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ORF schreibt Generaldirektor-Posten aus

Bewerbungsfrist bis 17. April 2026 - Bestellung bereits am 23. April

20. März 2026 um 10:32
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Der ORF-Stiftungsrat sucht einen neuen Generaldirektor. Die Ausschreibung läuft bis 17. April, Frauen sind besonders erwünscht.

Der Österreichische Rundfunk (ORF) steht vor einer wichtigen Personalentscheidung: Am 20. März 2026 erfolgte die öffentliche Ausschreibung für die Position des Generaldirektors beziehungsweise der Generaldirektorin. Die Vakanz an der Spitze des öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens soll rasch geschlossen werden - bereits am 23. April 2026 ist die Bestellung durch den Stiftungsrat geplant.

Kurze Bewerbungsfrist und hohe Anforderungen

Interessierte Kandidaten haben nur knapp vier Wochen Zeit für ihre Bewerbung. Bis spätestens 17. April 2026, 24:00 Uhr, müssen alle Unterlagen beim Vorsitzenden des Stiftungsrats unter der E-Mail-Adresse [email protected] eingereicht werden. Die Ausschreibung wurde sowohl ORF-intern als auch auf dem Digitalen Amtsblatt Österreichs (evi.gv.at) veröffentlicht.

Besonders bemerkenswert ist der explizite Hinweis, dass "Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht" sind, wie es im ORF-Gesetz (§ 30g) festgelegt ist. Dies unterstreicht das Bemühen um mehr Geschlechterparität in Führungspositionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Umfassende Bewerbungsunterlagen erforderlich

Die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen sind detailliert und umfangreich. Kandidaten müssen nicht nur die konkreten Gründe für ihre Eignung darlegen, sondern auch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie ein Konzept für den ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen vorlegen.

Zu jedem der sieben definierten Kriterien ist ein schriftliches Statement mit entsprechenden Nachweisen und Referenzen zu verfassen. Als Nachweis der Unbescholtenheit muss eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beigelegt werden - ein Zeichen für die hohen ethischen Standards, die an die Position geknüpft sind.

Vielfältige Aufgaben und Verantwortungsbereiche

Der künftige Generaldirektor oder die Generaldirektorin übernimmt weitreichende Verantwortung. Zu den Hauptaufgaben gehören die Führung der Geschäfte und die Vertretung des ORF sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die detaillierten Aufgaben sind im ORF-Gesetz, insbesondere in § 23, festgelegt.

Die Position verlangt eine Person, die das komplexe Medienunternehmen ORF mit seinen verschiedenen Programmen, digitalen Angeboten und rund 3.000 Mitarbeitern strategisch führen kann. Dabei stehen sowohl die publizistische Unabhängigkeit als auch die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens im Fokus.

Hohe fachliche Anforderungen

Die fachlichen Voraussetzungen für die Position sind anspruchsvoll. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in den Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement, alternativ eine gleichwertige Berufserfahrung. Zusätzlich werden fünf Jahre einschlägige oder verwandte Berufserfahrung gefordert.

Zu den spezifischen Anforderungen gehören:

  • Nachgewiesene Führungserfahrung und organisatorische Fähigkeiten für die Leitung eines großen Medienunternehmens
  • Vertiefte Kenntnisse des nationalen und internationalen Medienmarkts
  • Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung des ORF, einschließlich Change-Management und interner Kommunikation
  • Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Expertise im Medien- und Unternehmensrecht
  • Analytische Fähigkeiten und kreative Problemlösungskompetenz
  • Hohe soziale Kompetenz und Kommunikationsstärke für die nationale und internationale Vertretung

Werte und Einstellung im Fokus

Neben den fachlichen Qualifikationen legt der Stiftungsrat großen Wert auf die persönliche Einstellung der Kandidaten. Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens sicherstellt, sind unabdingbar.

Im Hearing werden die Bewerber zu ihren subjektiven Einstellungen befragt, insbesondere zu:

  • Ihrer Überzeugung für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen und wertegeleiteter Führung
  • Ihrer Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und den Programmgrundsätzen wie Objektivität, Meinungsvielfalt und Menschenwürde

Bestellungsverfahren und Auswahlkriterien

Das Bestellungsverfahren folgt klaren Regeln: Kandidaten werden nur dann zur Bestellung zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats zum Hearing nominiert und zur Bestellung vorgeschlagen werden. Das Hearing findet am Tag der Bestellungssitzung statt.

Bei der Auswahl steht die fachliche Eignung im Vordergrund. Diese wird anhand der facheinschlägigen Ausbildung, der Dauer und Art der Berufserfahrung sowie der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten beurteilt.

Begrenzte Funktionsperiode bis Ende 2026

Die zu besetzende Position ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 begrenzt. Dies entspricht der laufenden Funktionsperiode, was bedeutet, dass der neue Generaldirektor oder die neue Generaldirektorin möglicherweise nur für wenige Monate im Amt sein wird, bevor eine neue reguläre Bestellung für die nächste Funktionsperiode erfolgt.

Diese Situation könnte sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen: Einerseits ermöglicht sie einem neuen Geschäftsführer, sich zu beweisen und möglicherweise für eine längere Amtszeit empfohlen zu werden. Andererseits könnte die kurze Zeitspanne die strategische Planung und Umsetzung größerer Reformprojekte erschweren.

Vergütung nach internationalem Vergleich

Die finanzielle Gestaltung des Vertrags wird gesondert von der Bestellung entschieden. Dabei fließen ein internationaler Vergleich sowie die Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe ein. Dies deutet darauf hin, dass die Bezahlung marktkonform und der Verantwortung der Position angemessen gestaltet werden soll.

Bedeutung für die österreichische Medienlandschaft

Die Neubesetzung der ORF-Spitze ist von großer Bedeutung für die österreichische Medienlandschaft. Als größtes Medienunternehmen des Landes prägt der ORF maßgeblich die öffentliche Meinungsbildung und steht vor wichtigen strategischen Herausforderungen wie der Digitalisierung, sich wandelnden Sehgewohnheiten und der Konkurrenz durch internationale Streaming-Anbieter.

Der neue Generaldirektor oder die neue Generaldirektorin wird diese Transformationsprozesse vorantreiben und gleichzeitig den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF erfüllen müssen. Dabei gilt es, die Balance zwischen Innovation und Tradition, zwischen kommerzieller Effizienz und gesellschaftlicher Verantwortung zu finden.

Die Ausschreibung unter der Leitung von Stiftungsrat-Vorsitzendem Heinz Lederer markiert somit einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft des österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Entscheidung am 23. April 2026 wird zeigen, welche strategische Richtung der ORF in den kommenden Monaten einschlagen wird.

Schlagworte

#ORF#Generaldirektor#Ausschreibung#Stiftungsrat#Medien

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