Öffentliche Begutachtung läuft bis 27. April 2026
Die Stadt Wien legt einen Entwurf zur Änderung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes zur öffentlichen Begutachtung vor.
Die Wiener Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes ausgearbeitet und startet nun das öffentliche Begutachtungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessensvertretungen können bis 27. April 2026 Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abgeben.
Der Gesetzentwurf liegt ab 20. März 2026 zur öffentlichen Einsicht auf. Interessierte können die Unterlagen während der regulären Öffnungszeiten in allen Magistratischen Bezirksämtern einsehen. Parallel dazu steht der vollständige Entwurf inklusive Erläuterungen auf der Website der Stadt Wien zur Verfügung.
Das Begutachtungsverfahren ist ein wichtiger demokratischer Prozess, der es allen Betroffenen ermöglicht, ihre Meinung zu geplanten Gesetzesänderungen zu äußern. Die sechswöchige Begutachtungsfrist entspricht den üblichen Standards für Landesgesetzgebungsverfahren in Österreich.
Das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz regelt den Umgang mit Pestiziden und anderen chemischen Substanzen zum Schutz von Pflanzen im Wiener Stadtgebiet. Es ergänzt die bundesweiten Bestimmungen durch spezifische Regelungen, die den besonderen Bedürfnissen einer Großstadt Rechnung tragen.
Wien hat in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen zum Schutz der Umwelt und zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft gesetzt. Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist ein wichtiger Baustein dieser Politik, der sowohl ökologische als auch gesundheitliche Aspekte berücksichtigt.
Pflanzenschutzmittelgesetze haben direkten Einfluss auf die Qualität von Böden, Gewässern und der Luft in urbanen Räumen. Sie regeln nicht nur die Anwendung in der Landwirtschaft, sondern auch in Gärten, Parks und anderen Grünflächen der Stadt.
Besonders in einer dicht besiedelten Stadt wie Wien ist der verantwortungsvolle Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln von großer Bedeutung. Die Nähe zu Wohngebieten, Schulen und Spielplätzen erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Einsatz solcher Substanzen.
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Die Stadt Wien hat sowohl elektronische als auch schriftliche Einreichungsmöglichkeiten vorgesehen, um eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen.
Elektronische Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden. Alternativ können schriftliche Stellungnahmen direkt bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Diese Flexibilität soll sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren technischen Möglichkeiten am Verfahren teilnehmen können.
Das Begutachtungsverfahren steht grundsätzlich allen offen. Besonders relevant sind Stellungnahmen von:
Die eingegangenen Stellungnahmen werden von der zuständigen Magistratsabteilung ausgewertet und fließen in die Überarbeitung des Gesetzentwurfs ein, bevor dieser dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs auf der städtischen Website unterstreicht das Bekenntnis Wiens zu Transparenz und digitaler Bürgerbeteiligung. Über die Plattform www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm können Interessierte nicht nur den aktuellen Entwurf einsehen, sondern auch die Begründungen und Erläuterungen zu den geplanten Änderungen studieren.
Diese digitale Zugänglichkeit ist besonders wichtig, da sie es ermöglicht, dass auch Personen, die nicht in der Nähe eines Bezirksamts wohnen oder arbeiten, am demokratischen Prozess teilnehmen können. Die parallele Auflage in den Bezirksämtern stellt sicher, dass auch Menschen ohne Internetzugang Zugang zu den Unterlagen haben.
Nach Ende der Begutachtungsfrist am 27. April 2026 wird die Magistratsabteilung 58 alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und bewerten. Aufgrund der Rückmeldungen kann der Gesetzentwurf noch überarbeitet werden, bevor er dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Das Begutachtungsverfahren ist ein wesentlicher Schritt im demokratischen Gesetzgebungsprozess und bietet die Möglichkeit, Expertise aus verschiedenen Bereichen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Die finale Entscheidung über das Gesetz liegt dann beim Wiener Landtag als gewählter Volksvertretung.
Interessierte werden ermutigt, von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch zu machen und sich aktiv an der Gestaltung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes zu beteiligen.