Ein historischer Tag für Österreichs Städte: Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Nationalrat am 12. Dezember 2024 mit der 36. Straßenverkehrsordnungs-Novelle grünes Licht für automationsunterstü...
Ein historischer Tag für Österreichs Städte: Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Nationalrat am 12. Dezember 2024 mit der 36. Straßenverkehrsordnungs-Novelle grünes Licht für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen gegeben. Gleichzeitig werden E-Mopeds endgültig von den Radwegen verbannt. Was bedeutet das konkret für Autofahrer, Radler und Fußgänger in Österreichs Innenstädten?
Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht es Städten erstmals, Fahrverbote in Fußgängerzonen, Einbahnen und Schulstraßen mittels Kennzeichenerkennung automatisch zu überwachen. Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, bezeichnet den Beschluss als "großen Meilenstein": "Mit der neuen Rechtsgrundlage wird einer langjährigen Forderung der österreichischen Städte entsprochen."
Das Konzept orientiert sich an der italienischen "Zona a traffico limitato" (ZTL), die in praktisch jeder italienischen Stadt Standard ist. Städte wie Bozen, Bologna oder Turin setzen bereits seit Jahren erfolgreich auf kamerabasierte Zufahrtskontrollen. In diesen verkehrsberuhigten Zonen dürfen nur Anrainer, Lieferanten und andere Berechtigte fahren - alle anderen werden automatisch erfasst und erhalten einen Strafbescheid.
Automationsunterstützte Zufahrtskontrollen sind digitale Überwachungssysteme, die mittels Kameras und Kennzeichenerkennung automatisch prüfen, ob Fahrzeuge berechtigt sind, in bestimmte Bereiche einzufahren. Die Technologie funktioniert folgendermaßen: Kameras erfassen beim Einfahren in eine überwachte Zone das Kennzeichen des Fahrzeugs. Ein Computer gleicht dieses sofort mit einer Datenbank ab, in der alle berechtigten Fahrzeuge gespeichert sind. Ist das Fahrzeug nicht berechtigt, wird automatisch ein Foto erstellt und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Der Fahrzeuglenker erhält später per Post einen Strafbescheid.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Kontrollen durch Polizeibeamte oder Parkraumüberwacher arbeiten diese Systeme rund um die Uhr, bei jedem Wetter und erfassen lückenlos alle Verstöße. Dies macht sie besonders effizient für stark frequentierte Bereiche wie Innenstädte oder Schulumgebungen.
Die Forderung nach automatisierten Zufahrtskontrollen ist nicht neu. Bereits in den 1990er Jahren begannen österreichische Städte mit ersten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Wien führte 1993 seine ersten Fußgängerzonen ein, Salzburg folgte 1995, Graz 1997. Doch das Problem blieb bestehen: Viele Autofahrer ignorierten die Fahrverbote schlichtweg.
"Leider werden bestehende Fahrverbote dennoch missachtet und wir zählen noch immer zahlreiche Unfälle mit Personenschaden in den städtischen Kernbereichen", erklärt Weninger die Problematik. Statistiken des Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigen: In Österreichs Innenstädten ereignen sich jährlich rund 2.400 Unfälle mit Personenschaden, davon etwa 40 Prozent in verkehrsberuhigten Zonen.
Der Österreichische Städtebund sammelte über Jahre Daten und Erfahrungen. Mehr als 23 Städte forderten eine rechtssichere Lösung für automatisierte Kontrollen. 2022 ließ der Städtebund gemeinsam mit dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ein umfassendes Rechtsgutachten erstellen, das die Grundlage für die nun beschlossene Gesetzesänderung bildete.
Während Österreich nun nachzieht, sind automatisierte Zufahrtskontrollen in anderen europäischen Ländern längst etabliert. Italien gilt als Pionier: Bereits seit den 1980er Jahren setzen italienische Städte auf ZTL-Systeme. In Rom beispielsweise überwachen 75 Kameras die historische Innenstadt, in Mailand sind es sogar über 100 Überwachungspunkte.
Auch Deutschland nutzt solche Systeme seit Jahren. In München überwachen Kameras die Fußgängerzone im Stadtzentrum, Hamburg setzt auf automatisierte Kontrollen in der Hafencity. Die Schweiz ging bereits 2018 mit digitalen Zufahrtskontrollen in Zürich und Basel voran. Frankreich, Spanien und die Niederlande haben ähnliche Systeme flächendeckend eingeführt.
Österreich war bislang eines der wenigen EU-Länder ohne entsprechende Rechtsgrundlage - ein Umstand, der heimische Städte zunehmend unter Druck setzte. Touristen aus Italien oder Deutschland waren oft verwundert, warum österreichische Innenstädte nicht ähnlich effizient vor Autoverkehr geschützt waren.
Parallel zur Einführung der Kameraüberwachung bringt die StVO-Novelle eine weitere bedeutsame Änderung: E-Mopeds dürfen künftig nicht mehr auf Radwegen fahren und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Diese Regelung war bereits seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Radfahrern und E-Moped-Nutzern.
"Besonders freue ich mich auch, dass mit dieser StVO-Novelle bald die schweren und gefährlichen E-Mopeds von unseren Radwegen verbannt werden - auch dafür haben wir lange gekämpft!", erklärt Ulli Sima, Wiener Mobilitätsstadträtin. E-Mopeds erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h und wiegen oft über 50 Kilogramm - deutlich mehr als herkömmliche Fahrräder.
Die Verlagerung auf die Fahrbahn soll die Sicherheit auf Radwegen erhöhen. Unfallstatistiken zeigen, dass E-Moped-Unfälle auf Radwegen in den letzten fünf Jahren um 340 Prozent gestiegen sind. Besonders gefährdet waren dabei Kinder und ältere Radfahrer, die den schnellen E-Mopeds oft nicht ausweichen konnten.
Die Bürgermeister und Mobilitätsverantwortlichen österreichischer Städte reagierten euphorisch auf den Nationalratsbeschluss. Dietmar Prammer, Linzer Bürgermeister und Vizepräsident des Städtebundes, sieht "die Chance, bestehende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen künftig konsequenter umsetzen zu können".
Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf in Graz: "Wir haben zahlreiche Fußgänger:innenzonen und andere verkehrsberuhigte Bereiche, in denen es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil Autos dort unberechtigterweise ein- oder durchfahren", erklärt Vizebürgermeisterin Judith Schwentner die Problematik in der steirischen Landeshauptstadt.
In Innsbruck plant man bereits konkrete Einsatzgebiete. Bürgermeister Johannes Anzengruber betont: "Es geht dabei nicht um neue Verbote, sondern um die faire und transparente Durchsetzung jener Regeln, die bereits gelten." Die Stadt will "sorgfältig prüfen, wo ein solcher Einsatz sinnvoll und verhältnismäßig ist".
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung ist der Datenschutz. Alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden im Vorfeld genau geprüft, wie Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr betont. Die Systeme dürfen nur reine Bildaufnahmen erstellen - Videoaufzeichnungen sind ausdrücklich untersagt.
Für Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz dürfen die erfassten Fotos nicht verwendet werden. Dies war eine explizite Forderung des Städtebundes, um eine Ausweitung der Überwachung zu verhindern. Die Daten werden ausschließlich für Verkehrsübertretungen genutzt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Trotz der Begeisterung ist die Umsetzung automationsunterstützter Zufahrtskontrollen mit erheblichem Aufwand verbunden. Städte müssen vorab eine umfassende Eignungs- und Erforderlichkeitsprüfung durchführen. Diese Prüfung dokumentiert, warum herkömmliche Kontrollmethoden nicht ausreichen und automatisierte Systeme notwendig sind.
Zusätzlich ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend. Experten schätzen, dass diese Vorabprüfungen zwischen drei und sechs Monate dauern und Kosten von 15.000 bis 30.000 Euro verursachen können. Kleinere Städte könnten sich diese Investition kaum leisten.
Der überwachte Bereich muss durch eine Verordnung genau definiert und durch Hinweistafeln sowie Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichnet werden. Autofahrer müssen klar erkennen können, dass sie sich einer überwachten Zone nähern. Diese Kennzeichnungspflicht soll Überraschungseffekte vermeiden und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.
Die Kontrolle unberechtigter Einfahrten bei Busspuren, Geh- und Radwegen sowie Fußgängerzonen ist nur als Teil eines größeren überwachten Bereichs zulässig. Nur bei Schulstraßen sind "Stand-alone-Lösungen" erlaubt - ein Kompromiss, der aus verfassungsrechtlichen Bedenken resultiert.
Der Städtebund hatte im Begutachtungsverfahren weitergehende Forderungen gestellt: Die Ausweitung auf einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Mopeds, die Erfassung von Lenkerfotos für internationale Strafverfolgung oder Stand-alone-Lösungen auch für Fußgängerzonen. Diese Punkte sind nicht im finalen Beschluss enthalten.
Michael Kögl, Vorsitzender des Städtebund-Verkehrsausschusses, sieht hier noch Nachbesserungsbedarf: "Um Lücken zu schließen, die im vorliegenden Beschlusstext noch bestehen, muss auch der einspurige, motorisierte Verkehr zukünftig erfasst werden können."
Für Autofahrer bedeuten die neuen Regelungen eine deutliche Verschärfung der Verkehrsüberwachung. Wer künftig unberechtigt in überwachte Zonen einfährt, kann sich nicht mehr auf zufällige Kontrollen verlassen. Die Strafe kommt automatisch und zeitnah per Post.
Anrainer müssen sich bei den jeweiligen Städten registrieren lassen, um weiterhin in ihre Wohnstraßen fahren zu können. Lieferanten und Gewerbetreibende benötigen spezielle Genehmigungen mit definierten Lieferzeiten. Touristen sollten ihre Hotels vorab über ihre Ankunft informieren, damit Kurzzeitgenehmigungen ausgestellt werden können.
Für den Einzelhandel in Innenstädten könnten die Maßnahmen einen Aufschwung bedeuten. "Ein automatisiertes Zufahrtsmanagement stärkt sekundär auch für einen belebten Handel und Gastronomie", erklärt Bernhard Zwielehner, Bürgermeister von Ried im Innkreis. Weniger Autoverkehr macht Innenstädte attraktiver für Fußgänger und Radfahrer.
Kritiker befürchten hingegen Nachteile für mobilitätseingeschränkte Personen oder Familien mit kleinen Kindern, die auf das Auto angewiesen sind. Hier müssen die Städte praktikable Ausnahmeregelungen entwickeln.
Die technische Umsetzung automationsunterstützter Zufahrtskontrollen erfordert moderne Kamerasysteme mit leistungsstarker Bilderkennungssoftware. Pro Überwachungspunkt rechnen Experten mit Installationskosten von 80.000 bis 120.000 Euro. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten von etwa 15.000 Euro pro Kamera für Wartung, Software-Updates und Datenverarbeitung.
Die Stadt Wien plant bereits mit einem Budget von 5 Millionen Euro für die ersten zehn Überwachungspunkte. Graz kalkuliert mit 3 Millionen Euro, Salzburg mit 2,5 Millionen Euro für die Erstausstattung. Kleinere Städte könnten sich zu Kooperationen zusammenschließen, um Anschaffungs- und Betriebskosten zu teilen.
Die Refinanzierung soll über Strafgelder erfolgen. In italienischen Städten generieren ZTL-Systeme oft erhebliche Einnahmen - ein Aspekt, der in Österreich zu Diskussionen führen könnte. Der Städtebund betont jedoch, dass Verkehrssicherheit und Lebensqualität im Vordergrund stehen, nicht die Einnahmengenerierung.
Die 36. StVO-Novelle tritt voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft. Danach müssen die Bundesländer entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen, da Verkehrsüberwachung Ländersache ist. Experten rechnen mit unterschiedlichen Umsetzungsgeschwindigkeiten: Wien und Graz könnten bereits 2025 erste Systeme in Betrieb nehmen, kleinere Städte benötigen vermutlich bis 2026 oder 2027.
Parallel dazu läuft die Umsetzung der E-Moped-Regelung. Diese könnte bereits im Sommer 2025 österreichweit wirksam werden, da sie weniger komplexe Vorbereitungen erfordert. E-Moped-Fahrer müssen sich dann an die neuen Verkehrsregeln gewöhnen und gegebenenfalls ihre Routen anpassen.
Erfahrungen aus anderen Ländern lassen positive Effekte erwarten. In Bologna sank der Autoverkehr in der Innenstadt nach Einführung des ZTL-Systems um 60 Prozent. In München reduzierten sich Verkehrsverstöße in überwachten Bereichen um 80 Prozent. Die Luftqualität verbesserte sich messbar, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer stieg deutlich.
Auch die Verkehrssicherheit profitierte: In Turin gingen Unfälle mit Personenschaden in ZTL-Zonen um 45 Prozent zurück. Besonders Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern reduzierten sich drastisch. Diese Zahlen lassen hoffen, dass auch österreichische Städte ähnliche Erfolge erzielen können.
Trotz breiter Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen. Der ÖAMTC warnt vor einer "Überregulierung" des Straßenverkehrs und befürchtet negative Auswirkungen auf die Mobilität. Wirtschaftsvertreter sorgen sich um erschwerte Anlieferungen und höhere Logistikkosten.
Datenschutzexperten mahnen zur Vorsicht bei der technischen Umsetzung. Auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen restriktiv sind, könnte eine schleichende Ausweitung der Überwachung nicht ausgeschlossen werden. Regelmäßige Kontrollen der Datenverwendung seien unerlässlich.
Offen bleibt auch die Frage der sozialen Gerechtigkeit: Werden automationsunterstützte Zufahrtskontrollen zu einer weiteren Benachteiligung einkommensschwacher Schichten führen, die sich teure Strafgebühren nicht leisten können? Hier sind durchdachte Härtefallregelungen gefordert.
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die ambitionierten Ziele der Städte erreicht werden können. Sicher ist: Die Art, wie wir uns in österreichischen Innenstädten bewegen, wird sich fundamental verändern. Der Nationalratsbeschluss vom 12. Dezember 2024 markiert den Beginn einer neuen Ära der Verkehrssteuerung - mit Chancen und Risiken für alle Beteiligten.