Wirtschaft

Spritpreisbremse verlängert: MÖSt-Senkung bis Ende September bleibt bestehen

Bundesministerium bestätigt: Mineralölsteuer bleibt um 1,9 Cent gesenkt, Preis-Runter-Garantie für Diesel B7 und Euro‑Super E10 und Margeneingriff weiter ausgesetzt

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Aussender: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
31. August 2026

Die Bundesregierung verlängert die Spritpreisbremse bis Ende September. Die Mineralölsteuer bleibt um 1,9 Cent pro Liter gesenkt, die Preis-Runter-Garantie gilt weiterhin für Diesel B7 und Euro‑Super E10, ein Margeneingriff bleibt ausgesetzt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die befristete Spritpreisbremse bis Ende September verlängert. Damit bleiben zentrale Elemente der Maßnahme in Kraft: die Senkung der Mineralölsteuer (MÖSt) um 1,9 Cent pro Liter sowie die sogenannte Preis-Runter-Garantie für Diesel B7 und Euro‑Super E10. Zugleich wird der Margeneingriff weiterhin ausgesetzt.

In der ministeriellen Aussendung begründet Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer die Entscheidung als Fortsetzung eines „gezielten, befristeten und verantwortungsvollen“ Ansatzes und verweist auf Versorgungssicherheit sowie einen europäischen Vergleich, wonach „Österreichs Spritpreise liegen unter dem EU-Durchschnitt.“ Staatssekretäre Michaela Schmidt und Sepp Schellhorn liefern ergänzende Einordnungen zu Inflationsbekämpfung, weiteren staatlichen Maßnahmen und zur Bedeutung eines Sicherheitsnetzes in Zeiten volatiler Energiemärkte.

Spritpreisbremse bis Ende September im Überblick

Die Mitteilung des Bundesministeriums nennt drei konkrete Regelungen, die bis Ende September gelten: Die Mineralölsteuer bleibt um 1,9 Cent pro Liter reduziert; die Preis-Runter-Garantie verpflichtet zur raschen Weitergabe sinkender internationaler Großhandelspreise bei Diesel B7 und Euro‑Super E10; und die Margenbegrenzung bleibt ausgesetzt. Diese Punkte werden in der Aussendung als zentrale Bestandteile der befristeten Maßnahme zusammengefasst.

Das Ministerium betont in der Aussendung den Charakter der Maßnahme als zeitlich befristet und verweist gleichzeitig auf das Ziel, Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ohne dauerhafte Eingriffe in die Marktmechanismen vorzunehmen. Die Aussagen der Regierungsmitglieder in der Aussendung untermauern diese Argumentation; die Verlängerung ist demnach eine Fortführung der bestehenden Politik bis zu dem genannten Zeitpunkt.

Hattmannsdorfer, Michaela Schmidt und Sepp Schellhorn zur Verlängerung

Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Die Spritpreisbremse war von Beginn an eine gezielte, befristete und verantwortungsvolle Maßnahme. Diesen Weg setzen wir bis Ende September fort.“ Er hebt außerdem die Bedeutung der Versorgungssicherheit hervor und verweist auf einen europäischen Preisvergleich als Bestätigung des Verfahrens.

Staatssekretärin und Regierungskoordinatorin Michaela Schmidt ordnet die Spritpreisbremse in eine Reihe weiterer Maßnahmen ein und nennt konkret die Mietpreisbremse, die Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel sowie „kostensenkende Reformen im Energiebereich“ als zusammenwirkende Elemente, wie in der Aussendung angegeben. In der Mitteilung wird die Maßnahme als ein Instrument zur Bekämpfung der Inflation bezeichnet.

Staatssekretär Sepp Schellhorn verweist auf die Volatilität internationaler Energiemärkte und nennt als Anlass für die Notwendigkeit eines Sicherheitsnetzes die jüngsten Ereignisse im Nahen Osten. In der Aussendung warnt er zugleich davor, auf jede internationale Krise mit weiteren staatlichen Eingriffen zu reagieren, und nennt stattdessen Maßnahmen wie mehr heimische Energie, mehr Wettbewerb, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie als Elemente, an denen gearbeitet werden müsse.

Das gilt bis Ende September

  • MÖSt-Senkung: Die Mineralölsteuer bleibt um 1,9 Cent pro Liter gesenkt. Damit werden die zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen aus den hohen Spritpreisen zurückgegeben.
  • Preis-Runter-Garantie: Sinkende internationale Großhandelspreise müssen weiterhin rasch bei Diesel B7 und Euro‑Super E10 an den Zapfsäulen ankommen.
  • Kein Margeneingriff: Die Margenbegrenzung bleibt ausgesetzt. Es erfolgt kein neuerlicher Eingriff in die Preisbildung am Markt.

MÖSt, Preis-Runter-Garantie und Margeneingriff erklärt

MÖSt (Mineralölsteuer): Die Mineralölsteuer ist eine staatliche Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe. In der Aussendung wird genannt, dass die MÖSt um 1,9 Cent pro Liter gesenkt bleibt und damit zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen aus hohen Spritpreisen an die Endverbraucher zurückgegeben werden. Die Mitteilung stellt die Maßnahme als temporäre Anpassung der Steuerbelastung dar.

Preis-Runter-Garantie: Die Preis-Runter-Garantie wird in der Mitteilung als Mechanismus beschrieben, der sicherstellt, dass sinkende internationale Großhandelspreise rasch bei Diesel B7 und Euro‑Super E10 an den Zapfsäulen ankommen müssen. Die Formulierung betont die zügige Weitergabe fallender Großhandelspreise an die genannten Kraftstoffarten und legt somit einen Schwerpunkt auf die Pass-Through-Funktion von Preisbewegungen entlang der Handelskette.

Margeneingriff (Margenbegrenzung): Unter Margeneingriff versteht die Aussendung einen Eingriff in die Margen, also in die Handelsspannen innerhalb der Preisbildungskette. Das Ministerium informiert, dass die Margenbegrenzung ausgesetzt bleibt und derzeit kein neuerlicher Eingriff in die Preisbildung am Markt vorgenommen wird. In der Mitteilung wird damit eine Zurückhaltung gegenüber direkter Regulierung interner Preisbestandteile signalisiert.

Diesel B7: Diesel B7 wird in der Mitteilung als eine der beiden genannten Kraftstoffsorten genannt, für die die Preis-Runter-Garantie gilt. In der Aussendung wird Diesel B7 als die konkrete Dieselkraftstoffspezifikation benannt, auf die sich die Regelung bezieht.

Euro‑Super E10: Euro‑Super E10 wird in der Mitteilung als die zweite konkrete Kraftstoffsorte genannt, für die die Preis-Runter-Garantie gilt. E10 bezeichnet Benzin mit einem Ethanolanteil bis zu 10 Prozent; die Mitteilung nennt diese Sorte ausdrücklich. Damit wird in der Aussendung klar benannt, für welche Marktsegmente die Garantie gelten soll.

Wie das Bundesministerium die Verlängerung einordnet

In der Aussendung stellt das Ministerium die Spritpreisbremse als Teil einer Reihe von Maßnahmen dar, die kurzfristige Entlastungen ermöglichen sollen. Staatssekretärin Michaela Schmidt verknüpft die Maßnahme in der Mitteilung mit anderen staatlichen Interventionen wie der Mietpreisbremse und Steuersenkungen auf Grundnahrungsmittel und beschreibt sie im Kontext einer Anti-Inflationsstrategie.

Gleichzeitig betont das Ministerium, dass dauerhafte staatliche Eingriffe in die Marktmechanismen nicht angestrebt werden. Minister Hattmannsdorfer verweist in der Aussendung auf Versorgungssicherheit und auf einen europäischen Vergleich, der die nationale Preislage relativiert: „Der europäische Vergleich bestätigt diesen Kurs: Österreichs Spritpreise liegen unter dem EU-Durchschnitt.“ Diese Aussage dient in der Mitteilung als Begründung für die Fortsetzung des bisherigen Vorgehens ohne zusätzliche dauerhafte Marktregulierungen.

Was sich durch die MÖSt-Senkung und die Preis-Runter-Garantie ändert

Für Autofahrer bleibt bis Ende September die genannte Reduktion der Mineralölsteuer um 1,9 Cent pro Liter bestehen. Die Aussendung nennt ausdrücklich, dass dadurch zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen, die aus hohen Spritpreisen entstanden sind, zurückgegeben werden; dies ist die unmittelbare Begründung für die Fortsetzung der Steuerreduktion.

Die Preis-Runter-Garantie verpflichtet Marktteilnehmer laut Mitteilung dazu, sinkende internationale Großhandelspreise zügig an den Zapfsäulen weiterzugeben, konkret für Diesel B7 und Euro‑Super E10. Zugleich macht die Regierung in der Aussendung klar, dass sie weiterhin keinen Margeneingriff plant: „Die Margenbegrenzung bleibt ausgesetzt. Es erfolgt kein neuerlicher Eingriff in die Preisbildung am Markt.“ Damit wird in der Mitteilung eine Abgrenzung zwischen steuerlicher Entlastung und direkter Regulierung von Handelsspannen vorgenommen.

FAQ zur Verlängerung der Spritpreisbremse

Bis wann gilt die Spritpreisbremse?

Die Aussendung des Bundesministeriums nennt das Ende September als Laufzeit der Verlängerung: „Diesen Weg setzen wir bis Ende September fort.“ Damit ist die befristete Fortsetzung der Maßnahme bis zu diesem Zeitpunkt festgelegt. Die Mitteilung macht deutlich, dass es sich weiterhin um eine zeitlich begrenzte Regelung handelt.

Wie hoch ist die MÖSt-Senkung?

Nach Angaben in der Mitteilung bleibt die Mineralölsteuer um 1,9 Cent pro Liter gesenkt. Die Aussendung führt aus, dass dadurch zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen, die aus hohen Spritpreisen entstanden sind, zurückgegeben werden. Diese Darstellung verbindet die Steuersenkung direkt mit der Rückgabe von Mehreinnahmen.

Für welche Kraftstoffe gilt die Preis-Runter-Garantie?

Die Mitteilung nennt ausdrücklich Diesel B7 und Euro‑Super E10 als die Kraftstoffsorten, bei denen sinkende internationale Großhandelspreise rasch an den Zapfsäulen ankommen müssen. Die Formulierung bezieht sich in der Aussendung konkret auf diese beiden Sorten und benennt damit die Zielbereiche der Garantie. Weitere Kraftstoffsorten werden in der Aussendung nicht genannt.

Wird die Regierung erneut in Margen eingreifen?

Die Aussendung stellt klar: „Die Margenbegrenzung bleibt ausgesetzt. Es erfolgt kein neuerlicher Eingriff in die Preisbildung am Markt.“ Damit schließt das Ministerium einen sofortigen neuen Margeneingriff aus, wie in der Mitteilung angegeben. Die Aussage signalisiert eine Fortführung der bisherigen Politik der Nicht-Regulierung interner Margen.

Warum verweist das Ministerium auf einen europäischen Vergleich?

Das Ministerium zitiert einen europäischen Vergleich mit der Feststellung: „Österreichs Spritpreise liegen unter dem EU-Durchschnitt.“ Diese Aussage verwendet das Ministerium in der Aussendung, um die Fortsetzung des gewählten Kurses zu begründen, wie aus dem wörtlichen Zitat von Minister Hattmannsdorfer hervorgeht. In der Mitteilung dient der Vergleich als kontextualisierende Referenz für die gewählte Maßnahme.

Welche weiteren Maßnahmen werden im Zusammenhang genannt?

Staatssekretärin Michaela Schmidt ordnet die Spritpreisbremse in der Aussendung in eine Reihe weiterer staatlicher Maßnahmen ein und nennt die Mietpreisbremse, die Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel sowie „kostensenkende Reformen im Energiebereich“ als ergänzende Elemente, wie in der Mitteilung angegeben. Die Aussendung stellt die Spritpreisbremse demnach nicht isoliert dar, sondern als Teil eines Maßnahmenpakets.

Quellen und Kontakt

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Kontakt: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, E-Mail: presseabteilung [at] bmwet.gv.at

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

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