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Ärztekammer schreibt Pressepreis für Gesundheitsjournalismus aus

5.000 Euro Preisgeld für herausragende publizistische Leistungen im Gesundheitswesen

3. März 2026 um 17:02
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Die Österreichische Ärztekammer vergibt 2025 wieder einen Pressepreis für Journalisten. Bis März 2026 können Arbeiten eingereicht werden.

Die Österreichische Ärztekammer hat ihren jährlichen Pressepreis für das Jahr 2025 ausgeschrieben. Mit dem "Preis für besondere publizistische Leistungen im Interesse des Gesundheitswesens" würdigt die Standesvertretung herausragende journalistische Arbeiten, die sich mit gesundheitspolitischen Themen befassen. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro und kann bei gleichwertigen Arbeiten auch aufgeteilt werden.

Teilnahmebedingungen und Zielgruppe

Bewerben können sich ausschließlich hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich. Die Ausschreibung richtet sich an Mitarbeiter von Print- und elektronischen Medien, die im Jahr 2025 Beiträge zu gesundheitspolitischen Themen veröffentlicht haben.

Pro Person oder Redaktion können maximal fünf Arbeiten jeder Art und Form eingereicht werden. Dabei spielt das Medium keine Rolle - ob Zeitungsartikel, Online-Beitrag, Radio- oder Fernsehproduktion, alle Formate sind zugelassen, solange sie sich mit gesundheitspolitischen Fragestellungen auseinandersetzen.

Was nicht berücksichtigt wird

Explizit ausgeschlossen sind Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden. Der Fokus liegt klar auf journalistischen Beiträgen zur Gesundheitspolitik, nicht auf der reinen Medizinberichterstattung oder Wissenschaftskommunikation.

Diese Abgrenzung macht deutlich, dass die Ärztekammer gezielt journalistische Arbeiten fördern möchte, die sich kritisch und informativ mit den politischen Aspekten des Gesundheitswesens auseinandersetzen - von der Gesundheitsreform über die Finanzierung des Systems bis hin zu strukturellen Herausforderungen.

Einreichungsmodalitäten

Die Bewerbungen können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Dies gibt Journalisten ausreichend Zeit, ihre im Jahr 2025 veröffentlichten Arbeiten zu sammeln und für die Bewerbung aufzubereiten. Die Einreichung kann sowohl postalisch als auch elektronisch erfolgen.

Für die postalische Einreichung ist die Adresse: Österreichische Ärztekammer, Öffentlichkeitsarbeit, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12. Elektronische Bewerbungen sind an [email protected] zu richten, wobei der Vermerk "Preis für publizistische Leistungen" nicht vergessen werden sollte.

Besondere Anforderungen für audiovisuelle Medien

Film- und Fernsehproduktionen sowie Hörfunkbeiträge und Online-Medien müssen bei postalischer Einreichung auf windowskompatiblen Datenträgern übermittelt werden. Die Ärztekammer wünscht sich in diesen Fällen zusätzlich ein beigelegtes Manuskript, was die Bewertung durch die Jury erleichtert.

Bei der Einreichung muss auch angegeben werden, wie viele Personen sich mit den eingereichten Arbeiten um den Pressepreis bewerben. Zusätzlich ist eine Erklärung beizulegen, die bestätigt, dass alle am Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiter im Titel, in Fußnoten oder in anderer geeigneter Weise genannt sind.

Jury-Verfahren und Preisvergabe

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Österreichischen Ärztekammer bestellte Jury. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, was ein faires und transparentes Bewertungsverfahren gewährleisten soll. Die Jury hat auch die Möglichkeit, das Preisgeld auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen aufzuteilen.

Sollte keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegen, kann die Jury auch von der Vergabe des Preises Abstand nehmen. Diese Regelung unterstreicht den Qualitätsanspruch der Auszeichnung und stellt sicher, dass nur wirklich herausragende journalistische Leistungen gewürdigt werden.

Die feierliche Überreichung des Preises erfolgt durch den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, was der Auszeichnung zusätzliches Gewicht verleiht.

Publikationsrecht für die Ärztekammer

Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber einverstanden, dass ihre Arbeit eventuell in der "Österreichischen Ärztezeitung" publiziert wird. Dies ermöglicht es der Ärztekammer, herausragende journalistische Arbeiten einem breiteren Fachpublikum zugänglich zu machen und die Bedeutung qualitätsvollen Gesundheitsjournalismus zu unterstreichen.

Bedeutung für den österreichischen Journalismus

Der Pressepreis der Österreichischen Ärztekammer hat sich über die Jahre als wichtige Auszeichnung für Gesundheitsjournalisten etabliert. In Zeiten, in denen das Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen steht - von der Finanzierung über den Ärztemangel bis hin zu strukturellen Reformen - kommt qualitätsvollem Journalismus eine besondere Bedeutung zu.

Die Auszeichnung würdigt nicht nur die Arbeit einzelner Journalisten, sondern setzt auch ein Signal für die Wichtigkeit einer kritischen und fundierten Berichterstattung über gesundheitspolitische Themen. Sie ermutigt Medienschaffende, sich intensiv mit den komplexen Zusammenhängen im Gesundheitswesen auseinanderzusetzen.

Kontakt und weitere Informationen

Für Rückfragen zur Ausschreibung steht Mag. Ilona Gschmeidler von der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Ärztekammer zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter +43 1 51406-3312 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Die Österreichische Ärztekammer freut sich auf zahlreiche qualitätsvolle Einreichungen und hofft, auch 2025 wieder herausragende journalistische Arbeiten im Bereich der Gesundheitspolitik auszeichnen zu können. Der Preis unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen und kritischen Medienberichterstattung für das österreichische Gesundheitswesen.

Schlagworte

#Pressepreis#Österreichische Ärztekammer#Gesundheitsjournalismus#Medien#Ausschreibung

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