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Lenzing AG lädt zur 82. Hauptversammlung 2026 ein

Österreichischer Faserhersteller setzt auf Transparenz und Aktionärsrechte

24. März 2026 um 09:20
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Die Lenzing AG lädt Aktionäre zur Hauptversammlung am 23. April 2026 ein. Auf der Tagesordnung stehen Beschlüsse zum Geschäftsjahr 2025.

Die Lenzing AG hat ihre Aktionäre zur 82. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 23. April 2026, um 10:00 Uhr im Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing an der Ager, statt.

Umfangreiche Tagesordnung mit acht Punkten

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Präsentation des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts und des konzernweiten Nachhaltigkeitsberichts (jeweils zum 31. Dezember 2025), die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026, Wahlen zum Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026.

Aktienrückkaufprogramm (Punkte 8a und 8b)

Auf der Tagesordnung befinden sich die Punkte 8a und 8b zur Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals für maximal 30 Monate vom Beschlussdatum zu erwerben, und zur erneuten Ermächtigung des Vorstands, die verkauften oder zurückgehaltenen eigenen Aktien außerhalb der Börse oder durch öffentliche Angebote zu veräußern, jeweils unter Berufung auf die entsprechenden Bestimmungen des österreichischen Aktiengesetzes und unter Widerruf der entsprechenden früheren Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 18. April 2024.

Verfügbare Unterlagen

Ab dem 2. April 2026 werden auf der Website www.lenzing.com die im Einladungstext genannten Dokumente zur Verfügung gestellt, darunter der Jahresfinanzbericht 2025 (einschließlich Jahresabschluss, Konzernabschluss und konsolidiertem Lagebericht mit der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung), der Corporate Governance-Bericht 2025, der Bericht des Aufsichtsrats, die vorgeschlagenen Beschlussfassungen zu den Punkten 2–8b der Tagesordnung, der Vergütungsbericht sowie Angaben und Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrats.

Aktionärsrechte und Fristen

Aktionäre können Zusatzpunkte zur Tagesordnung gemäß § 109 AktG beantragen; hierfür ist eine Mindestbeteiligung von 5% des Grundkapitals und ein Nachweis der Anteilsinhaberschaft über eine mindestens dreimonatige Haltezeit erforderlich. Vorschläge zu Beschlussfassungen gemäß § 110 AktG können von Aktionären mit mindestens 1% des Grundkapitals eingereicht werden. Die jeweiligen Fristen und formellen Anforderungen sind in der Einladung detailliert beschrieben.

Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Dr. Michael Knap (Interessenverband für Anleger, IVA) genannt; die Inanspruchnahme dieses Angebots ist in der Einladung erläutert.

Teilnahmebedingungen und Nachweise

Stichtag für das Teilnahmerecht (Record Date) ist der 13. April 2026 (Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung). Für Inhaber hinterlegter Inhaberaktien ist zum Nachweis der Berechtigung eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich; diese darf bei Einreichung nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung ist bis spätestens 20. April 2026 ausschließlich an die in der Einladung genannten Adressen zu übermitteln. Weitere Fristen für die Einreichung von Vollmachten und die Registrierung sind in der Einladung angegeben (z. B. Frist für Erteilung von Vollmachten an bestimmte Adressaten: 22. April 2026, 13:00 Uhr CEST).

Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Einladung enthält Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre im Zusammenhang mit der Organisation der Hauptversammlung. Lenzing AG nennt die Rechtsgrundlagen (u. a. relevante Bestimmungen des Aktiengesetzes und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), die Zwecke der Verarbeitung, Empfänger (z. B. externe Dienstleister wie Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister) sowie die Rechtsbehelfe der betroffenen Personen. Nähere Informationen und die Kontaktdaten sind in der Einladung und auf der Website aufgeführt.

Grundkapital und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 40.107.738,37 und ist in 38.618.180 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag aufgeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Das Unternehmen hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Weitere Details zur Hauptversammlung sowie die vollständige, in der Einladung genannten Dokumente sind auf der Unternehmenswebsite www.lenzing.com verfügbar.

Schlagworte

#Lenzing AG#Hauptversammlung#Aktionäre#Österreich#Faserhersteller

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