Michael G. erhält myoelektrische Prothese erst nach Intervention der Volksanwaltschaft
Nach zweijährigem Kampf bewilligt die PVA eine Handprothese. Volksanwalt Achitz sieht Interessenskonflikt in der Sozialversicherung.
Michael G., dem seit seinem 15. Lebensjahr die rechte Hand fehlt, hat nach Intervention der Volksanwaltschaft die bewilligte myoelektrische Unterarmprothese erhalten. Im OTS-Bericht berichtet Volksanwalt Bernhard Achitz über den Fall und kritisiert das Vorgehen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Michael G. hatte bisher eine Prothese ohne Funktionen, die er als „Schmuckhand“ bezeichnete. Vor etwa zwei Jahren beantragte er eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion bei der PVA. Die PVA hat ihn die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen lassen – anschließend wurde der Antrag zunächst abgelehnt. Volksanwalt Achitz nahm sich des Falls an.
Achitz sagte: „Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen.“ Nach dem Eingreifen der Volksanwaltschaft hat die PVA die Prothese bewilligt. Michael G. zeigte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 14. März, wie die Prothese funktioniert. Er sagte: „Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen.“
Achitz fordert, dass die PVA und auch die anderen Sozialversicherungsträger wieder stärker im Interesse ihrer Versicherten entscheiden. Er äußerte die Vermutung, dass in der Selbstverwaltung mittlerweile Wirtschaftsvertreter die Mehrheit haben und daraus Interessenskonflikte entstehen könnten: „Womöglich wollen sie in den Kassen lieber einsparen, damit sich die von ihnen geforderten Lohnnebenkostensenkungen besser argumentieren lassen.“
Achitz wies zudem darauf hin, dass ein geeignetes Prothesenmodell im Jahr 2024 deutlich günstiger gewesen wäre; nach seiner Darstellung hätte die PVA durch sofortige Bewilligung Kosten sparen können.
Die Volksanwaltschaft ist unter [email protected] sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.