Außergerichtliche Konfliktlösung zwischen Konsumenten und Unternehmen erreicht neuen Höchststand
Die Verbraucherschlichtung Austria verzeichnet 2025 einen Rekord mit 2.514 Schlichtungsanträgen - ein Plus von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Nachfrage nach außergerichtlicher Streitbeilegung in Österreich erreicht neue Rekordwerte. Die Verbraucherschlichtung Austria verzeichnete 2025 mit 2.514 Schlichtungsanträgen so viele Fälle wie noch nie seit ihrer Gründung. Das entspricht einem Anstieg von 26 Prozent gegenüber 2024 und war das neunte Mal in Folge mit steigenden Fallzahlen.
Die kontinuierliche Steigerung der Verfahrenszahlen spiegelt sowohl die wachsende Bekanntheit der Schlichtungsstelle als auch das anhaltend hohe Konfliktpotenzial zwischen Konsumenten und Unternehmen wider. Besonders die Preissteigerungen in den Bereichen Energie, Wohnen und Dienstleistungen führten auch 2025 häufig zu Streitfällen zwischen den Parteien.
"Der Jahresbericht 2025 zeigt deutlich: Die Verbraucherschlichtung Austria ist ein wichtiges Instrument, um Konflikte effizient, kostengünstig und ohne Gerichtsverfahren zu lösen", erklärt Vereinsobmann Dr. Hermann Germ. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sei Vertrauen in faire außergerichtliche Lösungen besonders wichtig.
Die Analyse der eingereichten Fälle zeigt klare Schwerpunkte: Die meisten Konflikte betrafen erneut den Handelsbereich. Dabei standen vor allem Garantie- und Gewährleistungsfragen im Mittelpunkt, etwa bei Elektrogeräten, Bekleidung, Möbeln oder Fahrzeugen. Konsumenten wandten sich an die Schlichtungsstelle, wenn Händler ihre Ansprüche bei defekten oder mangelhaften Produkten nicht anerkannten.
Zahlreiche Anträge gingen zudem wegen Unstimmigkeiten im Dienstleistungs- und Versicherungsbereich ein. Zudem gab es Beschwerden aufgrund ungewöhnlich hoher Heizkostenabrechnungen.
Trotz der freiwilligen Natur der Schlichtungsverfahren beteiligten sich Unternehmen in rund 80 Prozent der Fälle aktiv am Verfahren. In 76 Prozent dieser Fälle konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
Bei besonders komplexen technischen oder fachlichen Streitpunkten kann die Verbraucherschlichtung Austria auf das Fachwissen externer Sachverständiger zurückgreifen. Möglich wird dies durch eine Förderung der Europäischen Union, wodurch für Konsumenten und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sachverständige kamen beispielsweise bei Streitfällen über die Mangelhaftigkeit von Elektrogeräten, bei Problemen mit gekauften Fliesen oder bei der Reinigung hochwertiger Kleidungsstücke zum Einsatz. Obwohl ihr Einsatz nur selten erforderlich ist, trugen die Expertisen häufig zur Klärung komplexer Sachverhalte bei.
"Unsere juristische Expertise und die Möglichkeit einer kostenlosen Sachverständigeneinschätzung sind wesentliche Erfolgsfaktoren", betont Geschäftsführer Dr. Simon Eder. "In der überwiegenden Zahl der Fälle erzielen wir eine Einigung. Gelingt dies nicht, bleibt der Rechtsweg offen."
Nach Angaben der Schlichtungsstelle würden 96 Prozent der Konsumenten und 87 Prozent der Unternehmen bei Bedarf erneut an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Trotz der steigenden Fallzahlen ist die Verbraucherschlichtung Austria in der breiten Öffentlichkeit noch vergleichsweise wenig bekannt. Dabei sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Konsumentinnen und Konsumenten über zuständige Schlichtungsstellen zu informieren, wenn eine Streitigkeit bilateral nicht gelöst werden kann.
Besonders bei kleineren Betrieben scheint diese Informationspflicht noch zu wenig bekannt zu sein.
Konsumentinnen und Konsumenten, die ein Problem mit einem Unternehmen haben und bilateral zu keiner Lösung kommen, können sich über ein Webformular oder per Post an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Alle Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Website www.verbraucherschlichtung.at.
Die Verbraucherschlichtung Austria ist seit Jänner 2016 eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Sie unterstützt Konsumenten und Unternehmen dabei, Streitigkeiten unparteiisch, effizient und kostenlos außergerichtlich zu lösen.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle unter anderem für Konflikte rund um den Kauf von Waren, Handwerksleistungen, Reisen, Versicherungen und verschiedene Dienstleistungen.