Ex-ORF-Generaldirektor sieht strafrechtlich relevantes Verhalten
Roland Weißmann lässt die Umstände seines ORF-Rücktritts rechtlich prüfen und erstattet Strafanzeige gegen mehrere involvierte Personen.
Wie zuletzt bereits mitgeteilt, wurde Prof. Dr. Norbert Wess von Mag. Roland Weißmann beauftragt, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt als Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF) geführt haben, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Diese Prüfung hat ergeben, dass der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens mehrerer involvierter Personen besteht.
Es wurde daher von Mag. Weißmann die Einbringung einer Strafanzeige in Auftrag gegeben. Die weitere Würdigung und Bewertung des Sachverhalts soll sodann ausschließlich der zuständigen Ermittlungsbehörde obliegen.
Davon unbeschadet und unabhängig sind sämtliche weiteren Ansprüche von Mag. Weißmann zivilrechtlicher Natur.