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VERBUND AG lädt zur 79. Hauptversammlung im April 2026

Österreichs größter Energieversorger präsentiert Geschäftsergebnisse 2025 und plant wichtige Personalentscheidungen

19. März 2026 um 09:02
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Die VERBUND AG hält am 21. April 2026 ihre ordentliche Hauptversammlung in der Wiener Stadthalle ab. Aktionäre entscheiden über Gewinnverwendung.

VERBUND AG beruft Hauptversammlung für April 2026 ein

Die VERBUND AG hat die Einberufung ihrer 79. ordentlichen Hauptversammlung für den 21. April 2026 bekanntgegeben. Die Veranstaltung findet um 10:30 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, statt.

Umfangreiche Tagesordnung mit sieben Punkten

Die Hauptversammlung behandelt sieben Tagesordnungspunkte. Auf der Tagesordnung stehen die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.

Entscheidung über Gewinnverwendung

Ein Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

Weitere Tagesordnungspunkte betreffen die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.

Wahlen in den Aufsichtsrat

Auf der Tagesordnung stehen Wahlen in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertretern. Von den zehn Kapitalvertretern sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und zwei Frauen.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu beachten.

Vergütungsbericht zur Abstimmung

Auf der Tagesordnung steht außerdem die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2025.

Teilnahmebedingungen und Nachweisstichtag

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 11. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) als Nachweisstichtag festgelegt. Zur Teilnahme und Ausübung der Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.

Bei Inhaberaktien ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 16. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) zugehen muss. Die Depotbestätigung kann per Post, per E-Mail (als qualifiziert elektronisch signiertes PDF) oder per SWIFT übermittelt werden. Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich.

Service für Aktionäre: Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service bietet die VERBUND AG ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter, den Interessenverband für Anleger (IVA), ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionärinnen und Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUND AG getragen.

Umfangreiche Aktionärsrechte

Die Einberufung informiert über die Rechte der Aktionäre gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes. Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten Inhaber dieser Aktien sind, können zusätzliche Tagesordnungspunkte nach § 109 AktG verlangen. Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 110 AktG Beschlussvorschläge zu Tagesordnungspunkten einreichen.

Die Einberufung enthält außerdem Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG und zur Möglichkeit, Anträge in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG zu stellen.

Digitale Informationsbereitstellung

Die in der Einberufung genannten Unterlagen sind gemäß § 108 AktG spätestens ab 31. März 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026 zugänglich. Dazu gehören der Integrierte Geschäftsbericht 2025, der Geschäftsbericht 2025, die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 einschließlich des Vergütungsberichts sowie Formulare für Vollmachten und der vollständige Text der Einberufung.

Aktuelle Unternehmensstruktur

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der VERBUND AG EUR 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung; gemäß § 15 Abs 2 der Satzung ist das Stimmrecht mit Ausnahme bestimmter Gebietskörperschaften auf 5% des Grundkapitals beschränkt.

Praktische Hinweise für Teilnehmer

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 21. April 2026 um 09:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen. Bei Bevollmächtigten ist zusätzlich die Vollmacht mitzuführen.

Es wird auf übliche Sicherheitskontrollen hingewiesen. Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, wird der Zutritt nur gestattet, wenn die gefährlichen Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden.

Schlagworte

#VERBUND AG#Hauptversammlung#Energie#Aktionäre#Corporate Governance

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