Industriellenvereinigung sieht OECD-Empfehlungen als klaren Reformauftrag
Die Industriellenvereinigung verlangt eine schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters und Einschränkungen bei Frühpensionen.
Die Industriellenvereinigung (IV) sieht in den aktuellen OECD-Empfehlungen einen klaren Handlungsauftrag: Das österreichische Pensionssystem muss angesichts der steigenden Lebenserwartung nachhaltig reformiert werden. Im Zentrum der Forderungen steht eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Österreich zuletzt empfohlen, das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Diese Empfehlung nimmt die IV als Grundlage für ihre Reformforderungen.
„Wir sehen, dass 82 Prozent der neuen Pensionistinnen und Pensionisten in Pension gehen, schlicht weil die Voraussetzungen erfüllt sind, und nicht aus gesundheitlichen Gründen. Das zeigt, dass vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Ausschlag geben. Dem können wir nur mit gezielten Anpassungen beim gesetzlichen Pensionsantrittsalter begegnen“, sagt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Die IV führt an, dass 82 Prozent der neuen Pensionistinnen und Pensionisten aufgrund erfüllter gesetzlicher Voraussetzungen in den Ruhestand gehen und nicht aus gesundheitlichen Gründen. Daraus folgert die IV, dass Anpassungen beim gesetzlichen Pensionsantrittsalter nötig seien.
Die IV betont, dass ein nachhaltiges Pensionssystem nur funktionieren könne, wenn die steigende Lebenserwartung auch im Erwerbsleben abgebildet werde. „Wer früher in Pension geht, fehlt dem Arbeitsmarkt“, so Neumayer.
Die IV nennt bereits umgesetzte Maßnahmen wie Anpassungen bei der Korridorpension oder die Einführung der Teilpension als erste Schritte, hält sie aber nicht für eine tiefgreifende Reform.
„Um strukturelle Reformen und eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters samt Einschränkungen bei Frühpensionen werden wir nicht herumkommen“, so Neumayer.