Grüne kritisieren heimliche Verschlechterungen bei Krankengeld und Zahnersatz
Die Österreichische Gesundheitskasse hat still und leise ihre Satzung geändert. Millionen Versicherte müssen ab sofort mehr aus eigener Tasche zahlen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat mit einer im Februar beschlossenen Satzungsänderung mehrere Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht. Betroffen sind Millionen von Versicherten, die über die Änderungen jedoch kaum informiert wurden. Die Grünen kritisieren das Vorgehen scharf und fordern den Einsatz des Gesundheitsreformfonds, um solche Kürzungen zu verhindern.
Die Hauptversammlung der ÖGK beschloss am 19. Februar 2026 eine umfassende Änderung ihrer Satzung. Gesundheitsministerin Beate Schumann (SPÖ) genehmigte diese bereits am 26. Februar, die Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem erfolgte einen Tag später. Eine ordentliche Information der Versicherten blieb jedoch aus.
"Heimlich, still und leise wurden Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht, ohne die Versicherten darüber ordentlich zu informieren", kritisiert Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen. Er wirft der zuständigen SPÖ-Ministerin vor, die Kürzungen aktiv zu unterstützen, obwohl diese primär Menschen treffen, die stärker auf das öffentliche Gesundheitssystem angewiesen sind.
Eine der gravierendsten Änderungen trat bereits am 1. März in Kraft: Der Familienzuschlag beim Krankengeld wurde ersatzlos gestrichen. Versicherte mit Familienangehörigen erhielten bisher ab dem 43. Krankenstandstag einen Zuschlag von zehn Prozent auf das Krankengeld.
Besonders betroffen von dieser Kürzung sind Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener, die bei längeren Krankenständen nun auf diese zusätzliche finanzielle Unterstützung verzichten müssen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung für betroffene Familien.
Mit 1. Mai folgen weitere Verschlechterungen: Der Selbstbehalt für medizinisch notwendigen Zahnersatz steigt von 25 auf 30 Prozent. Bei Behandlungskosten von 5.000 Euro müssen Versicherte künftig rund 250 Euro mehr aus eigener Tasche zahlen.
Diese Erhöhung trifft besonders ältere Menschen und Personen mit geringerem Einkommen, die häufiger auf Zahnersatz angewiesen sind. Da Zahnbehandlungen ohnehin oft kostspielig sind, verschärft sich dadurch die finanzielle Belastung für die Betroffenen erheblich.
Auch bei Krankentransporten werden die Voraussetzungen verschärft. Diese werden künftig nur noch bei bestätigter Gehunfähigkeit bewilligt. Bisher ausreichende Gründe wie fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder die Notwendigkeit einer Begleitperson reichen nicht mehr aus.
Diese Änderung betrifft insbesondere Menschen in ländlichen Gebieten, wo die öffentliche Verkehrsanbindung zu Gesundheitseinrichtungen oft unzureichend ist. Auch ältere oder chronisch kranke Personen, die auf Begleitung angewiesen sind, müssen künftig häufiger die Transportkosten selbst tragen.
Familien mit Kindern sind von Kürzungen bei der Kieferregulierung betroffen. Zwei Diagnosen werden komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen, Kostenzuschüsse für bestimmte außervertragliche Behandlungen entfallen und die Einstufungen werden angepasst.
"Das bedeutet strengere Voraussetzungen und es sind mehr Privatkosten für Familien gerade in Regionen, in denen es ohnehin zu wenige Vertrags-Kieferorthopädinnen und -orthopäden gibt, zu befürchten", warnt Schallmeiner. Besonders in strukturschwachen Gebieten könnte dies dazu führen, dass Kinder nicht die notwendige kieferorthopädische Behandlung erhalten.
Eine weitere Verschlechterung betrifft Menschen mit längeren Krankenständen: Beim verlängerten Krankengeld wird eine zusätzliche verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. und 67. Woche eingeführt. Diese Maßnahme trifft besonders chronisch kranke Menschen wie Patientinnen und Patienten mit ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom).
Für diese Betroffenen bedeutet die zusätzliche Begutachtung nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern oft auch eine erhebliche physische und psychische Belastung. Die ohnehin schwierige Situation chronisch kranker Menschen wird dadurch weiter erschwert.
Besonders kritisiert Schallmeiner das Verhalten von Gesundheitsministerin Schumann: "Wenn Leistungen gekürzt werden, erklärt sie sich für nicht zuständig und verweist auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Tatsache ist aber: Diese Satzungsänderung tritt nur in Kraft, weil sie von ihr genehmigt wurde."
Die Ministerin habe die Kürzungen durch ihre Genehmigung aktiv ermöglicht, versuche aber gleichzeitig, sich der Verantwortung zu entziehen. Diese Doppelzüngigkeit sei angesichts der Betroffenheit von Millionen Versicherten besonders problematisch.
Schallmeiner stellt auch eine grundsätzliche Frage zur Finanzierung des Gesundheitssystems: "Die Bundesregierung hat den Gesundheitsreformfonds geschaffen, über den jährlich zumindest 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Wenn gleichzeitig grundlegende Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht werden, stellt sich schon die Frage: Warum wird dieses Geld nicht genutzt, um genau solche Einschnitte zu verhindern?"
Der Gesundheitsreformfonds wurde ursprünglich geschaffen, um Verbesserungen im Gesundheitssystem zu finanzieren und strukturelle Probleme zu lösen. Dass trotz dieser verfügbaren Mittel bei grundlegenden Leistungen gekürzt wird, sei schwer nachvollziehbar und werfe Fragen zur Prioritätensetzung der Gesundheitspolitik auf.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Kommunikation gegenüber den Versicherten. "Millionen Versicherte sind betroffen, informiert wurden sie darüber praktisch nicht", moniert Schallmeiner. Diese mangelnde Transparenz stehe im Widerspruch zu den Grundsätzen einer demokratischen Gesundheitspolitik.
Gerade bei Änderungen, die direkte finanzielle Auswirkungen auf die Versicherten haben, wäre eine umfassende Information und Aufklärung notwendig gewesen. Stattdessen wurden die Änderungen still und heimlich durchgeführt, was das Vertrauen in das Gesundheitssystem untergraben könnte.
Die beschlossenen Kürzungen und Selbstbehalterhöhungen verstärken nach Ansicht der Grünen die bereits bestehende Zwei-Klassen-Medizin in Österreich. "Leistungen kürzen und gleichzeitig vom Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin reden, das passt einfach nicht zusammen", kritisiert Schallmeiner.
Menschen mit geringerem Einkommen werden durch die höheren Selbstbehalte faktisch von bestimmten Behandlungen ausgeschlossen oder müssen auf diese verzichten. Dies widerspreche dem Grundprinzip der solidarischen Krankenversicherung, die allen Versicherten unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation eine angemessene medizinische Versorgung garantieren soll.
Besonders problematisch sind die Kürzungen für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Alleinerzieherinnen, chronisch Kranke, ältere Menschen und Familien mit Kindern sind überproportional von den Verschlechterungen betroffen. Diese Gruppen sind ohnehin häufiger auf Leistungen der Krankenversicherung angewiesen und haben gleichzeitig oft geringere finanzielle Ressourcen.
Die Streichung des Familienzuschlags beim Krankengeld trifft beispielsweise genau jene Familien, die bei längeren Krankenständen eines Elternteils besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die höheren Selbstbehalte beim Zahnersatz belasten vor allem ältere Menschen, die häufiger solche Behandlungen benötigen.
Die Grünen fordern eine Rücknahme der beschlossenen Verschlechterungen und stattdessen den gezielten Einsatz des Gesundheitsreformfonds zur Verbesserung der Versorgung. Die verfügbaren 500 Millionen Euro pro Jahr könnten genutzt werden, um das Leistungsniveau nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu verbessern.
Gleichzeitig wird mehr Transparenz bei zukünftigen Änderungen gefordert. Versicherte haben ein Recht darauf, über Änderungen, die sie betreffen, rechtzeitig und umfassend informiert zu werden. Eine demokratische Gesundheitspolitik erfordere auch die Beteiligung der Betroffenen an wichtigen Entscheidungen.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Druck auf das öffentliche Gesundheitssystem weiter zunimmt. Ohne eine grundlegende Kehrtwende in der Finanzierungspolitik und einer stärkeren Fokussierung auf die Bedürfnisse der Versicherten drohen weitere Verschlechterungen, die das Vertrauen in das solidarische Gesundheitssystem nachhaltig beschädigen könnten.