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Bürgeranwalt: Lichtverschmutzung und Rauchfangkehrer-Kosten

ORF-Sendung behandelt Probleme mit störender Lichtreklame und ungerechtfertigte Betriebskosten

20. März 2026 um 10:22
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Peter Resetarits präsentiert am 21. März Fälle von Lichtverschmutzung in Wien und Graz sowie einen Streit um Rauchfangkehrer-Kosten.

Die österreichische Fernsehsendung "Bürgeranwalt" widmet sich am Samstag, dem 21. März 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON drei aktuellen Bürgerproblemen, die exemplarisch für viele ähnliche Fälle in ganz Österreich stehen. Moderator Peter Resetarits präsentiert Beschwerden über störende Lichtreklame sowie ungerechtfertigte Betriebskosten.

Lichtverschmutzung als wachsendes Problem

Zwei der drei behandelten Fälle beschäftigen sich mit dem immer häufiger auftretenden Problem der Lichtverschmutzung. Dabei geht es um künstliche Beleuchtung, die nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch die Lebensqualität der Anrainer erheblich beeinträchtigen kann.

Nußdorfer Lände: Schlaflose Nächte durch Leuchtreklame

Im 19. Wiener Gemeindebezirk sorgt eine Leuchtreklame auf der Nußdorfer Lände für erhebliche Probleme bei den Anrainern. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger klagen darüber, dass sie durch die nächtliche Beleuchtung um ihren Schlaf gebracht werden. Besonders problematisch ist dabei die Lichtintensität der Werbetafel, die offenbar nicht an die nächtlichen Bedürfnisse der Nachbarschaft angepasst ist.

Volksanwältin Gaby Schwarz zeigt sich kritisch gegenüber dem Verhalten der zuständigen Behörden. Sie bemängelt, dass die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen werden. Seit mehr als einem Jahr würden die Betroffenen vergeblich auf eine Lösung warten. Schwarz fordert daher eine umgehende Überprüfung der Lichtintensität und gegebenenfalls eine Beschränkung der Leuchtstärke sowie der Leuchtzeiten.

Gössendorf: LED-Wall stört Nachtruhe

Ein ähnlicher Fall ereignet sich in Gössendorf in der Steiermark. Dort bringt eine LED-Wall in der Nähe eines Kfz-Service-Betriebs eine Anrainerin nicht nur um den Schlaf, sondern auch "aus der Fassung". Die problematische Werbetafel befindet sich in der Nähe der Autobahn und ist strategisch günstig für Werbezwecke positioniert.

Das Hauptproblem liegt in der Ausrichtung der LED-Wand: Diese strahlt direkt auf das Wohnhaus der Beschwerdeführerin und damit unmittelbar in ihre Wohn- und Schlafräume. Die betroffene Anrainerin sieht sich dadurch in ihrer Wohnqualität erheblich beeinträchtigt.

Volksanwältin Gaby Schwarz stellt klar, dass eine solche Leuchtwerbetafel ohne entsprechende Absenkung in den Abend- und Nachtstunden normalerweise nicht genehmigungsfähig wäre. Auch wenn die Werbetafel verkehrsgünstig gelegen sei, müsse die Sicherheit und das Wohlbefinden der Anrainer Vorrang haben. Sie fordert eine rasche Überprüfung der Lichtintensität und gegebenenfalls weitere Beschränkungen der Leuchtstärke und Leuchtzeiten.

Rechtslage bei Lichtverschmutzung

Die beiden Fälle verdeutlichen ein wachsendes Problem in österreichischen Gemeinden. Lichtverschmutzung ist nicht nur ein ökologisches Problem, das nachtaktive Tiere und Pflanzen beeinträchtigt, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus können zu gesundheitlichen Problemen führen und die Lebensqualität erheblich mindern.

Die rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass Werbeanlagen so gestaltet sein müssen, dass sie keine unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft darstellen. Dies umfasst sowohl die Lichtintensität als auch die Betriebszeiten. Viele Gemeinden haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen, die Leuchtzeiten begrenzen oder eine Reduzierung der Helligkeit während der Nachtstunden vorschreiben.

Rauchfangkehrer-Kosten ohne Ofen

Der dritte behandelte Fall beschäftigt sich mit einem völlig anderen, aber ebenso relevanten Problem: ungerechtfertigte Betriebskosten. Herr H. lebt seit den 1980er Jahren in einer Wohnung in der Annenstraße in Graz. Seine Wohnung ist seit damals an die Fernwärme angeschlossen, verfügt also über keine eigene Feuerstätte.

Trotzdem muss Herr H. jedes Jahr mit den Betriebskosten auch die Kosten für den Rauchfangkehrer begleichen. Dies obwohl er keinen Ofen in der Wohnung hat und auch die vorhandenen Kamine zugemauert sind. Für den Mieter ist diese Situation unverständlich und finanziell belastend.

Erhaltungs- versus Betriebskosten

Herr H. argumentiert, dass der Erhalt der Kamine Erhaltungskosten und keine Betriebskosten seien. Erhaltungskosten müssen grundsätzlich vom Hauseigentümer getragen werden und dürfen nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Betriebskosten hingegen sind laufende Kosten, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung des Mietobjekts entstehen.

Der Mieter hat versucht, mit dem Hauseigentümer – der Grazer Wechselseitigen – in Kontakt zu treten, um eine Lösung für dieses Problem zu finden. Diese Bemühungen blieben jedoch erfolglos, weshalb er sich hilfesuchend an die Redaktion "Bürgeranwalt" gewandt hat.

Rechtliche Einordnung der Rauchfangkehrer-Kosten

Die rechtliche Situation bei Rauchfangkehrer-Kosten ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Wenn in einer Wohnung keine Feuerstätte vorhanden oder genutzt wird, entstehen normalerweise auch keine entsprechenden Betriebskosten.

Bei zugemauerten oder stillgelegten Kaminen stellt sich die Frage, ob noch regelmäßige Kontrollen durch den Rauchfangkehrer notwendig sind. In vielen Fällen sind solche Kontrollen nicht erforderlich, wenn die Anlage definitiv außer Betrieb genommen wurde. Die Kosten für eventuelle Erhaltungsmaßnahmen an stillgelegten Anlagen würden dann tatsächlich zu den Erhaltungskosten zählen.

Bedeutung der Sendung für Verbraucherschutz

Die Sendung "Bürgeranwalt" erfüllt eine wichtige Funktion im österreichischen Medienlandschaft. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme, die sich gegen übermächtig erscheinende Institutionen, Unternehmen oder Behörden zur Wehr setzen müssen. Durch die öffentliche Behandlung solcher Fälle entsteht oft ein Druck, der zu praktischen Lösungen führt.

Besonders wertvoll ist dabei die Expertise der Volksanwältinnen und Volksanwälte, die komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich erklären und konkrete Handlungsempfehlungen geben können. Dies hilft nicht nur den direkt Betroffenen, sondern auch anderen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ähnlichen Situationen befinden.

Ausblick und Empfehlungen

Die behandelten Fälle zeigen exemplarisch Probleme auf, die viele Menschen in Österreich betreffen. Bei Problemen mit Lichtverschmutzung sollten sich Betroffene zunächst an die örtliche Gemeinde wenden und eine Überprüfung der geltenden Bestimmungen fordern. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können die Volksanwaltschaft oder Medienformate wie der "Bürgeranwalt" weitere Unterstützung bieten.

Bei Streitigkeiten über Betriebskosten ist es ratsam, sich zunächst über die rechtlichen Grundlagen zu informieren und das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Mietervereinigungen oder Rechtsberatungen können dabei wertvolle Hilfe leisten.

Die Sendung wird am Samstag, dem 21. März 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 ausgestrahlt und ist auch über ORF ON verfügbar. Im Studio wird über die vorgestellten Fälle diskutiert und nach Lösungsansätzen gesucht.

Schlagworte

#Bürgeranwalt#Lichtverschmutzung#Rauchfangkehrer#ORF#Verbraucherschutz

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