Landesverwaltungsgericht verhandelte über rechtswidrigen Polizeieinsatz
Bei der Verhandlung zu Beschwerden gegen Identitätsfeststellungen am Peršmanhof blieben zentrale Fragen zur Verantwortung ungeklärt.
Die juristische Aufarbeitung des umstrittenen Polizeieinsatzes am Peršmanhof in Kärnten geht weiter. Am Donnerstag verhandelte das Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt über Beschwerden von drei Frauen, die sich gegen Identitätsfeststellungen bei dem als rechtswidrig eingestuften Einsatz wehrten. Die Verhandlung offenbarte jedoch erneut mangelnde Transparenz seitens der Behörden.
"Die Verhandlung hat erneut gezeigt, dass niemand Verantwortung übernehmen will", kritisierte Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin und Landessprecherin der Grünen Kärnten, das Verhalten der Behördenvertreter. Die Einsatzleitung konnte demnach nicht erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Identitäten der anwesenden Personen festgestellt wurden und wer letztendlich die entsprechenden Entscheidungen getroffen hatte.
Besonders problematisch erscheint, dass auch sieben Monate nach dem Einsatz die Rolle des Bezirkshauptmanns völlig unklar geblieben ist. Diese Intransparenz wirft grundsätzliche Fragen über die Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen bei dem Polizeieinsatz auf.
Aus den Schilderungen der Museumsmitarbeiterin und der Teilnehmerinnen des Gedenkcamp ergab sich ein beunruhigendes Bild des Polizeieinsatzes. Personen wurden mehrfach kontrolliert und teilweise stundenlang eingeschüchtert. Als Begründung dienten pauschale Vorwürfe wie "Anstandsverletzung" oder eine "gewisse Staatsfeindlichkeit".
"Die Identitätsfeststellungen erfolgten ohne konkreten Grund, die Betroffenen wurden massiv in ihrer Freiheit eingeschränkt", erklärte Lukas Hammer, gedenkpolitischer Sprecher der Grünen. Die Verhandlung bestätige damit die Ergebnisse des Berichts der Expertenkommission zum Polizeieinsatz am Peršmanhof.
Der Peršmanhof in Kärnten ist ein bedeutender Erinnerungsort, der an die Verfolgung slowenischsprachiger Kärntner während der NS-Zeit erinnert. Hier fand ein Gedenkcamp statt, bei dem Teilnehmerinnen und Mitarbeiter des Museums von einem Polizeieinsatz betroffen waren, der später als rechtswidrig eingestuft wurde.
Eine eigens eingesetzte Expertenkommission hatte den Einsatz bereits untersucht und dessen Rechtswidrigkeit festgestellt. Die aktuellen Gerichtsverhandlungen sind Teil der weiteren juristischen Aufarbeitung des Vorfalls.
Angesichts der laufenden gerichtlichen Aufarbeitung fordern beide Grünen-Abgeordnete klare Konsequenzen. "Wir erwarten klare Ergebnisse aus den Ermittlungen, Transparenz über Verantwortlichkeiten und konkrete Antworten", betonten Voglauer und Hammer gemeinsam.
Der bereits vorliegende Bericht der Expertenkommission zeige eindeutig, dass der Einsatz rechtswidrig war. Dadurch sei das Vertrauen in die Behörden massiv beschädigt worden. "Solch ein Vorgehen darf sich nicht wiederholen", mahnten die Politiker.
Die Grünen sehen in dem Fall auch grundsätzliche Fragen des Minderheitenschutzes berührt. Nur eine lückenlose Aufklärung und eine klare Haltung könnten das Vertrauen in staatliche Institutionen wiederherstellen und Minderheiten wirksam schützen.
Der Peršmanhof-Fall hat über Kärnten hinaus Aufmerksamkeit erregt, da er Fragen über den Umgang mit Gedenk- und Erinnerungsarbeit sowie den Schutz von Minderheitenrechten aufwirft. Die slowenischsprachige Minderheit in Kärnten blickt besonders aufmerksam auf die weitere Aufarbeitung.
Die aktuelle Verhandlung am Landesverwaltungsgericht ist voraussichtlich nicht die letzte juristische Auseinandersetzung in diesem Fall. Die drei beschwerdeführenden Frauen wehrten sich gezielt gegen die Identitätsfeststellungen, die im Rahmen des Polizeieinsatzes durchgeführt wurden.
Die mangelnde Aufklärungsbereitschaft der Behörden, die bei der Verhandlung zutage trat, dürfte die Diskussion über notwendige Reformen bei der Kontrolle und Überwachung von Polizeieinsätzen weiter anheizen. Besonders bei Einsätzen an sensiblen Gedenkorten sind höchste Standards bei der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit gefordert.
Die weitere Entwicklung des Falls wird nicht nur für die unmittelbar Betroffenen, sondern auch für die Bewertung des institutionellen Umgangs mit Minderheitenrechten und Gedenkkultur in Österreich von Bedeutung sein.