene erleben in der aktuellen Rechtspraxis eine erneute Viktimisierung durch das Justizsystem, die durch das Konsensprinzip vermieden werden könnte.

Umfassendes Positionspapier als Diskussionsgrundlage

Das von den Gewaltschutzzentren vorgelegte Positionspapier bietet eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Thema und soll als Grundlage für politische Diskussionen dienen. Die Organisation hat das Dokument öffentlich zugänglich gemacht, um eine breite gesellschaftliche Debatte zu fördern.

Die Gewaltschutzzentren hoffen, mit ihrem Vorstoß eine konstruktive Diskussion über die Modernisierung des Sexualstrafrechts anzustoßen. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Aspekte, sondern auch um gesellschaftliche Werte und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen.

Politische Reaktionen abzuwarten

Wie die Politik auf diese Forderungen reagieren wird, bleibt abzuwarten. Die Gewaltschutzzentren haben mit ihrer Initiative jedenfalls eine wichtige gesellschaftliche Debatte angestoßen. Das Thema sexuelle Selbstbestimmung und der rechtliche Schutz vor sexueller Gewalt stehen damit wieder verstärkt im öffentlichen Fokus.

Die Diskussion um das Konsensprinzip ist nicht neu, hat aber durch aktuelle Vorfälle und die internationale Entwicklung neue Dringlichkeit erhalten. Die österreichische Zivilgesellschaft und die Politik sind nun gefordert, diese wichtigen Impulse aufzugreifen und zu diskutieren, wie der Schutz vor sexueller Gewalt in Österreich verbessert werden kann.

Schlagworte

#Sexualstrafrecht#Konsensprinzip#Gewaltschutzzentren#Justiz#Frauenrechte

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