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Presserat rügt Krone.at wegen Familienfoto nach Flugzeugabsturz

Verstoß gegen Persönlichkeitsschutz bei Berichterstattung über indische Ärztefamilie

20. März 2026 um 10:21
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Der österreichische Presserat kritisiert die Veröffentlichung eines unverpixelten Familienfotos und vollständiger Namen nach einem Flugzeugabsturz.

Der Senat 3 des Presserats stellte einen Verstoß gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz) fest: Auf krone.at wurde nach dem Absturz einer Air India-Maschine in Ahmedabad ein unverpixeltes Foto einer fünfköpfigen Familie aus Indien sowie Namen veröffentlicht.

Berichterstattung über den Absturz

Im Artikel auf krone.at war ein "X"-Posting einer dritten Person eingebettet, das das Foto des Ehepaares mit ihren drei Kindern im Flugzeug zeigte. In dem Beitrag wurden bei den Eltern Vor- und Nachname genannt; in einem zitierten Teil der "Economic Times" wurden die Vornamen und das Alter der drei Kinder genannt.

Beschwerde führte zu Prüfverfahren

Der Senat führte aufgrund einer Mitteilung einer Leserin ein selbständiges Verfahren durch. Die Medieninhaberinnen von krone.at machten von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch.

Ehrenkodex schützt Unfallopfer und Kinder besonders

Der Presserat weist auf Punkt 5.4 des Ehrenkodex hin, wonach auf die Anonymitätsinteressen von Unfallopfern besonders zu achten ist, und darauf, dass das Leid der nahen Angehörigen durch die Berichterstattung nicht vergrößert werden darf. Weiterhin verweist der Senat auf Punkt 6.2, wonach bei Kindern der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor dem Nachrichtenwert einzuräumen ist, sowie auf Punkt 6.3, wonach vor der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Jugendliche das öffentliche Interesse besonders kritisch zu prüfen ist.

Persönlichkeitsschutz gilt über den Tod hinaus

Der Senat stellte fest, dass die Persönlichkeitssphäre eines Menschen auch über dessen Tod hinaus zu wahren ist. Die Veröffentlichung unverpixelter Fotos von Opfern, die nicht in der Öffentlichkeit gestanden sind, greift postmortal in die Persönlichkeitssphäre der Abgebildeten ein und beeinträchtigt die Trauerarbeit der Hinterbliebenen. Dabei sei es unerheblich, ob die Bilder zuvor oder zeitgleich in sozialen Netzwerken verbreitet wurden.

Identifizierende Details

Der Senat sah in der Kombination aus unverpixeltem Foto und der Nennung von Namen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Abgebildeten und eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitssphäre der trauernden nahen Angehörigen.

Fazit des Presserats

Der Senat stellte einen Verstoß gegen Punkt 5 des Ehrenkodex fest und forderte die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig auf krone.at zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.

Der Presserat ist ein Verein, dem wichtige Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate arbeiten weisungsfrei und unabhängig. In selbständigen Verfahren aufgrund von Mitteilungen äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.

Schlagworte

#Presserat#Medienethik#Persönlichkeitsschutz#Krone.at#Flugzeugabsturz#Journalismus#Ehrenkodex

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