Österreichs führender Energiekonzern präsentiert Jahresergebnisse 2025 und wählt neue Aufsichtsräte
Die VERBUND AG lädt Aktionäre zur Hauptversammlung in die Wiener Stadthalle. Neben der Bilanzpräsentation stehen wichtige Wahlen an.
Die VERBUND AG, Österreichs größter Stromerzeuger, hat zur 79. ordentlichen Hauptversammlung für den 21. April 2026 geladen. Die Veranstaltung findet um 10:30 Uhr in der Wiener Stadthalle (Halle F) statt und wird wichtige Weichenstellungen für das Unternehmen bringen.
Die Hauptversammlung umfasst sieben zentrale Tagesordnungspunkte, die für Aktionäre von großer Bedeutung sind. Im Mittelpunkt steht die Präsentation der Geschäftsergebnisse für das Jahr 2025, einschließlich des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Corporate Governance-Berichts.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2025. Aktionäre werden über die Verwendung des ausgewiesenen Nettogewinns abstimmen, was direkten Einfluss auf mögliche Dividendenzahlungen haben wird.
Darüber hinaus stehen die formelle Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Wahl des Abschlussprüfers für 2026 auf der Agenda. Auch der Vergütungsbericht für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird zur Abstimmung gestellt.
Ein Höhepunkt der Hauptversammlung werden die Wahlen zum Aufsichtsrat sein. Der VERBUND-Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung aus bis zu zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern sowie Arbeitnehmervertretern, die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandt werden.
Aktuell setzt sich das Kontrollgremium aus zehn Aktionärsvertretern (sechs Männer, vier Frauen) und fünf Arbeitnehmervertretern (drei Männer, zwei Frauen) zusammen. Bei den Wahlen muss die gesetzliche Geschlechterquote nach § 86 Abs. 7 AktG beachtet werden, wonach mindestens je fünf Sitze an Frauen und Männer vergeben werden müssen.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt der 11. April 2026 als Stichtag. Nur Personen, die zu diesem Zeitpunkt (23:59 Uhr MEZ) Aktionäre sind, können ihre Rechte ausüben.
Bei Inhaberaktien muss bis spätestens 16. April 2026 (23:59 Uhr MEZ) eine Depotbestätigung nach § 10a AktG vorgelegt werden. Diese muss von einer Depotbank aus dem EWR oder einem OECD-Vollmitgliedstaat ausgestellt sein und verschiedene Pflichtangaben enthalten.
Für Namensaktien genügt die Eintragung im Aktienregister zum Stichtag - eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.
VERBUND bietet seinen Aktionären verschiedene Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung. Neben der persönlichen Teilnahme können Bevollmächtigte bestellt werden. Eine Vollmacht kann sowohl vor als auch während der Hauptversammlung erteilt werden.
Besonders praktisch ist die Möglichkeit, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Interessenverband für Anleger (IVA) zu beauftragen. Herr Michael Knap wird als Vertreter fungieren, wobei VERBUND die Kosten für diese Vertretung übernimmt. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich nach den Weisungen der Aktionäre.
Das österreichische Aktiengesetz räumt Aktionären weitreichende Rechte ein. So können Aktionäre mit mindestens 5% des Grundkapitals zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen, sofern der Antrag bis 31. März 2026 gestellt wird.
Aktionäre mit mindestens 1% Anteil können zu allen Tagesordnungspunkten Anträge stellen und deren Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite verlangen. Für Aufsichtsratskandidaturen müssen entsprechende Nominierungen bis 14. April 2026 eingereicht werden.
Während der Hauptversammlung haben alle Aktionäre ein umfassendes Auskunftsrecht zu Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit dies für die Beurteilung der Tagesordnungspunkte erforderlich ist.
Das Grundkapital der VERBUND AG beträgt zum Zeitpunkt der Einladung 347.415.686 Euro, aufgeteilt in 170.233.686 Inhaberaktien und 177.182.000 Namensaktien ohne Nennwert.
Eine Besonderheit bei VERBUND ist die Stimmrechtsbeschränkung: Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und deren mehrheitlich kontrollierten Unternehmen sind die Stimmrechte jedes Aktionärs auf 5% des Grundkapitals, also 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt bereits um 9:30 Uhr. Teilnehmer müssen einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Bei Vertretern ist zusätzlich die Vollmachtsurkunde erforderlich.
Aufgrund der üblichen Sicherheitskontrollen sollten Besucher ausreichend Zeit einplanen. Gefährliche Gegenstände wie Waffen oder Pfefferspray müssen beim Sicherheitspersonal abgegeben werden.
Alle relevanten Unterlagen werden spätestens bis 31. März 2026 auf der Unternehmenswebsite unter www.verbund.com veröffentlicht. Dazu gehören der Integrierte Jahresbericht 2025, die Beschlussanträge und Informationen zu Aufsichtsratskandidaten.
VERBUND legt großen Wert auf Datenschutz und informiert ausführlich über die Verarbeitung von Aktionärsdaten im Rahmen der Hauptversammlung. Die Daten werden ausschließlich zur Ermöglichung der Rechtsausübung verarbeitet und nach gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.
Die 79. Hauptversammlung der VERBUND AG verspricht damit eine wichtige Veranstaltung für alle Stakeholder des österreichischen Energiekonzerns zu werden, bei der sowohl die Bilanz des vergangenen Jahres als auch die strategische Ausrichtung für die Zukunft im Fokus stehen werden.