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Handprothese nach zwei Jahren bewilligt: Volksanwalt kritisiert PVA

Michael G. erhält myoelektrische Prothese erst nach Intervention der Volksanwaltschaft

15. März 2026 um 07:30
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Nach zweijährigem Kampf bewilligt die PVA eine Handprothese. Volksanwalt Achitz sieht Interessenskonflikt in der Sozialversicherung.

Ein zweijähriger Kampf um eine dringend benötigte Handprothese ist zu Ende gegangen: Michael G., dem seit seinem 15. Lebensjahr die rechte Hand fehlt, hat nach Intervention der Volksanwaltschaft endlich die bewilligte myoelektrische Unterarmprothese erhalten. Der Fall wirft jedoch grundsätzliche Fragen über die Entscheidungspraxis der österreichischen Sozialversicherung auf.

Langwieriger Weg zur funktionsfähigen Prothese

Michael G. lebte jahrelang mit einer sogenannten "Schmuckhand" – einer Prothese ohne jede Funktion. Um seine Arbeitsleistung zu verbessern und seinen Arbeitsplatz bis zur Pension behalten zu können, beantragte er vor etwa zwei Jahren eine moderne myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Die PVA ließ ihn die gewünschte Prothese zunächst zwei Wochen lang in einem Rehabilitationszentrum testen. Nach dieser Testphase teilte die Versicherung jedoch mit, dass er die Prothese nicht benötige – der Antrag wurde abgelehnt. Diese Entscheidung empfand nicht nur Michael G. als unverständlich, sondern auch Volksanwalt Bernhard Achitz, der sich des Falls annahm.

Volksanwalt sieht rechtlich klare Lage

"Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen", stellte Volksanwalt Achitz klar. Er kritisierte die widersprüchliche Haltung der Sozialversicherung: "Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg."

Nach der Intervention der Volksanwaltschaft lenkte die PVA schließlich ein und bewilligte die Prothese. Michael G. konnte ihre Funktionsfähigkeit bereits in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" am 14. März demonstrieren. Seine Erleichterung war deutlich spürbar: "Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen", beschrieb er seine Erfahrung mit der neuen Prothese.

Rechtliche Grundlage war eindeutig

Achitz betonte, dass "rechtlich immer schon klar war, dass die Sozialversicherung die Prothese zahlen muss". Michael G. benötige sie sowohl um länger im Beruf zu bleiben als auch um höherwertige Tätigkeiten ausüben zu können. Der Volksanwalt verwies dabei auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe fordert.

"Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird", erklärte Achitz. Aus dieser Perspektive wäre es sogar unerheblich, ob die Prothese beruflich oder privat benötigt wird.

Kritik an Struktur der Sozialversicherung

Der Fall gibt Volksanwalt Achitz Anlass für grundsätzliche Kritik an der aktuellen Struktur der österreichischen Sozialversicherung. Er forderte, dass die PVA und andere Sozialversicherungsträger wieder stärker im Interesse ihrer Versicherten entscheiden müssen.

Machtverschiebung in der Selbstverwaltung

Achitz sieht das Problem in den veränderten Mehrheitsverhältnissen in der Sozialversicherungs-Selbstverwaltung: "An sich gibt es die Selbstverwaltung der Sozialversicherung, um genau das sicherzustellen. Seit aber in der Selbstverwaltung nicht mehr die Versicherten, also überwiegend Arbeitnehmer*innen, die Mehrheit haben, sondern die Wirtschaftsvertreter, kann man da gewisse Interessenskonflikte vermuten."

Der Volksanwalt vermutet, dass die Wirtschaftsvertreter "in den Kassen lieber einsparen" wollen, "damit sich die von ihnen geforderten Lohnnebenkostensenkungen besser argumentieren lassen". Diese strukturelle Veränderung könnte dazu führen, dass berechtigte Ansprüche von Versicherten häufiger abgelehnt werden.

Teurer Aufschub der Bewilligung

Ironischerweise hätte die PVA durch die Verzögerung sogar mehr Kosten verursacht als nötig. Wie Achitz aufzeigte, hätte ein geeignetes Prothesenmodell im Jahr 2024 noch etwa 18.000 Euro weniger gekostet als heute. Die ursprüngliche Ablehnung und der anschließende Verwaltungsaufwand führten also nicht nur zu persönlichem Leid für Michael G., sondern auch zu höheren Kosten für das Sozialversicherungssystem.

Weitreichende Bedeutung des Falls

Der Fall Michael G. steht exemplarisch für die Herausforderungen im österreichischen Sozialversicherungssystem. Menschen mit Behinderungen müssen oft langwierige und belastende Verfahren durchlaufen, um ihre gesetzlich garantierten Ansprüche durchzusetzen. Die Rolle der Volksanwaltschaft als letzte Instanz für solche Fälle wird dabei immer wichtiger.

Appell an die Versicherungsträger

Volksanwalt Achitz nutzte den Fall, um einen grundsätzlichen Appell an alle Sozialversicherungsträger zu richten: Sie sollten wieder verstärkt im Interesse ihrer Versicherten entscheiden und nicht primär aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus handeln. Die Versichertengemeinschaft zahle schließlich Beiträge, um im Bedarfsfall Unterstützung zu erhalten.

Der erfolgreiche Abschluss von Michael G.s Fall zeigt, dass Beharrlichkeit und die Unterstützung durch die Volksanwaltschaft zum Erfolg führen können. Gleichzeitig macht er deutlich, dass strukturelle Reformen im Sozialversicherungssystem notwendig sind, um solche langwierigen Verfahren in Zukunft zu vermeiden.

Service und Kontaktmöglichkeiten

Betroffene, die ähnliche Probleme mit Sozialversicherungsträgern haben, können sich an die Volksanwaltschaft wenden. Diese ist per E-Mail unter [email protected] sowie über die kostenlose Servicenummer 0800 223 223 erreichbar. Die Volksanwaltschaft prüft Beschwerden gegen Behörden und kann in strittigen Fällen vermittelnd eingreifen.

Der Fall von Michael G. zeigt einmal mehr, wie wichtig diese Institution für die Durchsetzung von Bürgerrechten in Österreich ist. Seine Geschichte gibt anderen Betroffenen Mut, ihre Ansprüche nicht kampflos aufzugeben, auch wenn der Weg manchmal lang und steinig erscheint.

Schlagworte

#Volksanwaltschaft#Sozialversicherung#Behinderung#PVA#Handprothese

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