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Schimanek wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Grüne fordern politische Konsequenzen für Ex-Rosenkranz-Mitarbeiter

11. März 2026 um 21:11
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Erstinstanzliche Verurteilung von René Schimanek sorgt für politische Diskussionen über Nationalratspräsident Rosenkranz

Das Landesgericht Wien hat René Schimanek, den ehemaligen Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), in erster Instanz wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil löst heftige politische Reaktionen aus und stellt die Personalentscheidungen des Nationalratspräsidenten in Frage.

Verurteilung wegen NS-Symbolen auf Traueranzeige

Der Schuldspruch bezieht sich auf eine Traueranzeige, in der Schimanek verbotene NS-Symbole und nationalsozialistische Sprüche verwendet haben soll. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass damit gegen das Verbotsgesetz verstoßen wurde. Die Verurteilung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.

Lukas Hammer, Rechtsextremismussprecher der Grünen, wertet das Urteil als deutliches Signal: "Verbotene NS-Symbole und Nazi-Sprüche haben auch auf einer Traueranzeige nichts verloren. Wer das wie Schimanek tut, zeigt nicht nur eine alarmierende Nähe zur nationalsozialistischen Ideologie, sondern macht sich auch strafbar."

Politische Bankrotterklärung für Rosenkranz

Die Grünen sehen in der Verurteilung eine "politische Bankrotterklärung" für Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Dieser hatte Schimanek trotz bekannter Vorwürfe als engsten Mitarbeiter beschäftigt und sich demonstrativ hinter ihn gestellt.

"Er kannte sämtliche Vorwürfe gegen René Schimanek und stellte sich trotzdem demonstrativ hinter seinen damals engsten Mitarbeiter. Statt klarer Distanzierung gab es Rückendeckung – das ist für ein Amt dieser Bedeutung vollkommen inakzeptabel", kritisiert Hammer die Haltung des Nationalratspräsidenten.

Belastende Ermittlungsergebnisse

Die Verurteilung ist nur die Spitze des Eisbergs. Bereits seit Monaten sind belastende Details über Schimanek bekannt geworden. Nach Angaben von Hammer lagen folgende Fakten auf dem Tisch:

  • Ein Haus, das laut Ermittlern wie ein "Nazi-Museum" aussah und Neonazis als Rückzugsort diente
  • Dokumentierte Kontakte und E-Mails mit bekannten Neonazis
  • Beweismaterial, das von der Staatsanwaltschaft zur Beweisführung herangezogen wurde

Diese Erkenntnisse waren bereits bekannt, als Schimanek noch als engster Mitarbeiter des Nationalratspräsidenten tätig war. Die Grünen hatten Teile dieser Informationen öffentlich gemacht, die später auch von der Staatsanwaltschaft verwendet wurden.

Forderungen nach politischen Konsequenzen

Die Grünen fordern nun klare Konsequenzen. Für René Schimanek verlangen sie:

  • Sofortigen Rücktritt als FPÖ-Stadtrat
  • Ausschluss aus der FPÖ

Darüber hinaus sehen sie auch Nationalratspräsident Rosenkranz in der Verantwortung. "Darüber hinaus muss sich auch Nationalratspräsident Rosenkranz die Frage gefallen lassen, welche politischen Konsequenzen es hat, wenn man jemanden mit einem derartigen Hintergrund zu seinem engsten Mitarbeiter macht und ihn trotz aller Vorwürfe verteidigt", so Hammer.

Bedeutung für das Parlament

Besonders brisant ist der Fall, weil es um den engsten Mitarbeiter des Nationalratspräsidenten geht. Das Parlament ist das zentrale demokratische Organ Österreichs, und sein Präsident hat eine wichtige repräsentative Funktion.

"Gerade an der Spitze des Parlaments darf es keine Grauzonen gegenüber Rechtsextremismus und Neonazismus geben", betont Hammer die besondere Verantwortung, die mit diesem Amt verbunden ist.

Politischer Skandal mit Ansage

Aus Sicht der Grünen handelt es sich um einen "politischen Skandal", der vorhersehbar war. "Dass er als engster Mitarbeiter des Nationalratspräsidenten zu einer Zeit tätig war, als die Fakten bereits auf dem Tisch lagen, ist ein politischer Skandal", ordnet Hammer den Schuldspruch politisch ein.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Rechtsextremismus in der österreichischen Politik auf. Es geht nicht nur um die strafrechtliche Verantwortung Schimaneks, sondern auch um die politische Verantwortung jener, die ihn trotz bekannter Vorwürfe in wichtigen Positionen beließen.

Rechtslage und weiteres Verfahren

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schimanek kann innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es weitere politische und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Das Verbotsgesetz verbietet in Österreich die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne und wird mit Freiheitsstrafen von ein bis zehn Jahren bestraft. Dazu gehört auch die Verwendung von NS-Symbolen und -Sprüchen.

Der Fall Schimanek zeigt einmal mehr die Brisanz des Themas Rechtsextremismus in der österreichischen Politik und die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zu nationalsozialistischem Gedankengut. Die politischen Auswirkungen dieses Urteils werden voraussichtlich noch länger diskutiert werden.

Schlagworte

#Schimanek#Rosenkranz#NS-Wiederbetätigung#FPÖ#Grüne

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