Voglauer kritisiert zu weit gefasste Trainerqualifikation
Die Grünen kritisieren den Entwurf zur Tierhaltungsverordnung. Sachkunde-Kurse für Hundehalter sollen nur von qualifizierten Trainern durchgeführt werden.
Die geplante Novelle der Tierhaltungsverordnung sorgt für Kritik bei den Grünen. Olga Voglauer, Tierschutzsprecherin der Grünen, sieht vor allem bei den vorgesehenen Sachkunde-Kursen für Hundehalter dringenden Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf liegt noch bis 13. März zur Begutachtung und Stellungnahme auf.
Voglauers Hauptkritikpunkt betrifft die Definition der Personen, die diese Sachkunde-Kurse abhalten dürfen. "Die in den Erläuterungen zum Entwurf aufgelistete Gruppe ist viel zu weit gefasst", erklärt die Grünen-Politikerin. Sie sieht einen Widerspruch darin, dass das Ministerium einerseits das Zertifikat 'tierschutzqualifizierte:r Hundetrainer:in' als Gütesiegel für professionelle Ausbilder etabliert hat, andererseits aber nun jeden selbsternannten Experten diese wichtigen Kurse durchführen lassen will.
"Es kann nicht sein, dass das Ministerium in den letzten Jahren mit dem Zertifikat ein eigenes Gütesiegel für professionell arbeitende, qualitätsvolle Ausbilder:innen einführt, und nun in der Verordnung jeden selbsternannten 'Experten' diese Kurse und Prüfungen abhalten lassen will", so Voglauer. Sie verweist darauf, dass österreichweit bereits hunderte zertifizierte tierschutzqualifizierte Hundetrainer zur Verfügung stehen, um diese Ausbildungen anzubieten.
Ab dem Sommer soll der Sachkundenachweis für Hundehalter verpflichtend werden. Diese Maßnahme ist Teil der geplanten Novelle der Tierhaltungsverordnung und zielt darauf ab, die Qualität der Hundehaltung in Österreich zu verbessern. Die Kurse sollen Hundebesitzern wichtiges Wissen über artgerechte Haltung, Erziehung und den Umgang mit ihren Tieren vermitteln.
Die Einführung des verpflichtenden Sachkundenachweises ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Jedoch hängt der Erfolg dieser Maßnahme maßgeblich von der Qualität der Ausbildung ab, die in den Kursen vermittelt wird. Hier setzt die Kritik der Grünen an.
Neben der Kritik an der Trainerqualifikation stört sich Voglauer auch an den zahlreichen Ausnahmen von der Verpflichtung zum Sachkundenachweis. "Nur weil jemand bereits einen Hund hat, oder in den letzten Jahren einen gehalten hat, kann doch von Sachkunde noch lange keine Rede sein", argumentiert die Tierschutzsprecherin.
Diese Ausnahmeregelungen könnten den Zweck der Verordnung untergraben, da gerade Personen, die bereits Hunde halten, möglicherweise in veralteten oder ungeeigneten Haltungs- und Erziehungsmethoden verhaftet sind. Ein verpflichtender Sachkundenachweis könnte hier zur Aufklärung und Verbesserung beitragen.
"Diese Verordnung kann und darf nicht in dieser Form beschlossen werden, hier muss dringend nach der Begutachtungsphase nachgeschärft werden", fordert Voglauer. Sie appelliert an die zuständige Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, die kritischen Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen ernst zu nehmen und zu berücksichtigen.
"Die zuständige Staatssekretärin Königsberger-Ludwig wäre gut beraten, sich die kritischen Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen ganz genau durchzulesen, damit die Novelle ihren Zweck auch wirklich erfüllen kann", betont die Grünen-Politikerin. Sie macht deutlich, dass es bei dieser Verordnung um mehr geht als nur um bürokratische Vorschriften.
"Immerhin geht es hier um die Sicherheit und den Schutz von Tieren und Menschen gleichermaßen", unterstreicht Voglauer die Bedeutung einer sorgfältigen Ausgestaltung der Verordnung. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Hundehaltern kann dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern und das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier zu harmonisieren.
Die Kritik der Grünen zeigt auf, dass gut gemeinte Regelungen nur dann ihre Wirkung entfalten können, wenn sie auch entsprechend durchdacht und qualitätsvoll umgesetzt werden. Die Zertifizierung von Hundetrainern war ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung dieses Bereichs, der nicht durch eine zu lockere Handhabung in der neuen Verordnung konterkariert werden sollte.
Interessierte Organisationen und Einzelpersonen haben noch bis zum 13. März die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle abzugeben. Diese Begutachtungsphase ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das es ermöglicht, Schwachstellen in Gesetzesentwürfen zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Die Tierschutzorganisationen haben bereits angekündigt, ihre Bedenken ausführlich darzulegen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Kritikpunkte in die finale Fassung der Verordnung einfließen werden. Die Grünen jedenfalls werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine qualitätsvolle Umsetzung der Sachkunde-Kurse einsetzen.
Die Diskussion um die Tierhaltungsverordnung zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, bei tierschutzrelevanten Regelungen nicht nur auf den guten Willen, sondern auch auf die praktische Umsetzbarkeit und Qualität zu achten. Nur so können solche Maßnahmen ihren beabsichtigten Zweck erfüllen und tatsächlich zu einer Verbesserung der Tierhaltung in Österreich beitragen.