Ministerrat verabschiedet umfassenden Asyl- und Migrationspakt mit drastischen Verschärfungen
Die Regierung setzt auf Null-Toleranz: Asylverfahren nur noch am Flughafen, Rückkehrzentren und quotierter Familiennachzug beschlossen.
Die österreichische Bundesregierung hat am 24. März 2026 im Ministerrat ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty präsentierten in Wien die Details der größten fremdenrechtlichen Reform seit zwei Jahrzehnten.
"Dieses Gesetzpaket bedeutet eine massive Verschärfung im Asylbereich", erklärte Innenminister Karner bei der Pressekonferenz. Das erklärte Ziel: illegale Migration "gegen Null" zu drängen und damit Bildungs- und Integrationssysteme zu entlasten. Der Asyl- und Migrationspakt ist Teil des aktuellen Regierungsübereinkommens und soll parallel zum europäischen Asylpakt am 12. Juni 2026 in Kraft treten.
Die Reform basiert auf drei Grundsätzen: Null Toleranz bei Missbrauch, Schutz vor Überlastung des Systems und Hilfe für jene, die tatsächlich Schutz benötigen. "Ein Asylsystem kann nur funktionieren, wenn es streng, hart und damit gerecht ist", betonte Karner.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Verfahrensabwicklung: Künftig stellen die internationalen Flughäfen die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren werden daher zentral am Flughafen Wien-Schwechat abgewickelt. Bisher konnten Antragstellende an verschiedenen Orten im Grenzkontrollbereich oder in Erstaufnahmestellen angehalten werden.
Zusätzlich wird zu diesen Zwecken erstmals die Anordnung von Haft möglich sein. Das OTS nennt zudem, dass bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden kann.
Vizekanzler Babler hob die europäische Komponente hervor: "Der Asylpakt ist die Grundvoraussetzung für einheitliche Regeln und eine geordnete, faire Migrationspolitik." Das EU-weite Paket sieht verpflichtende beschleunigte Verfahren an den Außengrenzen vor, die binnen zwölf Wochen abgeschlossen werden müssen.
Bei negativen Entscheidungen erfolgt unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren. Das bestehende EU-Identifizierungssystem "EURODAC" wird zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut, die neben Asylwerberinnen und Asylwerbern auch illegale Fremde und Staatenlose erfassen soll. Die Altersgrenze für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt; Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.
Statt wie bisher ab 14 Jahren werden künftig bereits Sechsjährige erfasst. Zusätzlich können Gesichtsbilder und Ausweisdokumente in der Datenbank gespeichert werden.
Durch das Verhängen einer "Wohnsitzauflage" wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.
Österreich bildet gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden die sogenannte Gruppe der Umsetzer zur Realisierung von Rückkehrzentren und Asylverfahren in Staaten außerhalb Europas. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.
Der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten wird künftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.
Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entziehung nun vollinhaltlich ausgeschöpft.
NEOS-Klubobmann Shetty bezeichnete die Umsetzung als "Meilenstein für eine konsequente Asylpolitik". Er verwies darauf, dass in der aktuellen Amtsperiode bereits vier Rückführungsabkommen geschlossen wurden, was Recht, Ordnung, Kontrolle und vor allem Fairness für Menschen, die Schutz suchen und brauchen, schaffen soll.
Vizekanzler Babler sagte: "Für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen gibt der Asylpakt eine klare Regel vor. Dadurch ist eine Obsorge ab dem ersten Tag im Land rechtlich sichergestellt."
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 24. März 2026 wird nun der parlamentarische Prozess eingeleitet. Die Maßnahmen waren bereits in Begutachtung und wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen "zielgerichtet ergänzt und finalisiert".
Der europäische Asylpakt soll am 12. Juni 2026 in Kraft treten.