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VERBUND AG lädt zur 79. Hauptversammlung im April 2026

Österreichs größter Energieversorger präsentiert Geschäftsergebnisse 2025 und plant wichtige Personalentscheidungen

19. März 2026 um 09:02
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Die VERBUND AG hält am 21. April 2026 ihre ordentliche Hauptversammlung in der Wiener Stadthalle ab. Aktionäre entscheiden über Gewinnverwendung.

VERBUND AG beruft Hauptversammlung für April 2026 ein

Die VERBUND AG, Österreichs führender Energieversorger, hat die Einberufung ihrer 79. ordentlichen Hauptversammlung für den 21. April 2026 bekanntgegeben. Die Veranstaltung findet um 10:30 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, statt und verspricht wichtige Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens.

Umfangreiche Tagesordnung mit sieben Punkten

Die Hauptversammlung behandelt sieben wesentliche Tagesordnungspunkte, die das Geschäftsjahr 2025 sowie strategische Personalentscheidungen betreffen. Im Mittelpunkt stehen die Präsentation des Jahresabschlusses 2025, die Gewinnverwendung und wichtige Wahlen im Aufsichtsrat.

Zu den wichtigsten Punkten gehört die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts. Ebenfalls präsentiert werden der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.

Entscheidung über Gewinnverwendung

Ein zentraler Punkt der Versammlung ist die Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Diese Entscheidung ist für die Aktionäre von besonderer Bedeutung, da sie direkt die Dividendenausschüttung beeinflusst.

Weitere wichtige Beschlüsse betreffen die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Zudem steht die Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 auf der Agenda.

Wichtige Personalentscheidungen im Aufsichtsrat

Ein besonderer Fokus liegt auf den anstehenden Wahlen in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertretern.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG beachtet werden, wonach mindestens fünf Sitze jeweils mit Frauen beziehungsweise mit Männern zu besetzen sind. Aktuell sind von den zehn Kapitalvertretern sechs Männer und vier Frauen, von den fünf Arbeitnehmervertretern drei Männer und zwei Frauen.

Vergütungsbericht zur Abstimmung

Erstmals steht auch die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2025 zur Abstimmung. Diese Transparenzmaßnahme entspricht den aktuellen Corporate Governance-Standards.

Teilnahmebedingungen und Nachweisstichtag

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 11. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) als Nachweisstichtag festgelegt. Aktionäre müssen ihre Berechtigung durch entsprechende Nachweise erbringen.

Bei Inhaberaktien ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 16. April 2026 zugehen muss. Die Bestätigung kann per Post, E-Mail oder SWIFT übermittelt werden. Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich.

Service für Aktionäre: Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderen Service bietet die VERBUND AG ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen Vertreter ausüben zu lassen. Der Interessenverband für Anleger (IVA) übernimmt diese Aufgabe kostenlos für die Aktionäre, wobei die Kosten von der VERBUND AG getragen werden.

Michael Knap vom IVA wird die entsprechenden Aktionäre bei der Hauptversammlung vertreten und das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben.

Umfangreiche Aktionärsrechte

Die VERBUND AG informiert ausführlich über die Rechte der Aktionäre. Aktionäre, deren Anteile mindestens 5% des Grundkapitals erreichen, können zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen. Für Beschlussvorschläge zu bestehenden Tagesordnungspunkten genügt bereits ein Anteil von 1% des Grundkapitals.

Das Auskunftsrecht ermöglicht es jedem Aktionär, in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich sind.

Digitale Informationsbereitstellung

Alle relevanten Unterlagen werden rechtzeitig auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bereitgestellt. Dazu gehören der Integrierte Geschäftsbericht 2025, der Geschäftsbericht 2025 sowie alle Beschlussvorschläge und Formulare für Vollmachten.

Aktuelle Unternehmensstruktur

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der VERBUND AG 347.415.686 Euro und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme, jedoch ist das Stimmrecht mit Ausnahme von Gebietskörperschaften auf 5% des Grundkapitals beschränkt.

Praktische Hinweise für Teilnehmer

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt bereits um 09:30 Uhr. Die Teilnehmer werden gebeten, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation mitzubringen. Aufgrund üblicher Sicherheitsüberprüfungen sollten Aktionäre entsprechend mehr Zeit für die Anreise einplanen.

Die VERBUND AG weist darauf hin, dass gefährliche Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden müssen, um Zutritt zur Hauptversammlung zu erhalten.

Bedeutung für österreichische Energiewirtschaft

Als Österreichs größter Energieversorger spielt die VERBUND AG eine zentrale Rolle in der heimischen und europäischen Energiewirtschaft. Die Hauptversammlung gibt wichtige Impulse für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiewende.

Die umfangreichen Transparenz- und Partizipationsrechte der Aktionäre unterstreichen das Bekenntnis des Unternehmens zu guter Corporate Governance und nachhaltiger Unternehmensführung.

Schlagworte

#VERBUND AG#Hauptversammlung#Energie#Aktionäre#Corporate Governance

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