Bewerbungsfrist bis 17. April 2026 - Bestellung bereits am 23. April
Der ORF-Stiftungsrat sucht einen neuen Generaldirektor. Die Ausschreibung läuft bis 17. April, Frauen sind besonders erwünscht.
Am 20. März 2026 erfolgte die öffentliche Ausschreibung für die Position des Generaldirektors beziehungsweise der Generaldirektorin des ORF. Die Bestellung durch den Stiftungsrat ist in der Sitzung am 23. April 2026 vorgesehen.
Interessierte Kandidaten haben bis spätestens 17. April 2026, 24:00 Uhr Zeit, ihre Unterlagen beim Vorsitzenden des Stiftungsrats unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Die Ausschreibung wurde intern sowie auf dem Digitalen Amtsblatt Österreichs (evi.gv.at) veröffentlicht.
Im Ausschreibungstext heißt es: "Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht" (§ 30g ORF-Gesetz).
Kandidaten müssen die konkreten Gründe für ihre Eignung darlegen sowie einen aussagekräftigen Lebenslauf und ein Konzept für den ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen vorlegen.
Zu jedem der in der Ausschreibung genannten Kriterien ist ein schriftliches Statement mit entsprechenden Nachweisen und Referenzen vorzulegen. Als Nachweis der Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beizulegen.
Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin erfüllt die im ORF-Gesetz (insbesondere § 23) aufgezählten Aufgaben, besorgt die Führung der Geschäfte und vertritt den ORF gerichtlich und außergerichtlich.
Zum Generaldirektor bzw. zur Generaldirektorin darf nur bestellt werden, wer voll geschäftsfähig ist und eine für die Aufgaben relevante Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann. Alle Bewerber haben eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe und keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen.
Besonders erwartete Kenntnisse und Fähigkeiten laut Ausschreibung:
Bewerber werden nur dann zur Bestellung zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats zum Hearing nominiert und zur Bestellung vorgeschlagen werden. Das Hearing findet am Tag der Bestellungssitzung statt.
Bei der Auswahl ist in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen, beurteilt auf Grund der facheinschlägigen Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer der bis zum 31.12.2026 laufenden Funktionsperiode.
Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von der Bestellung unter Berücksichtigung eines internationalen Vergleichs und der Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe.